Das ist ganz unterschiedlich. Ich habe die ersten Buntbrachen mit Wildpflanzen im Jahr 2001 angelegt. Das war zu Zeiten der Pflichtstilllegung, nicht aus Gründen des Artenschutzes sondern zur Eindämmung der Überproduktion. Für die Jäger war das die große Chance mit Wildpflanzenmischungen Biotophege zu betreiben. Die meisten haben geschlafen, haben zugeschaut, wie die Landwirte Kleegras angesät haben um das Wild dann zu Tode zu mulchen. Es gab damals schon einen Zuschuss vom BJV. Der Landwirt hat umgebrochen, ev. vorher das böse Roundup drüber. Im Frühjahr Scheibenegge und ich hab händisch eingesät, mach ich heute noch. Dann hat er 5 Jahre "schlafen" können und sein Geld bekommen. Nach der Pflicht kam die freiwillige Stilllegung gegen gutes Geld auf weniger ertragreichen Flächen. Immer blieb das Eigentum beim Landwirt. Ich hab das Saatgut besorgt und in den ersten beiden Jahren die Disteln händisch rausgemäht. Beide Epochen waren gut für den Artenschutz. Dann kam die große grüne Lüge, Abkürzung Cross Compliance. In Bayern wurden 28.000 ha Buntbrachen umgebrochen, die Mulchpflicht für LRI eingeführt, stattdessen Mischungen fürs KULAP am grünen Tisch entworfen, ohne Praxistest den Landwirten gegen viel Geld aufs Auge gedrückt, diese braucht man nicht mulchen. Um auf meine Bilder zu kommen: Sie stammen aus früheren Zeiten, zur Zeit habe ich nur noch 2 Flächen: Eine mit 0,79 hat mit der Landwirt kostenlos zur Verfügung gestellt, er wollte kein Kulap machen (KULAP Heckenpflege ist Biotopzerstörung, nur so nebenbei). Er kam aus der Nummer mit der Mulchverpflichtung nicht raus, wir gingen durch alle Instanzen. Und er hat gesagt, ich schaffe auf meinen Flächen keine Todesfallen über die Mulchverpflichtung. Von seinem Vater hatte ich 2001 die erste LR I Fläche bekommen. So kann ich schalten und walten wie ich will. Ansaat mit LR I, Veitsh.Bienenweide und Zeller-Biogas. Dazu eine Miscanthus-Insel, eine Feuchtfläche mit Blutweiderich ist auch drin.
Die Grabenränder sind im Eigentum der Stadt oder der Flurbereinigungs-Teilnehmergenossenschaft.
Im Nachbarrevier musste eine Firma eine Ausgleichsmaßnahme für Erweiterung machen. Zuerst hat ein Landschaftsarchitekt viel Geld für Blödsinn verlangt. Dann wurde wieder gebaut und die Pläne des Architekten wurden verworfen. Ich übernahm kostenlos die Planung, in Abstimmung mit der UNB. Ist zwar im Nachbarrevier aber da darf man nicht kleinlich sein, Wild hält sich nicht an Grenzen. Der Nachbarpächter käme nicht auf die Idee.
Die hellbraune Linie ist ein Hackschnitzelstreifen, darauf ist eine Hecke gepflanzt worden, etwas grenzlinienreicher als üblich
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Die Fläche ist im Eigentum der Firma. Flächen über Ausgleichsmaßnahmen sind eine Supersache und unsere UJB hat den Wert von LR I erkannt, und schreibt oft diese Mischung auch vor.