Der Bundesrat will...
* Regelunzuverlässigkeit bereits bei Speicherung in Listen des Verfassungsschutzes (ohne gerichtsverwertbare Tatsachen)
-> NRW hat hier wohl die Mehrheit beschafft
* persönliches Erscheinen des Antragsstellers beim Amt anordbar machen,
* Abschuss von Tieren mit naturschutzrechtlichen Ausnahmen (Stichwort invasive Tierarten) der befugten Jagdausübung gleichsetzen,
* keine Schalldämpfer für Randfeuerpatronen,
* keine umfassende Erleichterung der Bedürfnisaufrechterhaltung für Sportschützen nach 10 Jahren seit Waffenersteintragung durch fortgesetzte Vereinszugehörigkeit: 18 Schießtermine in 3 Jahren werden gefordert,
* Nachtsicht nur als Dual-Use Geräte für Jäger,
* aber künstliche Lichtquellen erlauben,
* keine umfassenden Waffenverbotszonen und weitere Messertrageverbote,
* Informationsaustausch Waffen-/Meldebehörden über Dekowaffen-/Magazinmeldebescheinigungen,
* gesetzl. Anforderungen an Armbrüste nicht verschärfen,
* die 0,5 J Grenze für Spielzeug nicht ändern,
* gestaffeltes Inkrafttreten bis 6 Monate nach Verkündung wegen nötiger Vorbereitungszeit
...
Das war jetzt nur die Stellungsnahme, jetzt gehts erstmal wieder zurück zu den Verantwortlichen.