Ich hoffe, ihr habt Verständnis, wenn ich mich nicht durch 34 Seiten lesen will:
-Ich habe 2016 ein AR und mehrere 30er Magazine gekauft. Muss ich einen Kassenzettel für die Magazine vorweisen oder wird das wahrscheinlich anerkannt, da die Waffe 2016 eingetragen wurde?
-Gibt es ausser grossen Magazinen noch etwas, dass nach der WaffG Änderung nicht mehr im Handel sein wird?
-Stimmt es, dass Nachtzielgeräte legalisiert werden sollen und gilt dies dann auch für die einfache Variante des Waffenlichts?
Viele Grüße
Waldler
-Ich habe 2016 ein AR und mehrere 30er Magazine gekauft. Muss ich einen Kassenzettel für die Magazine vorweisen oder wird das wahrscheinlich anerkannt, da die Waffe 2016 eingetragen wurde?
-Gibt es ausser grossen Magazinen noch etwas, dass nach der WaffG Änderung nicht mehr im Handel sein wird?
-Stimmt es, dass Nachtzielgeräte legalisiert werden sollen und gilt dies dann auch für die einfache Variante des Waffenlichts?
Viele Grüße
Waldler
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