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Was denkst du denn, wozu man Bodycams erfunden hat ?Das ist heutzutage das Problem. Man hat keine Hand mehr frei zum Klatschen. Wie soll man denn sonst filmen?
Was denkst du denn, wozu man Bodycams erfunden hat ?Das ist heutzutage das Problem. Man hat keine Hand mehr frei zum Klatschen. Wie soll man denn sonst filmen?
Ich kann es nicht Ausschließen das Mitbewohner unserer Ortes wen sie in meinem Revier Unterwegs sind zuerst mich anrufen weil sie in der Not geraten wissen das ich vor Ort bin; das ich schnelle zum Helfen Reagiere; das ich geeignete Mittel Besitze und die Fähigkeiten diese auch zu Nutzen. Ob das dann Rechtlich zulässig ist; wird Höchstwahrscheinlich nicht Gegenstand der Ihrer Überlegungen in diesem Augenblick sein.Das hältst Du für wahrscheinlich?
Das geht aus dem Link hervor den TM im ersten Beitrag eingestellt hat.über diese Stelle bin ich auch gestolpert. Was veranlaßt Dich zu der Interpretation, damit seien Jäger gemeint?
Vielen Dank.@ Teufelsmoor. Hochachtung vor Deiner hanseatischen Einstellung. Ich kenne die Einstellung der dortigen Geschäftsleute sehr gut. Ich habe mit zwei Firmen von Hamburg durch meine eigene Firme zu tun. Ich kann nur bestätigen, dass es sehr zuverlässige Geschäftspartner im alten Sinn sind. Leider selten heute.
Könnzt ich vermutlich nicht.. ich würde Stottern; Rot werden; Zittern und Hausausschlag bekommen....Mit lügen meinte ich mehr Notlügen, die wie Du sicher selber weisst, im Leben ab und zu notwendig sind. Ehrlichket kann auch zu weit gehen.
Nö. Ich Frage die dann ob ihnen Bewußt es das es Menschen gleicher Geschlecht; Körper- und Haarform giebt deren Äusseres Erschinungsbild von der Mehrheit der Bevölkerung als Durchaus Atratktiver bezeichnet wird ?Man kann nicht Anderen sagen, dass sie Sch.. aussehen, weil sie tätowiert sind wie ein Assi, da muss man etwas lügen um nicht unverschämt zu sein.
Notstand ging ja auch nicht. Deshalb ist es mit der Notwehr alles im Lot gewesen. Das wurde ihm ausdrücklich zugestanden.DAS wurde dem Rentner in Sittensen nach dem Einbruch und Körperverletzung von 5 Erwachsene Gesunden Menschen auf einen 80-jährigen der auf Krücken geht und von diesen schon Misshandelt wurde nicht zugestanden; obwohl die Täter noch im Haus waren.
DAS wurde dem Rentner in Sittensen nach dem Einbruch und Körperverletzung von 5 Erwachsene Gesunden Menschen auf einen 80-jährigen der auf Krücken geht und von diesen schon Misshandelt wurde nicht zugestanden; obwohl die Täter noch im Haus waren.
Das wird in dem verfahren auch klar werden.Ich habe mir gerade mal den Fall in Brandenburg durchgelesen, und bin sehr verdutzt ob unseres Rechtsystems.
Es ist doch eindeutig geregelt was der rechtfertigende Notstand ist.
Wenn ich mein Eigentum schütze (Jagdhund), welcher durchaus auch einen emotionalen Stellenwert besitzt, und dadurch eine Tat begehe, die ich anders, wie durch Klatschen oder den Warnschuss, nicht abwenden kann handele ich nicht rechtswidrig.
Oder bedarf der Graue in diesem Falle eines größeren Schutzes als mein Eigentum?
Das verträgt sich sehr wohl und wurde auch hier schon ausführlich dargelegt.Also die beiden Punkte "GEGENWÄRTIGEN" und "in den Rücken" vertragen sich hier nicht.
Das ist das ganze Problem bei der Sache.