Referentenentwurf des BMI eines Dritten Gesetzes zur Änderung des WaffG und weiterer Vorschriften

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Gibt es mittlerweile etwas Neues zum Thema Magazinverbote? Oder sollen grosse Magazinkörper immer noch verboten werden? Wenn ja, wann ist dann der Stichtag?
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

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Guten Morgen, Das wird sich auch nicht mehr ändern.
 
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Weswegen ich alle in Frage kommenden Magazine bereits verkauft habe....

Weiß man, wann mit weiteren Schritten zu rechnen ist?

Ps: Stichtag wird wohl 2017 sein
 
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Weswegen ich alle in Frage kommenden Magazine bereits verkauft habe....

Tja, der eine so, der andere so.....so günstig wie im Moment konnte ich selten Magazine kaufen.....falls du noch MP5 oder Thompson 1928 hast- ich nehme alle. Schade das sich leider keiner von BetaC für die 5er trennen möchte....
 
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Gibt es mittlerweile etwas Neues zum Thema Magazinverbote? Oder sollen grosse Magazinkörper immer noch verboten werden? Wenn ja, wann ist dann der Stichtag?

(17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am … [Datum des ersten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt. Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem … [einsetzen: Datum des ersten auf die Verkündung folgenden Tages] ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das das er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum … [einsetzen: Datum des ersten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend Anwendung

Grüße aus dem Wald
 
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Ich besitze seit meiner Jungens 6 große Magazine für die heute auch keine Waffe besitze. Ich werd auf alle Fälle versuchen, diese behalten zu dürfen. So einfach werd ich es denen nicht machen.
Im Grunde ist es aber momentan auch sehr ruhig geworden. Juckt keinen wirklich. Auch sehen wohl die Verbände an wiederkehrenden Bedürftnisprüfungen kein Problem. Was für Auswüchse man dadurch bekommen kann, sieht man an einem Fall der im letzten DWJ geschildert wird. Da wurde einem Sportschützen das Bedürftnis aberkannt, weil er nur 11x im Verein geschossen hat. Davon abgesehen, dass ich es persönlich armselig finde, wenn man als aktiver nicht mal 12x im Jahr schafft, fand ich eine Zusatzbegründung des Gerichts interessant. Die haben sogar die momentane Gesetzeslage so "interpretiert", dass man mit jeder Waffe die man besitzt 12x im Jahr schießen muss.
Sollte sowas Schule machen, auch im Bezug auf die neue Bedürftnisprüfung, wird aus einem Hobby schnell ein Zweitjob. Und die Folge wird sein, dass Bestände "freiwillig" reduziert werden.....
Und unseren Verbänden juckts auch nicht wirklich.
 
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Das Hauptproblem für mich war bei allen Änderungen des Waffenrechts und Jagdrechts, das der Jagdverband, für mich als Jäger gar nicht ansprechbar war, die paar Sitzungen die ich besucht habe, waren gelinde gesagt, armselig. Delegierte werden gewählt, du versucht ihnen Problematik von gewissen Dingen, wie unsinnige Biberbestände etc. nahe zu bringen, man wird nicht ernst genommen. Zusammenarbeit mit Nabu und dergleichen, war nicht mal fühlbar.

Ich bin ausgetreten, einzige vernünftige Konsequenz, für mich.

Grüße aus dem Wald
 
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Ich hatte letztens mit einem vom BDS ein Streitgespräch deswegen. Er behauptete, dass das auch so sein muss, mit allen Waffen 12x im Jahr zu schießen. Und natürlich bis zur Deutschen teil zu nehmen.
Ich hab ihm am Ende gesagt, ich kann auch von jetzt auf gleich aufhöre mit dem HOBBY und dann gibts auch keine Beiträge mehr....
 
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Ich bin kein Sportschütze, nur Jäger. Ich kenne viele Sportschützen die sehr aktiv sind, ob die allerdings soviel Waffen besitzen und nutzen weiß ich nicht. Ich kenne auch einige wenige alte, die gehen fast gar nicht auf den Stand. Ist ein schwieriges Thema........

Grüße aus dem Wald
 
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Tja, der eine so, der andere so.....so günstig wie im Moment konnte ich selten Magazine kaufen.....falls du noch MP5 oder Thompson 1928 hast- ich nehme alle. Schade das sich leider keiner von BetaC für die 5er trennen möchte....
Ich erspare mir das . Habe keine Lust, mich deswegen mit der Behörde auseinandersetzen zu müssen. Erst recht habe ich keine Lust, deswegen meine Zuverlässigkeit zu verlieren, sollte durch einen dummen Zufall mal so ein Magazin bei mir gefunden werden.

Ps. Ich halte diese Regelung für schwachsinnig, werde sie aber nicht ändern können.
 
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Bei allen Regulierungen geht es als Begründung irgendwie um die innere Sicherheit. Bis 2003 hat es genügt in ein Verein Mitglied zu sein, ja, selbst ohne, mit dem Nachweis regelmäßigen Schießens gab es ne WBK. Schießen als Hobby, einfach so. Ohne "tieferen" Sinn. DE war deswegen nicht unsicherer. Und ob ich nun mit der Waffe X in Jahr nur kurz vorm Wettkampf übe, der das restliche Jahr im Schrank steht, wird auch keine größere Gefährdung für die innere Sicherheit bedeuten. So wenig legale Waffen wie möglich im Volk ist Quatsch. Als Sportschütze soll ich die Waffen ab geben, mit denen ich nicht viel schieße. Und als Sammler, wenn ich nix mehr sammelwürdiges finde und kaufe, wird mein Bedürftnis auch in Frage gestellt. Da "soll" ich kaufen. Hatte da auch schon div. Diskussionen im Amt... Schwachsinnig alles.
 
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Eben, ich gehe lieber jagen, als fünf Jahre vor dem VG dafür zu kämpfen, meinen Jagdschein wiederzubekommen
 
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