Referentenentwurf des BMI eines Dritten Gesetzes zur Änderung des WaffG und weiterer Vorschriften

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
lieber gesetzgeber ,

die hürde der erwerbsberechtigung von waffen ist in deutschland derart hoch und die waffenbesitzer werden derart gründlich geprüft dass ich weitere änderungen persönlich für unnötig halte .

wie die geschichte sowie statistiken zeigen sind legalwaffenbesitzer in deutschland die letzte personengruppe die damit missbrauch betreibt- egal welche magazinkapazität .

wäre es nicht sinnvoller stattdessen den erwerb und besitz von magazinen grundsätzlich an die erwerbsberechtigung zu knüpfen um es unbefugten zu erschweren sich mit einer beliebig hohen anzahl von wechselmagazinen einzudecken ?

beste grüsse
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
edit

die idee ist es kriminellen mit illegaler waffe und munition nicht tür und tor zu beliebig vielen wechselmagazinen zu öffnen anstatt die magazinkapazität bei legalen waffen im gesetz zu verankern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
...die idee ist es kriminellen mit illegaler waffe und munition nicht tür und tor zu beliebig vielen wechselmagazinen zu öffnen anstatt die magazinkapazität bei legalen waffen im gesetz zu verankern.

Die Idee ist, möglichst vielen LWB etwas durch die Hintertür anzuhängen und somit für den kalten Bedürfnisentzug zu sorgen, ohne das es eine Klagewelle gibt.

Wozu eine Rückdatierung nach 2017? Und warum eine Verschärfung, die weit über die Forderungen der EU FWR hinausgeht? Weil`s der "inneren" Sicherheit dient???:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 
Registriert
10 Jun 2016
Beiträge
3.323
Ist so eine Rückdatierung überhaupt zulässig?
Ich kann doch kein Gesetz mit rückwirkender Gültigkeit erlassen.
Den Nachweis, via Rechnung das vor 2017 gekauft wurde, wird doch kaum jemand führen können.
 
Registriert
6 Mrz 2017
Beiträge
307
Ist so eine Rückdatierung überhaupt zulässig?
Ich kann doch kein Gesetz mit rückwirkender Gültigkeit erlassen.
Den Nachweis, via Rechnung das vor 2017 gekauft wurde, wird doch kaum jemand führen können.
Grundsätzlich schon, allerdings stellt man üblicherweise auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des deutschen Gesetzesentwurfs ab, da der Bürger ja dann schon vorgewarnt ist, dass dort etwas kommen kann. Die Vorverlagerung auf den Zeitpunkt der zugrunde liegenden EU-Richtlinie finde ich überraschend. Bin auch nicht sicher, ob vom Bürger berechtigter Weise erwartet werden darf, dass er sich über EU-Richtlinien informiert halten muss, deren Umsetzung in nationales Recht noch nicht einmal begonnen hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Ist so eine Rückdatierung überhaupt zulässig?
Ich kann doch kein Gesetz mit rückwirkender Gültigkeit erlassen.
Den Nachweis, via Rechnung das vor 2017 gekauft wurde, wird doch kaum jemand führen können.

Eben. Und da es eine Beweislastumkehr ist und Du es nicht nachweisen kannst bist Du schon fällig...
Weg ist das Bedürfnis. Und wenn dein/e rot-grüne/r, jägerhassende/r Nachbar/In Dir ein 30er Magazin in den Briefkasten wirft und Dich anonym anzeigt ist es genau so...
 
Registriert
12 Jul 2016
Beiträge
34
Lässt der Gesetztestext einen Einbau eines Kapazitätsbegrenzers für Magazine zu? Wird ein 30-Schuß-Magazin auf 10 blockiert, würde es doch die Bestimmungen erfüllen. Das Gesetzt sieht ja keine Form- oder Größenbegrenzung des Magazins an sich vor.
 
Registriert
6 Mrz 2017
Beiträge
307
Lässt der Gesetztestext einen Einbau eines Kapazitätsbegrenzers für Magazine zu? Wird ein 30-Schuß-Magazin auf 10 blockiert, würde es doch die Bestimmungen erfüllen. Das Gesetzt sieht ja keine Form- oder Größenbegrenzung des Magazins an sich vor.

Nach meiner Kenntnis sollen auch Magazingehäuse erfasst sein. Ob aber jetzt ein fabrikmässig auf 10 Schuss begrenztes Magazin, gleichzeitig auch ein 20er oder 30er Gehäuse sein kann..., oder erst dazu wird, wenn mans ausseinander nimmt? Ich sehe da schon noch einiges an Klärungsbedarf.
 
Registriert
2 Sep 2016
Beiträge
2.042
Ich habe den Entwurf auch etwas durchgeblättert. Als Nichtjurist kommt man sich beim Lesen von Gesetzestexten ja stets vor wie ein Legastheniker beim Lesen einen Märchenbuchs.

Nun bin ich auf folgende Änderungsabsicht gestoßen:
5. § 13 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:​
„Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.“​
b) ...​

Bisher lautete der Paragraph 13, Absatz 3 (relevanter Satz von mir fett markiert und die Stelle unterstrichen, auf die sich meine Frage beziehen wird):
(3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen
1.
der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und
2.
bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung des Erwerbs in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte zu beantragen.

Für mein Verständnis bedeutet dies, dass der unterstrichene Teil wegfallen soll, was wiederum für mein Verständnis bedeutet, dass ein Eintrag in eine bereits erteilte WBK nicht mehr möglich ist.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir zwar, dass das eigentlich Quatsch ist, aber ich habe auch gelernt, dass man auf diesen bei (bzw. insbesondere solchen) Gesetzen nicht vertrauen darf.

Wie seht ihr das? Wenn dem so wäre/ist, handelt es sich um eine weitere Abzockermaßnahme und mir kommt wieder das Bild vom Sheriff von Nottigham aus dem Robin-Hood-Zeichentrick-Comic in den Sinn, wie er die fantastischsten Steuern erfindet, damit sich sein Chefchen die Säckel voll machen kann.
 
Registriert
19 Nov 2015
Beiträge
2.349
Es gibt keinen offiziell bekannten "Zeitplan", gleicher Ablauf wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren auf dem Weg vom Entwurf zum Gesetz.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
147
Zurzeit aktive Gäste
580
Besucher gesamt
727
Oben