Referendum zum Waffenrecht in der Schweiz

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vielleicht sollte man sich vorher in der EU um die illegalen Waffen kümmern?
wie viel Munition und Waffen kommen noch mal jährlich bei den staatlichen Militärs "abhanden"? ;)
Alleine die Menge an „bekannten“ verloren gegangenen AK‘s in Europa können einen da schon erschaudern lassen. Und dann noch die Unmengen an Munition dazu.... Aber wie meinte eine Sachverständige im BKA zum Thema verbotene Munition. „Ja, da die Attentäter in Paris ihre AK Munition teilweise wiedergeladen hatten, muss man hier weiter reglementieren....“
Nachdem die Exekutive das nie unter Kontrolle bringen wird, ist es doch einfacher die zu gängeln, von denen man ganz genau weiß was sie daheim haben... Dann noch die „Fallstricke“ um den Faktor 10 erhöhen und nachdem es dann nurnoch eine Frage der Zeit ist, wann wer da rein tappt, keiner ist ohne Fehler, nurnoch alles einsammeln.
Ich seh das jetzt nicht so schwarz, hat man das Ende dafür schon vor Jahren prophezeit....... Unsere Verbände müssten halten den Druck immer etwas aufrecht erhalten. Und sich nicht immer nur wegducken.;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Mittelfristig schiesst du dich damit als EU aber selber ab, denn irgendwann hast du so dermassen vielen Leuten einen reingewürgt, dass einfach per se gegen dich gearbeitet wird.
Im Idealfall sagt ne Nation-> So wir gehen raus
Im hässlichen Fall -> Bewaffneter Konflikt
 
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Jup ich hab das Referendum auch kurz nach der Lancierung unterschrieben.
Wir bestimmen das selbst und lassen uns kein Gesetz aufzwingen welches keinen Nutzen hat sondern nur die anständigen Schützen & Jäger noch mehr einschränkt, dafür die Kriminellen nicht mal im Ansatz tangiert. Ich der immer einen Waffenschein gelöst habe bin am Schluss der Depp und krieg nix mehr, während ein Krimineller Halbautomaten, Pistolen und alles auf dem Schwarzmarkt kauft und "Schengen sei Dank" quer durch Europa kutschieren kann ohne kontrolliert zu werden.

Gratuliere zu solchen bahnbrechenden Gesetzen, welche die Sicherheit in Europa massiv erhöhen.



Korrekt.

Explizit gemäss Schweizer Waffenrecht ist der Besitz verboten für Angehörige folgender Staaten:

• Albanien • Algerien • Sri Lanka • Kosovo
• Mazedonien
• Bosnien und Herzegowina • Serbien
• Türkei


Falls es interessiert, die Infobroschüre ist gut aufgegliedert.
Guckst du

Bitte Deutschland mit auf die Liste, 90% der genannten haben dt. Ausweise.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Die Schweizer haben allerdings Sonderregelungen, die den Waffenbesitz für bestimmte Staatsangehörige ausschließt.
Wäre bei uns undenkbar (außer bei Bürgern des Deutschen Reichs). ;)

Ist ja auch absolut schwachsinnig.
Die Kriminellen unter den Ausländern bekommen eh keine WBK und wer noch nicht erkennungsdienstlich aufgefallen ist und eine Straftat mit Schusswaffe plant wird wohl kaum zum Waffenerwerb einen Jagschein machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Wir bestimmen das selbst und lassen uns kein Gesetz aufzwingen welches keinen Nutzen hat sondern nur die anständigen Schützen & Jäger noch mehr einschränkt, dafür die Kriminellen nicht mal im Ansatz tangiert.

Gratuliere zu solchen bahnbrechenden Gesetzen, welche die Sicherheit in Europa massiv erhöht.



Warum habt Ihr das denn selbst bestimmt ?

Da gratuliere ich euch mal stark zur bahnbrechenden Sicherheitserhöhung in der Schweiz.





Gefährliche Gegenstände.JPG
 
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Ist ja auch absolut schwachsinnig.
Die Kriminellen unter den Ausländern bekommen eh keine WBK und wer noch nicht erkennungsdienstlich aufgefallen ist und eine Straftat mit Schusswaffe plant wird wohl kaum zum Waffenerwerb einen Jagschein machen.


.....und warum ist das schwachsinnig ??? In der Schweiz darf JEDER unbescholtene Bürger und sogar JEDER Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung C (entsprechend unbefristeter Aufenthaltsstatus / Niederlassungsbewilligung) eine Schusswaffe erwerben sofern nichts gegen ihn vorliegt. Auch ohne Jagdschein oder WBK ! Dies ist ein freiheitliches GRUNDRECHT !

ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERWERBVON WAFFEN: Art. 8 Abs. 2 WG• Person muss mindestens 18 Jahre alt sein;• nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden;• sie darf nicht zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet;• sie darf nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oderwegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregistereingetragen sein.

Die Schweiz hat allerdings beschlossen Ausländern aus gewissen Herkunftsländern davon generell auszuschliessen :

ANGEHÖRIGE BESTIMMTER STAATENArt. 7 WG, Art. 12 WVErwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten: Erwerb von Waffen• Albanien• Algerien• Sri Lanka• Kosovo• Mazedonien• Bosnien und Herzegowina• Serbien• Türkei

Und das ist ein souveränes RECHT !!! Es bleibt jedem Angehörigen dieser Staaten unbenommen sich nach den Regeln in der Schweiz einbürgern zu lassen.

Kritik aus einem Land in dem über über 1 Million Neubürger weder Papiere noch eine irgenwie nachvollziehbare Herkunft hat und bei Straftaten generell mal unter 18 Jahren alt ist weisen wir hier zurück.

Also hör Du auf so einen Schwachsinn zu verzapfen ....

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Warum habt Ihr das denn selbst bestimmt ?

Da gratuliere ich euch mal stark zur bahnbrechenden Sicherheitserhöhung in der Schweiz.





Anhang anzeigen 69711


.....ah ja also sind bei Euch Baseballschäger keine gefährlichen Gegenstände ? Und ich darf sie ständig (auch Nachts um 24:00 Uhr) OHNE berechtigtes Interesse mitführen ? Soweit mir zu Ohren gekommen ist wird meine Frau in Wiesbadens "Waffenverbotszone" bereits angezeigt wenn sie Ihre Nagelfeile & Nagelschere in der Handtasche mitführt = irrsinniger Sicherheitsgewinn !

WaiHeianim_sniper.gif PipeHitter
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
1. Weil wir gesunden Menschenverstand haben. Wer am Tag mit einer Axt in der Hand von A nach B läuft hat diese ev. nur aus der Garage geholt, kann das der Rennleitung erklären.
Wer um 23:30 mit ner Axt rumläuft ist wohl eher nicht am arbeiten und da hat die Rennleitung dann eben die notwendige gesetzliche Grundlage um zu intervenieren.
Und zwar bevor damit ein paar Leute massakriert werden und nicht erst danach.

2. Wir stimmen noch selber ab, weil wir Steuerzahler/Bürger unser Leben in den eigenen Händen halten.
Und in den letzten 80 Jahren hat sich gezeigt, dass das schweizer Volk auch gerne mal eine Entscheidung trifft, die in Deutschland oder Brüssel nicht gut ankommt, sich aber für die Schweiz und deren Bürger im Nachhinein als goldrichtig herausstellt.
 
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Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
.....ah ja also sind bei Euch Baseballschäger keine gefährlichen Gegenstände ? Und ich darf sie ständig (auch Nachts um 24:00 Uhr) OHNE berechtigtes Interesse mitführen ? Soweit mir zu Ohren gekommen ist wird meine Frau in Wiesbadens "Waffenverbotszone" bereits angezeigt wenn sie Ihre Nagelfeile & Nagelschere in der Handtasche mitführt = irrsinniger Sicherheitsgewinn !

WaiHeiAnhang anzeigen 69737 PipeHitter

Zitier hier mal die entsprechende Verordnung.
Wenn Dir das gelingt antworte ich entsprechend.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
1. Weil wir gesunden Menschenverstand haben. Wer am Tag mit einer Axt in der Hand von A nach B läuft hat diese ev. nur aus der Garage geholt, kann das der Rennleitung erklären.
Wer um 23:30 mit ner Axt rumläuft ist wohl eher nicht am arbeiten und da hat die Rennleitung dann eben die notwendige gesetzliche Grundlage um zu intervenieren.
Und zwar bevor damit ein paar Leute massakriert werden und nicht erst danach.

2. Wir stimmen noch selber ab, weil wir Steuerzahler/Bürger unser Leben in den eigenen Händen halten.
Und in den letzten 80 Jahren hat sich gezeigt, dass das schweizer Volk auch gerne mal eine Entscheidung trifft, die in Deutschland oder Brüssel nicht gut ankommt, sich aber für die Schweiz und deren Bürger im Nachhinein als goldrichtig herausstellt.

Eure Bestimmungen unterscheiden sich nicht wesentlich von den deutschen.
Allerdings muß sich noch kein Deutscher für eine Schere und Hammer verantworten.

Ein wahrhaft freies Land die Schweiz.:ROFLMAO:
 
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Jup ich hab das Referendum auch kurz nach der Lancierung unterschrieben.
Wir bestimmen das selbst und lassen uns kein Gesetz aufzwingen welches keinen Nutzen hat sondern nur die anständigen Schützen & Jäger noch mehr einschränkt, dafür die Kriminellen nicht mal im Ansatz tangiert. Ich der immer einen Waffenschein gelöst habe bin am Schluss der Depp und krieg nix mehr, während ein Krimineller Halbautomaten, Pistolen und alles auf dem Schwarzmarkt kauft und "Schengen sei Dank" quer durch Europa kutschieren kann ohne kontrolliert zu werden.

Gratuliere zu solchen bahnbrechenden Gesetzen, welche die Sicherheit in Europa massiv erhöhen.



Korrekt.

Explizit gemäss Schweizer Waffenrecht ist der Besitz verboten für Angehörige folgender Staaten:

• Albanien • Algerien • Sri Lanka • Kosovo
• Mazedonien
• Bosnien und Herzegowina • Serbien
• Türkei


Falls es interessiert, die Infobroschüre ist gut aufgegliedert.
Guckst du

Glückliche Schweizer, die sich nicht von unfähigen und einäugig blinden Polit-Organisationen abhängig machen lassen bzw. deren krude Auswüchse akzeptieren. (y)
 

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