Rechtliche Frage bezüglich Grundstück.

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Man stelle sich vor:

Der Eigentümer von Grundstück A, B und C ist seines Eigentums überdrüssig und möchte verkaufen.

Bisheriger Pächter X eines Teiles des Grundstückes B möchte das Grundstück B kaufen.
Der zweite Pächter Y des kleineren Teiles von Grundstück B wäre bereits seit 50 oder 60 Jahren Pächter dieser Parzelle. Mittlerweile hätte der Altpächter Y die Pacht des kleineren Teiles, ohne Wissen des Eigentümers/Verpächters, seinem Sohn Z übertragen. Unglücklicherweise wäre dann noch der Pachtvertrag von Altpächter Y über das Grundstück C geschlossen worden.

Wie wäre das rechtlich zu würdigen?

Bestünde grundsätzlich ein gültiger Pachtvertrag zwischen Eigentümer und Sohn Z.
Falls Ja, über welches Grundstück?
Wäre der Pachtvertrag nach Besitzerwechsel weiterzuführen denn Person F beabsichtigt den Kauf von Grundstück A und C



Danke

WH
Frank
 
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... das sind ja mehrere Fragen, die das aufwirft -

Mittlerweile hätte der Altpächter Y die Pacht des kleineren Teiles, ohne Wissen des Eigentümers/Verpächters, seinem Sohn Z übertragen.
Folgendes stammt aus einem Mustervertrag, den ich vor nicht all zu langer Zeit beim LWK Niedersachsen angefragt hatte:

"Übergibt der Pächter seinen Betrieb im Wege vorweggenommener Erbfolge oder im Wege der Pachtung an einen familienangehörigen Nachfolger, so tritt der Übernehmer anstelle des Pächters in den Pachtvertrag ein. Der Übernehmer ist verpflichtet, dem Verpächter die Betriebsübernahme unverzüglich anzuzeigen."

Ich bin kein Jurist; aber dass man dieses extra reinschreibt, könnte den Hinweis liefern, dass grundsätzlich keine Pflicht zur Anzeige der Betriebsübernahme beim Verpächter besteht.

... zumindeest nicht, wenn es sich um Erbfolge handelt.
 
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Der Betriebsnachfolger ist dann aber kein Vertragspartner des Pachtvertrages, d.h. ohne diese Klausel hat er zwar den Betrieb, aber keine der gepachteten Flächen.
 
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Es kommt - meine ich - darauf an, was im Vertrag steht. Wenn dort eine Übertragung der Pacht bei Betriebsübergabe möglich ist … OK. Ansonsten hat man erst einmal einen gültigen Vertrag mit Y, und nicht mit dem Sohn von Y.

Wenn aber der Grundstückeigentümer schon seit Jahren die Pacht vom Sohn überwiesen bekommt, könnte ein Richter konstruieren, dass er die Übertragung akzeptiert hat.
 
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Lest bitte noch einmal den ersten Beitrag genau durch. Es ist kompliziert!

Plakativ dargestellt:

Bauer Hein Blöd beackert seit 50 Jahren ein Feld. Pachtvertrag ist auf ihn Persönlich abgeschlossen und nicht auf den Betrieb.
Bauer Blöd verstirbt, Sohnemann macht weiter.
Feld soll nun an einen anderen Bauern verkauft werden.
Sohnemann opponiert weil er evt selbst kaufen möchte.
Der alte Pachtvertrag lautet aber auf ein ganz anderes Feld.
Hein Blöd hat also 50 Jahre lang das falsche Feld beackert ohne das es jemand gemerkt hat oder anderweitig Ansprüche gestellt hätte.

Im fiktiven Fall:
Person "Z" nutzt etwas, was er nicht gepachtet hat. (Grundstück "B") Mit Person "Z" gibt es keinen Pachtvertrag (wurde mit Person "Y" über das Grundstück "C" geschlossen)

und nun nochmal

WH
Frank
 
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Bauer Hein Blöd beackert seit 50 Jahren ein Feld. Pachtvertrag ist auf ihn Persönlich abgeschlossen und nicht auf den Betrieb.
Bauer Blöd verstirbt, Sohnemann macht weiter.
Feld soll nun an einen anderen Bauern verkauft werden.
Sohnemann opponiert weil er evt selbst kaufen möchte.
Der alte Pachtvertrag lautet aber auf ein ganz anderes Feld.
Hein Blöd hat also 50 Jahre lang das falsche Feld beackert ohne das es jemand gemerkt hat oder anderweitig Ansprüche gestellt hätte.

Im fiktiven Fall:
Person "Z" nutzt etwas, was er nicht gepachtet hat. (Grundstück "B") Mit Person "Z" gibt es keinen Pachtvertrag (wurde mit Person "Y" über das Grundstück "C" geschlossen)

und nun nochmal

WH
Frank
Frage : .....und wer bekam den Pachtzins für das falsche Grundstück ? .....oder war es eine entgeldlose Flächen-/Wiesenpflegepacht ...?
...so ist es bei uns im Dorf....es gibt kein Geld, Pacht/Nutzung mündlich, aber Wiese wird gepflegt/ gemäht .!!!
Auch noch im Betracht zu ziehen !
Grüße +WMH Olli
 
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Feld soll nun an einen anderen Bauern verkauft werden.
Sohnemann opponiert weil er evt selbst kaufen möchte.
Der alte Pachtvertrag lautet aber auf ein ganz anderes Feld.
Hein Blöd hat also 50 Jahre lang das falsche Feld beackert ohne das es jemand gemerkt hat oder anderweitig Ansprüche gestellt hätte.

Im fiktiven Fall:
Person "Z" nutzt etwas, was er nicht gepachtet hat. (Grundstück "B") Mit Person "Z" gibt es keinen Pachtvertrag (wurde mit Person "Y" über das Grundstück "C" geschlossen)

und nun nochmal

WH
Frank

1. Du hast den Sachverhalt reichlich unklar dargestellt!
2. der Pachtvertrag ist zwischen Eigentümer und Y geschlossen und gültig - für die Fläche C.
3. Wenn der Y jahrelang (irrtümlich oder nicht) die Fläche B (in Teilen) bewirtschaftet hat, so war dies faktisch eine Angelegenheit zwischen Eigentümer und dem Y.
4. Dieser Irrtum begründet natürlich keinerlei eigenes Rechtsverhältnis bzgl. der Fläche B.
5. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Y kann nicht einseitig vom Y auf einen Dritten übertragen werden - und schon gar nicht hinsichtlich der Fläche B.
5. Wenn der Eigentümer die Fläche B verkauft, "endet" damit jegliche Nutzungsmöglichkeit des Y an dieser Fläche, zumal ein formales Nutzungsrecht ja sowieso nie bestand.
6. Und der Sohn des Y hat schon gleich überhaupt keine Rechtsansprüche - an den alten Eigentümer nicht und an den neuen ebenfalls nicht.
 
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Vorsicht! Hier kommt neben dem Irrtum über die Flächen noch eine Duldung hinzu, die kann ganz böse Folgen haben. Ohne das jetzt im Detail durchdeklinieren zu wollen oder zu können: entweder alle Betroffenen setzen sich zusammen und regeln das einvernehmlich bei einem Bier oder zwei, oder es werden Anwälte bemüht.
 
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Bauer Blöd verstirbt, Sohnemann macht weiter.
Feld soll nun an einen anderen Bauern verkauft werden.
Sohnemann opponiert weil er evt selbst kaufen möchte.
Der alte Pachtvertrag lautet aber auf ein ganz anderes Feld.
Hein Blöd hat also 50 Jahre lang das falsche Feld beackert ohne das es jemand gemerkt hat oder anderweitig Ansprüche gestellt hätte.

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WH
Frank

Sorry Frank, in Deiner Schilderung des Sachverhaltes steht klar:

„... Der zweite Pächter Y des kleineren Teiles von Grundstück B wäre bereits seit 50 oder 60 Jahren Pächter dieser Parzelle. ...“

Pächter kann nur sein, wer etwas pachtet. Die ganzen Konjunktive machen es nicht einfacher. Es steht nirgendwo:

„Jäger Y behauptet / glaubt, einen Teil von Grundstück B gepachtet zu haben. Jäger Y hat allerdings einen Pachtvertrag über Grundstück C geschlossen.“

So kann man schwer helfen. Bitte schildere es nochmal eindeutiger.
 

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