Referentenentwurf des BMI eines Dritten Gesetzes zur Änderung des WaffG und weiterer Vorschriften

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
...
Gerade fordert der Bundesrat eine Verschärfung mit dem wesentlichen Element, daß der LWB auf Verfassungstreue (lies: Linientreue) überprüft werden soll (Anfrage V-Schutz).
Also Leute, passt auf, was Ihr so schreibt und sagt .. der Wald Staat hat Augen! ;)

Korrekte Darstellung, noch Fragen zur DDR-Vergangenheit - Zukunft? Ohne rot/grynen Arsch keine Waffe!

Delikat in jeder Hinsicht.

CdB
 
Registriert
21 Jun 2013
Beiträge
3.229
Korrekte Darstellung, noch Fragen zur DDR-Vergangenheit - Zukunft? Ohne rot/grynen Arsch keine Waffe!

Delikat in jeder Hinsicht.

CdB

Realität ist anders. Du hast keine Akte, ich auch nicht und wahrscheinlich 99, 5 % der Foristen auch nicht, also kein Problem.

Aber diejenigen, die dümmlich darüber labern, DE wäre kein souveräner Staat und dann noch erkennen lassen, dass sie die FDGO als Treppenwitz erachten, die werden möglicherweise Probleme bekommen.

Ganz in meinem Sinne. Nicht jeder unbelehrbare Vollpfosten braucht ne Waffe....
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
14 Dez 2000
Beiträge
2.760
Hallo.
Natürlich ist das eine oder andere im Gesetzentwurf nicht optimal. Dennoch glaube ich, man kann als Jäger damit sehr gut leben. Als Sportschütze kann ich es nich ganz so gut beurteilen, sehe aber jetzt auch kein Riesenproblem. Schließlich gibt es auch einige Dinge die (überfällig) endlich fixiert sind).
Immer nur auf die Salamitatktik prügeln hilft nirgendwo weiter. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass legaler Waffenbesitz ein previligierter Umstand ist.
Bei manchen Beiträgen bekomme ich schon arge Zweifel, wie es die Verfasser mit der FDGO halten?
Ich ärgere mich viel mehr über die nach vielen Monaten von der Regierung vorgelegten Maßnahmen zum Umweltschutz. Hier fehlt mir jedes Verständnis für die tatsächliche Situation, wodurch der "ökologischen Partei" weiterer Zulauf garantiert ist. Das wäre dann für Waffenbesitz und Jagd in Zukunft sicher nicht förderlich.

wipi
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
10.721
Das ist das Problem. Generell. Im Schießsport nicht anders. Solche Diskussionen hätte ich, wenn ich mich noch rauf einlassen würde, täglich. Die „Mehrheit“ der Schützen schießt LG/LP und ach wenn viele es nicht aussprechen, alles andere ist nicht nötig.....
Ich halte Waffenbesitz nicht für ein Privileg. Jeder unbescholtene Bundesbürger kann unter den gesetzlichen Auflagen Waffen besitzen. Die jetzigen, neuen bevorstehenden Regelungen haben absolut keinen Einfluss auf irgendwelche kriminellen Vorgänge in DE oder gar Europa. Es ist und bleibt Salamitaktik. Und eine Möglichkeit immer mehr Fallstricke ins System ein zu bauen. Mehr nicht.
Für mich zählt es einfach zu meiner Freiheit, zu meinem frei bestimmten Leben, Schießsport nach zu gehen. Ich hab bei allem immer irgendwie im Hinterkopf, dass man für die Politik nicht ins System „passt“ und man mich so mit allen Mittel dazu zwingen möchte, sich auf das wesentliche zu beschränken. Arbeiten und Leben.... Und natürlich dem Mainstream aus „Brot und Spielen“, gepaart mit sinnlosem Konsum zu folgen....
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.309
So löst Belgien das Problem, die Übersetzung ist aus der GRA- Gruppe bei Facebook:

"Belgien ist das nächste Land, dass nach Finnland, Österreich, Liechtenstein, Italien große Magazine für bestimmte Schützen erlaubt. Auch werden im Altbesitz Magazine nicht zu verbotenen Gegenständen.

Hier die Übersetzung der Ausnahmen:

Wer eine Lizenz für eine halbautomatische Waffe hatte, die vor dem 13. Juni 2017 ausgestellt wurde, darf diese Waffe besitzen und mit einem Magazin verwenden, das nicht mehr als 30 Patronen enthält. Jeder, der nachweisen kann, dass er sein Magazin vor dem 13. Juni 2017 gekauft hat (z.B. durch eine Rechnung, eine Vereinbarung über das Magazin oder einen anderen gesetzlich zulässigen Nachweis), fällt nicht unter die neue Beschränkung.

Es gibt keine Kapazitäts-Beschränkung für Magazine für lange Halbautomaten, die vor dem 26. September 2012 gekauft wurden.

Für Magazine, die zwischen dem 26. September 2012 und dem 13. Juni 2017 gekauft wurden, gibt es eine Beschränkung von 30 Patronen. Bitte beachten: Die vor dem 26. September 2012 erworbenen Magazine dürfen nur "lose" gehalten und nicht mit einer Waffe verwendet werden.

Für Waffen, die am 13. Juni 2017 oder später lizenziert sind, gilt unter anderem eine Ausnahme für Inhaber einer Sportschützen-Lizenz, die über ein von einem anerkannten Schützenverband ausgestelltes Zertifikat verfügen, das bescheinigt, dass die betreffende Waffe für Disziplinen verwendet werden kann.

IPSC-Schützen haben eine generelle Ausnahme: Sie können Magazine für kurze halbautomatische Revolver oder Pistolen verwenden, die mehr als 20 Patronen enthalten, vorausgesetzt, dass die Länge des Magazins gemäß dem IPSC-Regelwerk 171 mm nicht überschreitet."

Ganz einfach, schmerzlos und mit Sachverstand
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
125
Zurzeit aktive Gäste
465
Besucher gesamt
590
Oben