R8 / Helix selbst zusammenstellen und bauen?

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Ein Aspekt ist sicher auch, dass so nicht der ganze Kaufpreis auf einmal auf den Tisch muss sondern nach und nach aufzubringen ist.
Dieser "Vorteil" erschließt sich mir nicht, da man mit den Einzelteilen nicht jagen kannst ist es doch vom Nutzwert das Gleiche als würde man sparen und dann alles auf einmal kaufen.
 
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@ Mantelträger: damit würdest Du die letzten Jahrzehnte Waffen mit Wechsellauf-Option als illegal erklären..

Praktisches Beispiel (Mauser 66):
Waffe gekauft, eingetragen
Waffe als "in Einzelteile zerlegt" ausgetragen
System (ohne Nummer) eingetragen
Lauf (mit Nummer) eingetragen, verkauft und ausgetragen
Neuer Lauf (im Wunschkaliber) anfertigen lassen
Neuen Lauf (mit Nummer) und System als "zu Waffe zusammengefügt" neu eintragen lassen

Und nu? Alles im Einklang mit Behörde und NWR. Der Sachbearbeiter hat das Prozedere extra mit dem NWR so abgestimmt.

Ich kann jede R93, R8, M66 und sonstige Waffe mit Wechselkonzept in System und Lauf zerlegen und dies so ein- und umtragen lassen. Die Einzelteile (relevant für´s NWR sind System/Verschluß und Lauf) kann ich separat kaufen und verkaufen.

Was anderes wäre es, wenn ich mit Einzelteile beschaffen würde und mir selbst einen Verschluß daraus herstellen würde. In den USA gibt es einen Händler, der den M66 Verschluß in Einzelkomponenten anbietet. Die darf ich mir nicht beschaffen und daraus einen Verschluß basteln.
 
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@ Mantelträger: damit würdest Du die letzten Jahrzehnte Waffen mit Wechsellauf-Option als illegal erklären..
Nein. Das ist schließlich extra geregelt. Ich hatte das als Zitat eingestellt. Braucht man sich nur durchlesen.
Ich mache übrigens keine Gesetze. AUch erkläre ich nicht legales zu Illegalem. ;)
Es steht ja alles da. Nur in Ruhe lesen.
Dein Beispiel ist auch kein Gegenbeispiel, sondern explizit erwähnt und auch anders gelagert.
 
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Ich bin gespannt wie du das mit der Definition von waffenherstellung in Einklang bringst ;)
Es ist eindeutig: Wer ein Endprodukt schafft (auch aus vorgefertigten Teilen) betreibt Waffenherstellung.
Der Threadstarter will ja nur fertige Komponenten kaufen, die im NWR registriert sind.
Das geht gewerbsmäßig und nicht gewerbsmäßig. In jedem Fall erfordert es eine Waffenherstellungserlaubnis.
In NRW und in ganz Deutschland.
ICh kann davor nur eindringlich warnen.
Lass den Büchsenmacher das einkaufen, komplettieren, zum Beschuss bringen und eintragen.
Dann lohnt sich das aber selten ;)
Nein, man darf das auch selbst kaufen. System kaufen, Lauf kaufen, selbst zusammensetzen. Das geht ohne Büxner.
Ich denke das ist ziemlich eindeutig.
Es fällt auch in jedem Fall auf, da die erlaubnispflichtige Teile im NWR registriert sind.
Wie schon geschrieben, Wechselsysteme & -läufe stehen im NWR und können als Einzelposition in der WBK stehen oder als "neue Waffe zusammengesetzt".
Lies dir in Ruhe die unterstrichene Textstelle durch und dann kannst du dich beruhigt zurücklehnen ;)
Ich bin ganz beruhigt, da ich das Procedere durch habe ohne gegen das WaffR verstoßen zu haben.
 
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Ich habe mal eine K77 aus Einzelteilen bei eGun zusammengekauft. Das hat zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem KVR München geführt (Stichwort „Herstellen einer Waffe“).

Fazit: nie wieder!
 
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Der Threadstarter will ja nur fertige Komponenten kaufen, die im NWR registriert sind.

Nein, man darf das auch selbst kaufen. System kaufen, Lauf kaufen, selbst zusammensetzen. Das geht ohne Büxner.

Wie schon geschrieben, Wechselsysteme & -läufe stehen im NWR und können als Einzelposition in der WBK stehen oder als "neue Waffe zusammengesetzt".

Ich bin ganz beruhigt, da ich das Procedere durch habe ohne gegen das WaffR verstoßen zu haben.
Nein. Das geht nicht. Steht doch eindeutig im Gesetz.
Wenn er es tut, macht er sich strafbar und hat dann deutlich mehr verloren, als er einsparen könnte.
Man darf sich selbst kein Endprodukt erstellen. Klar und deutlich beschrieben und bei meiner IHK.Prüfung auch exakt so abgeprüft worden.
Warum willst du ihn da reinreissen?
Du verstehst den Unterschied zw. Waffenherstellung und Wehcselläufen/systemen/Austauschläufen nicht.
Schade. Sogar als Zitat beigefügt gewesen.

Mach was du willst (du darfst das gern tun und dann selbst ausbaden), aber verleite andere nicht zu wirklich schwerwiegenden Vergehen.
Mit einem unkndigen SB kann man Glück haben, oder auch nicht. Das kann einen jederzeit einholen. Die nächste REvision im NWR und dann dampfts. Eventuell hast du aber auch was anderes gemacht. Dir scheinen die Unterschiede nicht ganz jklar zu sein.
 
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Thaleskreis

Guest
........
Man darf sich selbst kein Endprodukt erstellen. Klar und deutlich beschrieben und bei meiner IHK.Prüfung auch exakt so abgeprüft worden.
........

Es gibt aber Leute die haben z.B. einen normalen R93.
Dann kaufen sie sich irgendwann zum strapazieren eine sog "Komplettierung" mit Kunststoffschaft dazu. Das ist ja die komplette Baugruppe Schaft/System/Abzug usw.
Irgendwann gibts dann einen Wechsellauf im anderen Kaliber und weil die Umbauerei nervt noch einen zweiten Verschluß, und schon hat man zwei Waffen.
Ich glaube nicht daß die sich alle strafbar gemacht haben.
Das sind exakt die Teile die man bei den Tätigkeiten die in deinem Zitat unterstrichen sind vorkommen und die man ja wie dort beschrieben zerlegen und zusammensetzen darf.
Und ich glaube auch daß der Threadstarter eben diese Baugruppen meinte, ich denke nicht daß er wirkliche Einzelteile kaufen will.
 
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Die M66 hatte noch keine Nummer auf dem System.
DIe Blaser Waffen haben extra Nummern für Lauf und System, damit diese separat eingetragen und nach Kundenwunsch gewechselt und neu zusammengefügt werden können.
 
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Die M66 hatte noch keine Nummer auf dem System.
DIe Blaser Waffen haben extra Nummern für Lauf und System, damit diese separat eingetragen und nach Kundenwunsch gewechselt und neu zusammengefügt werden können.

Das mit den Nummern auf dem System gibts auch noch nicht so lang (die K77 dieser Welt hatten das zB noch nicht). Da steht eine Nummer auf dem Lauf, fertig.
Führt zu interessanten Diskussionen mit den Ämtern ;)
 
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Sorry, aber zu Zeiten der Mauser 66 wäre auch niemand auf die Idee gekommen, sich aus Zusammen gekauften Einzelteilen ein Gewehr zu bauen;)
 
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Es gibt aber Leute die haben z.B. einen normalen R93.
Dann kaufen sie sich irgendwann zum strapazieren eine sog "Komplettierung" mit Kunststoffschaft dazu. Das ist ja die komplette Baugruppe Schaft/System/Abzug usw.
Irgendwann gibts dann einen Wechsellauf im anderen Kaliber und weil die Umbauerei nervt noch einen zweiten Verschluß, und schon hat man zwei Waffen.
Ich glaube nicht daß die sich alle strafbar gemacht haben.
Das sind exakt die Teile die man bei den Tätigkeiten die in deinem Zitat unterstrichen sind vorkommen und die man ja wie dort beschrieben zerlegen und zusammensetzen darf.
Und ich glaube auch daß der Threadstarter eben diese Baugruppen meinte, ich denke nicht daß er wirkliche Einzelteile kaufen will.
Dann hast du gelesen, was im Gesetz umgesetzt wurde. Dann wirst du es ja nicht in Zweifel ziehen ;) Der Text ist auch eindeutig. Den versteht man nicht falsch. Ergänzend dazu kann man sich auch durchlesen, was man lediglich darf und das sit wirklich nicht allzuviel.
EIne neue Waffen zusammenbauen, ist in jedem Fall strafbar.
Ist im BEreich AR auch schon manchem auf die Füße gefallen.
Wie kann man nur glauben man dürfte sich selbst eine Waffe bauen?
 
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