Deutschland Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Warum nicht?

Ein Rehwild-Mindestabschussplan sollte doch gerade für traditionelle Jäger die Ideallösung sein:

man könnte mit den Jagdgenossen, sofern sie einverstanden sind, eine ganz moderate Abschusshöhe vereinbaren, die locker zu erfüllen ist, und bei Interesse und Möglichkeit etwas darüber hinaus. Muss aber nicht.

Eigenjagdbezirke, die waldbaulich orientiert jagen, könnten ebenfalls eine moderate Abschusshöhe ansetzen und dann ohne Bürokratie so lange weiterschießen, bis der erwünschte waldbauliche Zustand erreicht und gehalten wird. Mindestabschuss heißt ja: nach oben offen.

Wäre allen mit gedient - oder etwa nicht? ;)
Weniger freundlich ist das der staatliche Eingriff in das eigentumsrecht.
Man bereitet damit die Tür für behördliche Vorgaben.
Etwas viel drasterisches als soclh eine Regelung, kann ich mir garnicht vorstellen.
Man befindet sich damit schon an der Schwelle zur Grundgesetzwidrigkeit.
 
Registriert
1 Jan 2019
Beiträge
1.410
Warum nicht?

Ein Rehwild-Mindestabschussplan sollte doch gerade für traditionelle Jäger die Ideallösung sein:

man könnte mit den Jagdgenossen, sofern sie einverstanden sind, eine ganz moderate Abschusshöhe vereinbaren, die locker zu erfüllen ist, und bei Interesse und Möglichkeit etwas darüber hinaus. Muss aber nicht.

Eigenjagdbezirke, die waldbaulich orientiert jagen, könnten ebenfalls eine moderate Abschusshöhe ansetzen und dann ohne Bürokratie so lange weiterschießen, bis der erwünschte waldbauliche Zustand erreicht und gehalten wird. Mindestabschuss heißt ja: nach oben offen.

Wäre allen mit gedient - oder etwa nicht? ;)


Der Mindestabschussplan ist für alle Beteiligten interessant und deshalb wird er wohl auch so kommen, d. h. die Parteien können ihn selbst vereinbaren. Das ist im Zuge der Vertragsfreiheit auch in Ordnung, soweit über staatliche Gutachten die Verbiss-Situation neutral festgestellt wird und ggf. durch Anordnung von Zwangsmaßnahmen Fehler korrigiert werden können.
 
Registriert
27 Apr 2009
Beiträge
13.152
Weniger freundlich ist das der staatliche Eingriff in das eigentumsrecht....

Worin sollte dieser "unerhörte staatliche Eingriff" denn bestehen?

Die Grundeigentümer der Jagdgensossenschaft können doch ihre Vorstellungen bei der Vereinbarung zur Abschusshöhe voll einbringen und auch die mögliche Überziehung vertraglich regeln, so lange die UJB dagegen nichts einzuwenden hat.
 
Registriert
20 Sep 2010
Beiträge
2.878
Der Mindestabschussplan ist für alle Beteiligten interessant und deshalb wird er wohl auch so kommen, d. h. die Parteien können ihn selbst vereinbaren. Das ist im Zuge der Vertragsfreiheit auch in Ordnung, soweit über staatliche Gutachten die Verbiss-Situation neutral festgestellt wird und ggf. durch Anordnung von Zwangsmaßnahmen Fehler korrigiert werden können.
Der Witz war gut.....
 
Registriert
19 Mai 2011
Beiträge
5.615
Die Kriterien zur Bewertung von Verbissschäden werden durch die LFVw festgelegt.
Inwieweit nichtstaatliche Betriebe davon partizipieren oder ob die Aufnahme von Verbissschäden zertifiziert wird, da dort nicht unerheblich Spielräume eingebaut sind muss man prüfen.
Ich denke, das die umsetzenden Behörden gut beraten wären die kommenden Verbissgutachten bilateral neu zu konzipieren.
 
Registriert
30 Jun 2017
Beiträge
454
Worin sollte dieser "unerhörte staatliche Eingriff" denn bestehen?

Die Grundeigentümer der Jagdgensossenschaft können doch ihre Vorstellungen bei der Vereinbarung zur Abschusshöhe voll einbringen und auch die mögliche Überziehung vertraglich regeln, so lange die UJB dagegen nichts einzuwenden hat.

Darin, dass wenn Grundeigentümer und JAB sich einig sind, die UJB immer noch hineingrätschen sagen kann: MEHR (oder weniger natürlich auch).

Noch krasser ist das in Eigenjagden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Der Mindestabschussplan ist für alle Beteiligten interessant und deshalb wird er wohl auch so kommen, d. h. die Parteien können ihn selbst vereinbaren. Das ist im Zuge der Vertragsfreiheit auch in Ordnung, soweit über staatliche Gutachten die Verbiss-Situation neutral festgestellt wird und ggf. durch Anordnung von Zwangsmaßnahmen Fehler korrigiert werden können.
Träum mal weiter :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 
Registriert
27 Apr 2009
Beiträge
13.152
Es gibt keine Abschussregelung das Rehwild betreffend.

Jeder JAB kann innerhalb der - sehr weit gefassten - Jagdzeit, selbst entscheiden, wie viel Stücke er erlegt.

Biste Zoodirektor biste Zoodirektor.

Biste Schädlingsbekämpfer biste Schädlingsbekämpfer.

Je nach gusto.

Danke!

Sehr modern.
Und das hat noch nicht zum Aufschrei über "Rehwildausrottung" in staatlicher Regiejagd geführt?
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Wie unterscheidet sich die vom Mindestabschussplan?

Der behördliche Rehwildabschußplan ist entfallen. Das Rehwild ist eigenverantwortlich zu bejagen. Begründet wurde das damals u.a. damit, daß die Größe des Lebensraumes von Rehwild deutlich unter den durchschnittlichen Reviergrößen liegt und daher die behördliche (revierübergreifende) Planung nicht nötig sei.

Es gibt die Empfehlung, daß Verpächter und Pächter sich über die Rehwildbejagung ins Benehmen setzen, damit nicht "planlos" gejagt wird. Eine behördliche Überwachung findet da nicht statt.
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.912
Dann würde das Gesetz ja 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wiederlader und Verbände k.o.
Ein Verband der sowas nicht angeht - und zwar jetzt - ist schon KO.
Wenn man merkt dass man ein totes Pferd reitet sollte man absteigen. Und das mach ich dann auch.

Jeder Wiederlader zielt mit seinem Handeln darauf ab die im Gesetzesentwurf ausdrücklich "als Ziel erwünschte" Präzision, abgestimmt auf die jeweilige individuelle Waffe, zu erreichen.
Das kann man auch.

Die Terminalballistik (Tötungswirkung) lässt sich prüfen und zertifizieren. Geschosstyp, Durchmesser, (Mindest-)Geschwindigkeit. Mehr braucht es nicht.
Es geht also sehr wohl - wenn man nur will.
Lässt man die Leute/Wiederlader allein - als kleines Bauernopfer - werden sie für jede neue Laborierung einen Zertifizierungsprozess durchlaufen müssen wie die Hersteller von Fabrikmunition. Das scheitert dann allein schon an den Kosten, da muss man sich keine Gedanken machen.

Sollte also da nichts passieren seitens der "Interessensvertreter" - dann ziehe ich als Fazit: Ich hatte nie Interessensvertreter.
Und dann trennen sich unsere Wege.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
112
Zurzeit aktive Gäste
547
Besucher gesamt
659
Oben