So löst Belgien das Problem, die Übersetzung ist aus der GRA- Gruppe bei Facebook:
"Belgien ist das nächste Land, dass nach Finnland, Österreich, Liechtenstein, Italien große Magazine für bestimmte Schützen erlaubt. Auch werden im Altbesitz Magazine nicht zu verbotenen Gegenständen.
Hier die Übersetzung der Ausnahmen:
Wer eine Lizenz für eine halbautomatische Waffe hatte, die vor dem 13. Juni 2017 ausgestellt wurde, darf diese Waffe besitzen und mit einem Magazin verwenden, das nicht mehr als 30 Patronen enthält. Jeder, der nachweisen kann, dass er sein Magazin vor dem 13. Juni 2017 gekauft hat (z.B. durch eine Rechnung, eine Vereinbarung über das Magazin oder einen anderen gesetzlich zulässigen Nachweis), fällt nicht unter die neue Beschränkung.
Es gibt keine Kapazitäts-Beschränkung für Magazine für lange Halbautomaten, die vor dem 26. September 2012 gekauft wurden.
Für Magazine, die zwischen dem 26. September 2012 und dem 13. Juni 2017 gekauft wurden, gibt es eine Beschränkung von 30 Patronen. Bitte beachten: Die vor dem 26. September 2012 erworbenen Magazine dürfen nur "lose" gehalten und nicht mit einer Waffe verwendet werden.
Für Waffen, die am 13. Juni 2017 oder später lizenziert sind, gilt unter anderem eine Ausnahme für Inhaber einer Sportschützen-Lizenz, die über ein von einem anerkannten Schützenverband ausgestelltes Zertifikat verfügen, das bescheinigt, dass die betreffende Waffe für Disziplinen verwendet werden kann.
IPSC-Schützen haben eine generelle Ausnahme: Sie können Magazine für kurze halbautomatische Revolver oder Pistolen verwenden, die mehr als 20 Patronen enthalten, vorausgesetzt, dass die Länge des Magazins gemäß dem IPSC-Regelwerk 171 mm nicht überschreitet."
Ganz einfach, schmerzlos und mit Sachverstand