- Registriert
- 22 Dez 2018
- Beiträge
- 88
1. Als ich das „Ding“ kaufte, waren SD in NRW ohnehin nicht erlaubt. Mit Wohnsitz in Hessen hätte ich einen SD damals zwar genehmigt bekommen, aber in NRW nicht führen dürfen.Hunau liegt in NRW? Also warum so ein Ding, statt SD?
2. Weil ich aus verschiedenen Gründen keinen Schalldämpfer mag.
Was passiert eigentlich, wenn das Schalldämpfer-Urteil vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom 28.11.2018 erneut bestätigt wird? Ich glaube nicht, dass dann zwangsläufig Bestandsschutz gilt sondern eher, dass die erteilten Genehmigungen durch die jeweiligen Landesbehörden widerrufen werden. Die ersten Bundesländer rudern schon zurück und setzen die Genehmigungen von Neubeantragungen b.a.w. aus.