Referentenentwurf des BMI eines Dritten Gesetzes zur Änderung des WaffG und weiterer Vorschriften

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Wenn das Waffengesetz geändert wird, dann gibt's eigentlich keinen Grund mehr für die unterschiedliche Behandlung von (dual-use) Vorsatzgeräten und reinen Nachtzielgeräten oder sehe ich das falsch?
Das sieht man, wenn man das Gesetz gelesen hat. Es kann alles geregelt werden.
 
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Das sieht man, wenn man das Gesetz gelesen hat. Es kann alles geregelt werden.
Das ist zwar richtig, aber mir ging es um die Frage der Differenzierung zwischen Vorsatz und reinen Zielgeräten bei der erlaubten Verwendung in z.b. Bayern. Dachte immer der Hintergrund wäre das waffenrechtliche Verbot der reinen Zielgeräte? Wenn das wegfiele gibt's eigentlich keinen Grund mehr für die "Krücke" Vorsatzgerät.
 
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Ich sage ja nichts anderes. Man muss es ja garnicht wegfallen lassen. Reine Nachtzielgeräte können weiter verboten bleiben.
 

Wheelgunner_45ACP

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NachtZIELgeräte fallen unters KWKG, nix WaffG.

Klar wäre es die logischen und begrüssenswerte Konsequenz, diese Lösung auch frei zu geben, aber da müssen andere Schrauben gedreht werden.
 
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Und kann weiterhin im Landesjagdgesetz verboten bleiben.
So wie auch bei Schalldämpfern.
Die sind auch nirgends verboten. LJagdG schließen die Jagd aber damit aus.
...

Oh, NDS ist das noch weiter.
Das Verbot ist aus dem LJG gestrichen und auf Nachfrage zur Bewilligung gibt es ein "Njet".
Man könne ja klagen und deren Prozesskosten finanziere man letztlich anteilig mit, wie das angedeutete Lächeln im Amt vermittelt.
 
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Es war ja auch ein Thema absoluter BEdeutungslosigkeit.
Es war einfach unvorstellbar, dass es zu heutigen Gegebenheiten führt.
Sowohl preislich als auch rechtlich.
 
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Nach dem Artikel in der WuH soll das Gesetz jedoch auch eine wesentliche Verschärfung enthalten. Bisher frei erwerbliche Vorsatzgeräte sollen demnach rechtlich beim Erwerb und der Aufbewahrung wie Langwaffen behandelt werden.

Was passiert dann mit legalem Altbestand? Müssen die auch in die WBK eingetragen werden und im Waffenschrank verwahrt werden?
 
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Dual use Vorsatzgeräte dürfen legal erworben und besessen werden. Ganz ohne Genehmigung und Anforderungen an die Aufbewahrung. Denkst Du, davon sei in Deutschland bisher kein Gerät abgesetzt worden? Selbst die bayerische und b-w Lösung legalisiert nicht das bereits legale Gerät, sondern nur dessen spezielle Nutzung. Jetzt sollen die bisher frei erweblichen Geräte aber wohl erwerbsbeschränkt werden.
 
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Nach dem Artikel in der WuH soll das Gesetz jedoch auch eine wesentliche Verschärfung enthalten. Bisher frei erwerbliche Vorsatzgeräte sollen demnach rechtlich beim Erwerb und der Aufbewahrung wie Langwaffen behandelt werden.

Was passiert dann mit legalem Altbestand? Müssen die auch in die WBK eingetragen werden und im Waffenschrank verwahrt werden?
Diesen Teil hab ich auch nicht verstanden. Der Schreiber wahrscheinlich auch nicht.
Welcher Altbestand? :unsure:
Der welcher zehntausendfach verkauft wurde und immer noch wird.
Solltest du etwas pragmatischer rangegangen sein, bin ich natürlich bei dir: Welcher Altbestand? ;)
 
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