[Niedersachsen] Rechtsfrage Bezüglich Verhalten bei Wolfsbegegnungen

Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.008
Das hältst Du für wahrscheinlich?
Ich kann es nicht Ausschließen das Mitbewohner unserer Ortes wen sie in meinem Revier Unterwegs sind zuerst mich anrufen weil sie in der Not geraten wissen das ich vor Ort bin; das ich schnelle zum Helfen Reagiere; das ich geeignete Mittel Besitze und die Fähigkeiten diese auch zu Nutzen. Ob das dann Rechtlich zulässig ist; wird Höchstwahrscheinlich nicht Gegenstand der Ihrer Überlegungen in diesem Augenblick sein.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.293
Naja, wenn der Wolf soweit an Dich rankommt, dass Du ihn mit einem Knüppel erschlagen kannst, wirst Du wohl davon kommen.... sonst werden sie wohl alles unternehmen Dich maximal zu verknacken. Ohne deutliche Bissspuren vom Wolf glaubt Dir keiner die Nummer mit der Notwehr.

Da kann man sachlich drüber diskutieren, oder es einfach ausprobieren. Gehe im Wolfsgebiet spazieren und hoffe dass sie Dir mal zu nahe kommen. Dann kommt die Stunde der Wahrheit. Viel Spaß bei der gerichtlichen Auseinandersetzung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
über diese Stelle bin ich auch gestolpert. Was veranlaßt Dich zu der Interpretation, damit seien Jäger gemeint?
Das geht aus dem Link hervor den TM im ersten Beitrag eingestellt hat.


,,...Geeignete Personen:


Vergrämungen und Entnahmen dürfen nur von sogenannten geeigneten Personen ausgeführt werden. Dieses sind in der Regel Jäger. Mit den notwendigen artenschutz-, tierschutz-, waffen- und jagdrechtlichen Kenntnissen können jedoch auch andere Personen benannt werden...."




CdB
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: z/7
Registriert
30 Jul 2011
Beiträge
2.407
@ Teufelsmoor. Hochachtung vor Deiner hanseatischen Einstellung. Ich kenne die Einstellung der dortigen Geschäftsleute sehr gut. Ich habe mit zwei Firmen von Hamburg durch meine eigene Firme zu tun. Ich kann nur bestätigen, dass es sehr zuverlässige Geschäftspartner im alten Sinn sind. Leider selten heute. Hier im Norden Skandinaviens sind die Menschen GsD immernoch so.
Mit lügen meinte ich mehr Notlügen, die wie Du sicher selber weisst, im Leben ab und zu notwendig sind. Ehrlichket kann auch zu weit gehen. Man kann nicht Anderen sagen, dass sie Sch.. aussehen, weil sie tätowiert sind wie ein Assi, da muss man etwas lügen um nicht unverschämt zu sein.
Ps.Auch ich habe in meinem 76 jährigen Leben Einiges erlebt und bearbeiten müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.008
@ Teufelsmoor. Hochachtung vor Deiner hanseatischen Einstellung. Ich kenne die Einstellung der dortigen Geschäftsleute sehr gut. Ich habe mit zwei Firmen von Hamburg durch meine eigene Firme zu tun. Ich kann nur bestätigen, dass es sehr zuverlässige Geschäftspartner im alten Sinn sind. Leider selten heute.
Vielen Dank.
Nur Soviel : Ich bemessen meine Fehlleistungen nicht an Fehlleistungen Dritter....

Mit lügen meinte ich mehr Notlügen, die wie Du sicher selber weisst, im Leben ab und zu notwendig sind. Ehrlichket kann auch zu weit gehen.
Könnzt ich vermutlich nicht.. ich würde Stottern; Rot werden; Zittern und Hausausschlag bekommen....

Man kann nicht Anderen sagen, dass sie Sch.. aussehen, weil sie tätowiert sind wie ein Assi, da muss man etwas lügen um nicht unverschämt zu sein.
Nö. Ich Frage die dann ob ihnen Bewußt es das es Menschen gleicher Geschlecht; Körper- und Haarform giebt deren Äusseres Erschinungsbild von der Mehrheit der Bevölkerung als Durchaus Atratktiver bezeichnet wird ?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
DAS wurde dem Rentner in Sittensen nach dem Einbruch und Körperverletzung von 5 Erwachsene Gesunden Menschen auf einen 80-jährigen der auf Krücken geht und von diesen schon Misshandelt wurde nicht zugestanden; obwohl die Täter noch im Haus waren.
Notstand ging ja auch nicht. Deshalb ist es mit der Notwehr alles im Lot gewesen. Das wurde ihm ausdrücklich zugestanden.
Wenn er auch noch den Mund gehalten hätte, wäre er gänzlich ungeschoren davongekommen.
So eher mit einer Ermahnung.
 
Registriert
8 Sep 2016
Beiträge
4.860
DAS wurde dem Rentner in Sittensen nach dem Einbruch und Körperverletzung von 5 Erwachsene Gesunden Menschen auf einen 80-jährigen der auf Krücken geht und von diesen schon Misshandelt wurde nicht zugestanden; obwohl die Täter noch im Haus waren.

Mir dünkelte da was.
Deshalb habe ich mal gecastet ähmmm gegoogelt:
"Zwei Schüsse gibt B. in Richtung der Flüchtenden ab, nach einer kurzen Pause zwei weitere. Kugel Nummer drei trifft Labinot S. in 125 Zentimetern Höhe in den Rücken, zerfetzt die Hauptschlagader. Der 16-Jährige fällt bäuchlings zu Boden, zwei Meter von der Terrassentür entfernt. Wenige Minuten später ist er tot."

"Notwehr. (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Also die beiden Punkte "GEGENWÄRTIGEN" und "in den Rücken" vertragen sich hier nicht.
Das ist das ganze Problem bei der Sache.
Bei den vorliegenden TATSACHEN konnte der Richter nicht anders entscheiden.
Auch wenn er das vielleicht sogar gerne gemacht hätte und auch, wenn da ein gewisses Verständnis in der Bevölkerung für vorhanden gewesen wäre.

Aber der Angriff war halt eben nicht mehr GEGENWÄRTIG.
Die Täter waren am flüchten.

Hätte er den von vorne erschossen, wäre er garantiert freigesprochen worden.
Schüsse in den Rücken und/oder mehr Schüsse wie ins Magazin oder die Trommel rein passen sind halt immer blöd.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Ich habe mir gerade mal den Fall in Brandenburg durchgelesen, und bin sehr verdutzt ob unseres Rechtsystems.

Es ist doch eindeutig geregelt was der rechtfertigende Notstand ist.


Wenn ich mein Eigentum schütze (Jagdhund), welcher durchaus auch einen emotionalen Stellenwert besitzt, und dadurch eine Tat begehe, die ich anders, wie durch Klatschen oder den Warnschuss, nicht abwenden kann handele ich nicht rechtswidrig.
Oder bedarf der Graue in diesem Falle eines größeren Schutzes als mein Eigentum?
Das wird in dem verfahren auch klar werden.
Ein wesentlicher Hinweis ist nicht nur der einfache größere Schutz. Nein, es bräuchte schon ein wesentliches Missverhältnis und dies ist ausmeiner Sicht ebenso eindeutig zu verneinen.
Darüberhinaus ist bereits der Schutzstatus des Wolfes zu hinterfragen.
Auchd as dürfte nicht mehr gegeben sein und wird rein politisch gehalten.
Aber das ist für die bewertung erst einmal unbedeutend.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Also die beiden Punkte "GEGENWÄRTIGEN" und "in den Rücken" vertragen sich hier nicht.
Das ist das ganze Problem bei der Sache.
Das verträgt sich sehr wohl und wurde auch hier schon ausführlich dargelegt.
Er hätte entweder schweigen sollen oder korrekt angeben, dass er den täter an der Flucht mit der in seinen Händen befindlichen Beute beenden wollte. Das nennt sich gegenwärtig, denn die Tat dauerte an. ;)
Kann man im Zweifel auch ind er Urteilsbegründung nachlesen. Da ist das aus berufenem Mund sehr genau beschrieben.
Die Staatsanwaltschaft hatte daher anfangs auch gar kein interesse an einer STrafverfolgung.
 
Registriert
8 Sep 2016
Beiträge
4.860
Der ANGRIFF war aber nicht mehr GEGENWÄRTIG in meinen Augen, da die Täter auf der Flucht waren..
Von daher ist für mich als juristischem Laien der Fall klar und das Urteil verständlich.

Davon ganz abgesehen, hat der Mann mein vollstes ..............(ach nee, poste ich besser nicht).
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Das bewertest du falsch. Du kannst dir das aber gern auch in der Urteilsbegründng vom Richter erklären lassen.
Da steht das haarklein.
es sind eben auch immer die selben Fehler in der BEwertung was ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff ist. Dieser dauerte eben noich an, da er die Beute bei sich hatte.
Deswegen gabs eben auch keine "echte" Strafe und wäre eben auch komplett straffrei ausgegangen, wenn er eben nicht das falsche gesagt hätte.
 
Registriert
8 Sep 2016
Beiträge
4.860
Das heißt, wenn mich jemand beraubt, darf ich den in den Rücken schiessen und gehe straffrei aus, wenn ich einen fähigen Rechtsanwalt habe?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Lies dir bitte die Urteilsbegründung oder die dazu bereits stattgefundnen Disukssionen durch.
Wir weichen hier zu weit ab udn es ist alles schon mehrfach haarklein dargestellt worden.
Letztendlich auch ganz gut im urteil selbst nachlesbar, falls man es offizieller haben möchte.
Kurzform, da der Beitrag ja eh schon hier steht: Ja, wenn die Bedingungen des Notwehrparagraphen erfüllt werden.
Das ganze hat nichts mit Rücken oder nicht Rücken zu tun.
Den Rest dann im bestehenden Faden.
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.008
Da der Einwand des Vorfalles aus Sittensen von mir eingbracht wurde möchte ich ihn Abschließsend Beenden.
In diesem Falle scheint mit der §§ 33 STGB Notwehrexess nicht genügend gewürdigt worden sein.

Aber das bitte in anderen Thrade Diskutieren.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
10
Zurzeit aktive Gäste
453
Besucher gesamt
463
Oben