Qualität bezünderte Hülsen (z. B. in 7x64)?

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Geschosse ziehen und Pulver entsorgen oder vieleicht noch was besseres damit anstellen.

Womit du dich inDE strafbar machst, da das delaborieren von nicht durch dich selbst geladener Munition als Herstellung/Gewinnung von Sprengstoff gilt was nicht von deiner Erlaubnis nach Paragraf 27 umfasst ist.
 
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Womit du dich inDE strafbar machst, da das delaborieren von nicht durch dich selbst geladener Munition als Herstellung/Gewinnung von Sprengstoff gilt was nicht von deiner Erlaubnis nach Paragraf 27 umfasst ist.
Ist das Düngen von Rasen jetzt schon strafbar?
Du scheinst aber ansonsten ein Opfer inkompetenter Ausbilder zu sein.
Es ist keinesfalls die Herstellung
Desweiteren ist der Erwerb explizit durch die Erlaubnis genemigt.
Und der Umgang damit in meiner Erlaubnis auch.

 
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ballistic_tip

Moderator
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Die bezünderten Brenneke Hülsen habe ich mal auf Egun erworben in 8x64S. Habe da aber erstmal ne Scheibenladung im mittleren Segment produziert um Material zu gewinnen. Die ZH sind nahezu ohne Ringfuge in der Hülse, soll heißen das ich ein vergleichbares Produkt in 20 Jahren Widerlade Tätigkeit als einzelnes ZH so noch nicht gesehen habe. Das war auch der Grund warum ich Ladungstechnisch keine Spirenzchen eingehen wollte.
Optisch gleichen die Brenneke Hülsen denen von S&B schon sehr, auch die Qualität scheint vergleichbar zu sein. Das lässt der Vermutung das sie aus dem identischen Hause kommen nicht mehr viel Spielraum.
 
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Ist das Düngen von Rasen jetzt schon strafbar?
Du scheinst aber ansonsten ein Opfer inkompetenter Ausbilder zu sein.
Es ist keinesfalls die Herstellung
Desweiteren ist der Erwerb explizit durch die Erlaubnis genemigt.
Und der Umgang damit in meiner Erlaubnis auch.


Durch das laden von Pulver in Hülsen wird im rechtlichen Sinn aus Sprengstoff Munition (Übergang vom Sprengstoffrecht ins Waffenrecht).

Umgekehrt wird beim Delaborieren aus Munition Sprengstoff (Übergang vom Waffenrecht ins Sprengstoffrecht). Du stellst rechtlich gesehen Sprengstoff her oder gewinnst diesen zumindest. Die Gewinnung/Herstellung ist von der 27er Genehmigung definitiv nicht umfasst.
Das Delaborieren selbst verladener Munition ist eine explizit genannte, zulässige Ausnahme. Hier ist das gewonnene Pulver zudem auch bereits in deinen Schein eingetragen.

Solange es kein anders lautendes Urteil gibt, halte ich mich daran, wie es mir von einem Anwalt erklärt wurde.

Was du privat in deinem Keller treibst ist mir Wurst, nur halte ich es für falsch, es unwidersprochen in einem öffentlichen Forum zu schreiben.
 
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Es ist aber falsch. Das was verboten ist, ist Pulver zum wiederladen zu gewinnen.
Munition delaborieren um das Pulver zu entsorgen, um bspw Hülsen zu gewinnen darfst du.
 
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Gerade im Kaliber 7x64 gibt es für Hülsen einen guten Markt an hoch qualitativen Alternativen, sodass ich mich nicht unbedingt mit S&B (respekt. Brenneke), PPU oder Ähnlichem abstrudeln würde.
 
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26 Aug 2008
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bei der korrekten Kaliberbezeichnung „7x64 Brenneke“ würde ich keine Hülsen des Fabrikats „Brenneke“ erwarten.
Außerdem würde ich keine Hülsen unbekannter Provenienz und mit unbekanntem ZH für 1,16€/Stück + Gefahrgutversandkosten kaufen.

Vielleicht kann Herr Grau ja etwas zur Herkunft und den ZH sagen.
 

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