Referentenentwurf des BMI eines Dritten Gesetzes zur Änderung des WaffG und weiterer Vorschriften

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warum bringen die Verbände nicht noch kurzfristig die richtigen Nachtzielgeräte Freigabe auf die Tagesordnung. Geht doch in anderen Ländern auch. Die Vor, Hinter- Aufsatzlösungen sind doch auch alles nur halbgare Lösungen.
Weil das nicht erwünscht ist und deshalb auch keine Chance hat.
Es gäbe vieles, für das man sich stark machen könnte. ICh will z.B. künftig nicht vom Verfassungsschutz ausspioniert werden, oder meine Sportwaffen mit irrsinnigen Bedürfnisauflagen belegt sehen. Mit Aufsätzen kann ich gut leben.
 
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Was meinst du mit der Knospenfresser Aussage ? ich schieße mit Vorsatzgerät genauso gut oder schlecht wie mit Nachtzielgeräten, außer das ich mit den Vorsatzgeräten meine Montage im schlechtesten Fall beschädige und ständig prüfen muss ob die wiederholgenauigkeit noch gegeben ist, und und und....

an Mantelträger: was ist den bei den Nachtzielgeräten „unerwünschter“ als bei den Vorsatzgeräten? Das Ergebnis ist doch am Ende gleich...
 
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Nicht ganz. Würde man die Nutzung wieder untersagen, ist man nicht im Besitz eines verbotenen Gegenstands. Man spart sich die Enteignungsdiskussion und tiefergreifende Regelungen.
Die Auf-/Vorsätze darf man aber weiterhin besitzen.
 
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mühselige Diskussion. wenn ich Dual use verbieten möchte, könnte ich sie auch zu einem verbotenen Gegenstand erklären. Genauso kann ich im Gesetz das Nachtzielfernrohr aus der Aufzählung der „verbotenen“ Gegenstände entfernen. Bin aber kein Jurist und sehe das vielleicht zu naiv.
 
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Genau das will man aber nicht.
Es ist ein großer Unterschied.
Dual USe kann man ncht verbieten. Aber die Nutzung. Kein großer Regelungsaufwand.
Verbitene Gegenstände freizugeben und bei Bedarf wieder zu verbieten st eine andere KAtegorie.
 
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Vielleicht hat die Zielfernrohrlobby interveniert, sonst kauft ja keiner mehr die teuren großen Dinger. ;)
Die wären wohl ruckzuck wieder vorn mit dabei.
Das know how haben doch gerade die Großen.
Die spielen bei den großen Optiken , Optroniken schon lange mit.
 
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Findet ihr folgenden Passus nicht auch recht beunruihgend?

"− Schusswaffen, deren Magazinkapazität bei Langwaffen mehr als zehn und
bei Kurzwaffen mehr als 20 Patronen beträgt, sollen verbotenen werden;"

Jetzt bleibt die Frage der Ausslegung:

- Waffen bei denen ein Magazin größer xx Patronen passt
- Der Besitz zu großer Tanks für die Waffe

Im Fall der ersten Auslegung wären AR15/10 besitzer und auch viele Kurzwaffenbesitzer ziemlich gekniffen.
 
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Mist ist beides, schon klar. Allerdings geht es einmal um ein praktisches komplettverbot von Selbstladern und einmal um ein Verbot von großen Magazinen.
 
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Mist ist beides, schon klar. Allerdings geht es einmal um ein praktisches komplettverbot von Selbstladern

Selbst wenn es so umgesetzt wird, passieren wird nicht mehr wie jetzt, nämlich nichts. Dem "LWB" ist es wurscht, den teutschen Jägersmann interessiert es nicht.
Vermutlich hat man aus der nächsten Scheibe vorgegriffen.
 
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Im Grunde auch egal.
Wenn die Sportschützen so weiter machen, erledigt sich das eh von alleine.
Heute waren wir ganze 6 bei unserem KW-Termin von meinem BDS Verein. Und danach bei meinem BSSB war ich alleine. Letzten Samstag bei den Reservisten waren wir 7....
Wenn ich les, dass geplant ist, man muss 18x in drei Jahren das Schießen nachweisen, dann seh ich da genug, die das nicht schaffen.
Und der Rest, der dann über bleibt, kann sich bei Besitzern von EWB-pflichtigen Schußwaffen mit dem Rest der Jäger zusammen tun.
 

Wheelgunner_45ACP

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Welche Kurz- und / oder Langwaffen haben denn eingebaute Magazine mit mehr als 20 / 10 Schuss und wie lädt man diese?!

Repetier- und SL- Flinten für IPSC-Flinte sind "opfer" deiser Regelung. In der Klasse "Modified" gilt unabhängig von der jetzt schon geltenden 10-Schußregelung in DE international eine zulässige Gesamtlänge von 1,32m. Damit gehen in die dort verwendeten Flinten typischerweise um 14 Schuss 12/70 rein. Die deutschen Schützen begrenzen halt derzeit beim Schießen in DE das Ganze über einen Stößel innerhalb der Magazinfeder und bauen die in Ausland aus.

Zudem ist in Zukunft nicht mehr das Nennkaliber ( z.b. 12/89) für die Magazinbegrenzung ausschlaggebend, sondern das kleinste verwendbare Kaliber. Das geht im 12er Kaliber runter bis auf 45mm Hülsenlänge.

Und bei IPSC-Pistole Open sind - mit den dort gemäß Sportordnung BDS und dem Internationalen Regelwerk - Magazine mit einer Gesamtlänge von 170mm zulässig. Das sind dann irgendwas zwischen 26 und 29 Schuss.

Ansonsten: Die Regelung wird dann für alle zivile Waffenbesitzer gelten, da sind dann auch wir Jäger betroffen, kenne Jäger genügend, die für Ihre Black- Guns entsprechend große Magazine haben. Und dass bei Defekt eines solchen Magazins ein Ersatz gekauft werden darf, wird auch nirgends erwähnt oder geregelt.
 
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