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Weniger freundlich ist das der staatliche Eingriff in das eigentumsrecht.Warum nicht?
Ein Rehwild-Mindestabschussplan sollte doch gerade für traditionelle Jäger die Ideallösung sein:
man könnte mit den Jagdgenossen, sofern sie einverstanden sind, eine ganz moderate Abschusshöhe vereinbaren, die locker zu erfüllen ist, und bei Interesse und Möglichkeit etwas darüber hinaus. Muss aber nicht.
Eigenjagdbezirke, die waldbaulich orientiert jagen, könnten ebenfalls eine moderate Abschusshöhe ansetzen und dann ohne Bürokratie so lange weiterschießen, bis der erwünschte waldbauliche Zustand erreicht und gehalten wird. Mindestabschuss heißt ja: nach oben offen.
Wäre allen mit gedient - oder etwa nicht?
Man bereitet damit die Tür für behördliche Vorgaben.
Etwas viel drasterisches als soclh eine Regelung, kann ich mir garnicht vorstellen.
Man befindet sich damit schon an der Schwelle zur Grundgesetzwidrigkeit.