Referentenentwurf des BMI eines Dritten Gesetzes zur Änderung des WaffG und weiterer Vorschriften

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Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,
wie ich den bzw. die Entwürfe finde, schreibe ich lieber nicht, die Autoren könnten sich beleidigt fühlen.
Aber mal eine ganz einfache Frage:
W a r u m darf ich als legaler Besitzer einer legalen Waffe kein 50 - Schuss- Magazin nutzen ?
W a r u m darf ich als Bürger kein Messer mitführen, das eine Klinge länger als 6 oder 12 oder wie viele cm auch immer hat ?
Und jetzt nicht antworten "braucht man nicht" - man braucht auch keine Lederschuhe, es gibt ja Kunststoff.
Es kann ja sogar sein, dass viele von uns sich nicht beeinträchtigt fühlen - aber ich wette, ebenso viele fühlen sich beeinträchtigt und hoffen nur lächelnd, dass es nicht schlimm oder schlimmer kommen werde... .
 
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1 Jan 2010
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Während sich die Nutzer von 50 Schussmagazinen ereifern, sonst fallen sie ja eher durch gehobene Waidheiligkeit auf (so dass man sich wundert, wwas für Teufelszeug sie offenbar einsetzen), freue ich mich über die Klarstellung in Sachen Schalldämpfer. Damit wird eine infantile Auslegung durch das BVerwG beendet und alle Jäger, die wollen, profitieren davon.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Bei der nächsten automatischen "Überprüfung" (Verschärfung) in fünf Jahren wird so
mancher ziemlich blöd aus der Wäsche schauen und sich verwundert die Augen reiben. bei der zweiten "Überprüfung" (Verschärfung) in zehn Jahren ist das geheule und gejammere noch grösser aber da ist der Drops schon längst gelutscht....
Die kommende Europawahl ist eine der letzten Chancen - zusammen mit der Klage der Republik Tschechien....
 
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