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- 8 Nov 2015
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Moin!
Ich bin mit drei anderen Personen Mitglied einer Erbengemeinschaft und in dieser für die Abwicklung des Erbes verantwortlich.
Alle anderen sind damit einverstanden, dieses wurde schriftlich festgelegt.
Zu dem Erbe gehört ein Hund, dieser hat zu einem Erben einen sehr guten persönlichen
Kontakt und wurde ihm gemeinsamen Einerständnis von allen übernommen.
Jetzt ist der Hund krank und der neue Hundebesitzer will, daß die Kosten vom gemeinsamen Erbkonto beglichen werden, da das Erbe ja noch nicht abgewickelt ist.
Es steht noch der Verkauf des geerbten Hauses an.
Hat jemand von euch eine fundierte Aussage dazu??
Ich bin mit drei anderen Personen Mitglied einer Erbengemeinschaft und in dieser für die Abwicklung des Erbes verantwortlich.
Alle anderen sind damit einverstanden, dieses wurde schriftlich festgelegt.
Zu dem Erbe gehört ein Hund, dieser hat zu einem Erben einen sehr guten persönlichen
Kontakt und wurde ihm gemeinsamen Einerständnis von allen übernommen.
Jetzt ist der Hund krank und der neue Hundebesitzer will, daß die Kosten vom gemeinsamen Erbkonto beglichen werden, da das Erbe ja noch nicht abgewickelt ist.
Es steht noch der Verkauf des geerbten Hauses an.
Hat jemand von euch eine fundierte Aussage dazu??