https://www.all4shooters.com/de/sho...g/kabinettfassung-3-waffraendg-e.pdf?cid=18li
Da. Sorry wenn das keine Seriöse Seite ist
Ihr müsst oben in den Suchbegriff "Schalldämpfer" eingeben und dann kommen 30 Textstellen. Bei 23 geht es los mit dem bereits geschickten Auszug.
Ich hatte noch die Info aus der Mitteilung des LJV im Kopf. Findet sich z.B. hier:
https://www.Mitbewerber.de/news/schalldaempfer-regeln-fuer-jaeger-nordrhein-westfalen
Demnach wären nur schalenwildtaugliche Kaliber anerkannt. Das hat auch die Sachbearbeiterin auf der Kreispolizeibehörde so zu mir gesagt, als ich den Voreintrag beantragt habe. In der WBK steht der Schalldämpfer unter Waffenkategorie B ohne Kaliberangabe. Die Sachbearbeiterin wollte aber wissen, für welche Waffe der Schalldämpfer ist (Waffe muss vor Voreintrag vorhanden sein).
Ob sich das in der Zwischenzeit gesetzlich geändert hat, weiß ich allerdings nicht.
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