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Geschosse ziehen und Pulver entsorgen oder vieleicht noch was besseres damit anstellen.
Womit du dich inDE strafbar machst, da das delaborieren von nicht durch dich selbst geladener Munition als Herstellung/Gewinnung von Sprengstoff gilt was nicht von deiner Erlaubnis nach Paragraf 27 umfasst ist.
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