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Man stelle sich vor:
Der Eigentümer von Grundstück A, B und C ist seines Eigentums überdrüssig und möchte verkaufen.
Bisheriger Pächter X eines Teiles des Grundstückes B möchte das Grundstück B kaufen.
Der zweite Pächter Y des kleineren Teiles von Grundstück B wäre bereits seit 50 oder 60 Jahren Pächter dieser Parzelle. Mittlerweile hätte der Altpächter Y die Pacht des kleineren Teiles, ohne Wissen des Eigentümers/Verpächters, seinem Sohn Z übertragen. Unglücklicherweise wäre dann noch der Pachtvertrag von Altpächter Y über das Grundstück C geschlossen worden.
Wie wäre das rechtlich zu würdigen?
Bestünde grundsätzlich ein gültiger Pachtvertrag zwischen Eigentümer und Sohn Z.
Falls Ja, über welches Grundstück?
Wäre der Pachtvertrag nach Besitzerwechsel weiterzuführen denn Person F beabsichtigt den Kauf von Grundstück A und C
Danke
WH
Frank
Der Eigentümer von Grundstück A, B und C ist seines Eigentums überdrüssig und möchte verkaufen.
Bisheriger Pächter X eines Teiles des Grundstückes B möchte das Grundstück B kaufen.
Der zweite Pächter Y des kleineren Teiles von Grundstück B wäre bereits seit 50 oder 60 Jahren Pächter dieser Parzelle. Mittlerweile hätte der Altpächter Y die Pacht des kleineren Teiles, ohne Wissen des Eigentümers/Verpächters, seinem Sohn Z übertragen. Unglücklicherweise wäre dann noch der Pachtvertrag von Altpächter Y über das Grundstück C geschlossen worden.
Wie wäre das rechtlich zu würdigen?
Bestünde grundsätzlich ein gültiger Pachtvertrag zwischen Eigentümer und Sohn Z.
Falls Ja, über welches Grundstück?
Wäre der Pachtvertrag nach Besitzerwechsel weiterzuführen denn Person F beabsichtigt den Kauf von Grundstück A und C
Danke
WH
Frank