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Lieber Sawyer,
Der § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG, der bislang a) die Anzeige des Waffenerwerbs und alternativ die b) Eintragung der neu erworbenen Waffe in einer WBK oder die c) Ausstellung einer neuen WBK vorsieht, wird eingeschrumpft. Es bleibt vom jetzigen Satz 2 nur noch der von Dir zitierte Teil übrig, wonach der Jäger die Pflicht hat, sich eine (noch nicht vorhandene) WBK ausstellen zu lassen (heutiger § 13 Abs. 3. S. 2 1. Alternative WaffG). Grund hierfür ist, dass der Jäger die Langwaffe auch auf Jagdschein erwerben - aber eben nur begrenzt besitzen - darf.
Somit fehlt, worauf zu Recht hingewiesen wurde, im künftigen § 13 WaffG kdie a) Anzeigepflicht (aktuell § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 WaffG) und b) die Pflicht zur Eintragung in eine bereits vorhandene WBK (aktuell § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 2. Alternative WaffG).
Dies ist der Konzentration der Vorschriften zur Anzeige- und EIntragungspflicht in den §§ 37 ff. WaffG-Entwurf geschuldet.
Die Anzeigepflicht ergäbe sich künftig aus § 37a WaffG-Entwurf:
"§ 37a Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte
(1) Für den Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer anderen gleichgestellten Erlaubnis (Anmerkung: d.h. Jagdschein) sowie für den Inhaber einer Erlaubnis nach § 26 Absatz 1 Satz 1 gilt § 37 Absatz 1 und Absatz 2 entsprechend. Soweit keine andere Frist bestimmt ist, hat der Erlaubnisinhaber die Anzeige binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch abzugeben."
Die Eintragungspflicht in eine bereits vorhandene WBK würde in § 37e Abs. 1 Satz 1 WaffG-Entwurf verlegt, der § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 2. Alternative WaffG fiele weg:
"§ 37e Eintragungen in die Waffenbesitzkarte und Ausstellung einer Anzeigebescheinigung
(1) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten Erlaubnis (Anmerkung von mir: hierzu gehört der JS) hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, soweit erforderlich, den Europäischen Feuerwaffenpass zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen. (...)“
Ich denke also, es bleibt hier für Jäger alles beim Alten.
Merci,
so weit war ich noch nicht bei dem Entwurf. Da den Überblick zu behalten ist nicht leicht.