Referentenentwurf des BMI eines Dritten Gesetzes zur Änderung des WaffG und weiterer Vorschriften

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14 Dez 2000
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Hallo.

Unabhängig von den Inhalten, wer kann Angaben über die geplante Umsetzung, bzw. Inkrafttreten der Änderungen machen?
Ist das ein Projekt der nächsten Legislaturperiode oder wird sich im kommenden Jahr bereits etwas tun?

wipi
 
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28 Nov 2014
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Grober unvollständiger Fahrplan.
aktuell Ausarbeitung der Bundesratsstellungnahme (BR Ausschüsse brachten einige Vorschläge ein)
dann zurück in den BT
1. Lesung Oktober mit Verweis in die Fachausschüsse,
2. und 3. Lesung im November
geplante Verkündigung im Bundesanzeiger im Dezember
 
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Ich hatte am Freitag beim Schützen/Sammlerstammtisch wieder einen, der wusste noch absolut nix von einer anstehenden Gesetzesänderung. Aber im Gegenzug zum aktuellen Gesetz irgendwelches Halbwissen verbreiten....:(

Uns ist nicht mehr zu helfen...:rolleyes:
 
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Naja, da wir grade Notstand allentorten haben, keine Deutschen mehr, sondern nur noch Opferbereite & Leidenswillige Klimagenossen gekannt werden, und sogar das Kriegskabinett heute zusammenkommt - wer wollte denn da noch kleinlichen Einspruch erheben?
 
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G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Welche Erwartung hast du? Eine parlamentatrische Diskussion?

Das wird vorgelegt werden und innerhalb von wenigen Minuten wird es durchgewunken.
 
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Durchgewunken oder Abgelehnt? Das ist die entscheidende Frage. Habe es Online gesehen, einiges wurde abgelehnt. Ich weiß aber nicht was, weil ich die dazugehörigen Dokumente nicht mehr öffnen kann.
 

tar

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Der Bundesrat will...
* Regelunzuverlässigkeit bereits bei Speicherung in Listen des Verfassungsschutzes (ohne gerichtsverwertbare Tatsachen)
-> NRW hat hier wohl die Mehrheit beschafft
* persönliches Erscheinen des Antragsstellers beim Amt anordbar machen,
* Abschuss von Tieren mit naturschutzrechtlichen Ausnahmen (Stichwort invasive Tierarten) der befugten Jagdausübung gleichsetzen,
* keine Schalldämpfer für Randfeuerpatronen,
* keine umfassende Erleichterung der Bedürfnisaufrechterhaltung für Sportschützen nach 10 Jahren seit Waffenersteintragung durch fortgesetzte Vereinszugehörigkeit: 18 Schießtermine in 3 Jahren werden gefordert,
* Nachtsicht nur als Dual-Use Geräte für Jäger,
* aber künstliche Lichtquellen erlauben,
* keine umfassenden Waffenverbotszonen und weitere Messertrageverbote,
* Informationsaustausch Waffen-/Meldebehörden über Dekowaffen-/Magazinmeldebescheinigungen,
* gesetzl. Anforderungen an Armbrüste nicht verschärfen,
* die 0,5 J Grenze für Spielzeug nicht ändern,
* gestaffeltes Inkrafttreten bis 6 Monate nach Verkündung wegen nötiger Vorbereitungszeit
...

Das war jetzt nur die Stellungsnahme, jetzt gehts erstmal wieder zurück zu den Verantwortlichen.
 
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31 Mrz 2011
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Das mit den Listen des Verfassungsschutzes ist schon putzig. Keiner kennt genau die Kriterien, wie man da drauf kommt. Das kann ruck zuck gehen, ganz ohne dass man irgendwie ansatzweise mit entsprechenden Bestrebungen zu tun hat. Teils schon durch berufliche oder sonstige Kontakte mit entsprechenden Personen, ohne dass man deren Hintergrund kennt, oder weil es eben der Beruf gerade mitbringt (Journalisten, die sich mit diesen Bereichen befassen), oder weil man schlicht den gleichen Namen trägt. Ich erinnere mich noch an das unisono große Geschrei der Presse, als mehrere Journalisten keine Zulassung zu einem G20 Gipfel erhalten hatten, da sie genaus aus solchen Gründen auf solchen Listen standen.

Hier ein Link aus den öffentlichen Rundfunk und Fernsehen.
 
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