R8 / Helix selbst zusammenstellen und bauen?

G

Gelöschtes Mitglied 4508

Guest
Dann hast du gelesen, was im Gesetz umgesetzt wurde. Dann wirst du es ja nicht in Zweifel ziehen ;) Der Text ist auch eindeutig. Den versteht man nicht falsch. Ergänzend dazu kann man sich auch durchlesen, was man lediglich darf und das sit wirklich nicht allzuviel.
EIne neue Waffen zusammenbauen, ist in jedem Fall strafbar.
Ist im BEreich AR auch schon manchem auf die Füße gefallen.
Wie kann man nur glauben man dürfte sich selbst eine Waffe bauen?

Seit einiger Zeit werden bei R93 / R8 keine Waffen mehr eingetragen, sondern Läufe und Verriegelungskammern. DAS sind die Teile, die ich nicht verändern oder herstellen darf.
Die freihändige Komposition dieser Teile ist hingegen vor dem Gesetz mittlerweile völlig unproblematisch.
 
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Wie kann man nur glauben man dürfte sich selbst eine Waffe bauen?
Definiere doch mal bitte "Waffe bauen".

Ist davon ein Modulsystem (wie M66, R93, R8, M03...) gemeint, bei dem Komponenten die im NWR registriert sind neu zusammengesetzt sind?
Oder ist vom Gesetzgeber gemeint, daß man selbst die wesentlichen Teile neu herstellt? Also zB einen Wechsellauf herstellt (indem ich einen Rohling auf Maß drehe und das Lager schneide)?

Mit Deiner Definition von "Waffe bauen" hätte jeder R93/R8 schon bei einem Laufwechsel ein Problem...
 
G

Gelöschtes Mitglied 12266

Guest
Hat er doch zitiert: "es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird."

M.E. musst du gem. dieser Aussage zumindest die komplette Grundwaffe erworben haben und kannst dann entsprechende Wechselkomponenten tauschen. Diese sind auch eintragungspflichtig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4508

Guest
M.E. musst du gem. dieser Aussage zumindest die komplette Grundwaffe erworben haben und kannst dann entsprechende Wechselkomponenten tauschen. ....

Das ist falsch.

Du kannst für die Modulsysteme jedes Teil einzeln kaufen und eintragen lassen ohne jemals eine komplette Waffe erworben zu haben. Das ließe sich durch die Behörde auch gar nicht nachvollziehen, da es für diese Systeme eben gar keine Eintragung einer kompletten Waffe mehr gibt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 12266

Guest
Das ist falsch.

Du kannst für die Modulsysteme jedes Teil einzeln kaufen und eintragen lassen ohne jemals eine komplette Waffe erworben zu haben. Das ließe sich durch die Behörde auch gar nicht nachvollziehen, da es für diese Systeme eben gar keine Eintragung einer kompletten Waffe mehr gibt.

Ich habe ja geschrieben "gem. dieser Aussage (Zitat"!
 

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