Deutschland Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

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Ich bin ausdrücklich nicht der Meinung, dass man es sich als Gesellschaft leisten kann, auch nur auf vielleicht 10 oder 15 Prozent privater Flächen infolge Mißwirtschaft zu verzichten.

Misswirtschaft hat einen Namen, und der heißt Staatswirtschaft.

Das Forstkartell hat ausgedient und wird mittelfristig verschwinden. Und das ist auch gut so.
 
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Dass irgendwo Kahlflächen entstehen heisst ja nicht, dass der Gesamtzuwachs über die ganze Fläche nicht immer noch sehr hoch ist. :rolleyes:

In den meisten Bundesländern sind Landesforstbetrieb und Forstaufsicht getrennt, deshalb sind Gutachten im Auftrag der Forstaufsicht durchaus neutral möglich, z.B. durch private Gutachter.

Und zum Eigentumsrecht gehört auch die Sozialpflichtigkeit, Wald liegenlassen und Borkenkäfer züchten wird beim Nationalpark in der Randzone nicht toleriert, warum sollte da bei Privatwald hingenommen werden?



Dann ist das mehr Geschichtsverklärung als Erinnerung.



Natürlich gab es die. Die sah nur etwas anders aus als heute.



Richtig, alles eine Frage der Bewertung und der Ansprüche.


Du meinst also, wir sollten eine Art "Wald-TÜV" einführen. Die Forstaufsicht erteilt einem privaten, aber öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Beurteilung der Wildschadens-Situation incl. Abschußempfehlung einen gutachterlich,en Auftrag.

Als beratende Akademiker könnten die deutschen Förster dabei mit Erlaubnis ihres AG außerhalb der Dienstzeit freiberuflich aktiv werden. Die Kostennote für das Gutachten könnten wir als integralen, ausgabewirksamen Bestandteil des Jagdpachtvertrages bei der nächsten Jagdrechtsnovelle gleich mit einarbeiten und den Steuerzahler insoweit entlasten. Erhält das Revier das Prädikat "günstig", so darf der Pächter die darauffolgende Jahrespacht um bis zu fünf Prozentpunkte kürzen. Bei "tragbar" wird er zur Durchführung einer ergänzenden Bewegungsjagd motiviert. Ist das Prädikat "nicht tragbar", so wird eine gewerblich-professionelle Bewegungsjagd angeordnet. Der Pächter erhält hierfür eine Kostennote mit optionaler Ratenzahlung zu einem Zinssatz von nur 5 Prozentpunkten über dem Euribor.
 
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Misswirtschaft hat einen Namen, und der heißt Staatswirtschaft.

Das Forstkartell hat ausgedient und wird mittelfristig verschwinden. Und das ist auch gut so.

.... sprach der Windfang und forderte in Facebook den Herrn Oiwanga als Bundeskanzler, Bundesjagd- und Wildminister in Personalunion. :sneaky:
 
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Guest
Ich bin ausdrücklich nicht der Meinung, dass man es sich als Gesellschaft leisten kann, auch nur auf vielleicht 10 oder 15 Prozent privater Flächen infolge Mißwirtschaft zu verzichten. Sorry, aber wenn ich sehe, welche Schäden wir haben und uns noch drohen, dann ist für mich Schluss mit Lustig und Toleranz u. Co., nur weil ein paar Honks partout nicht in der Spur laufen wollen......
Also Verstaatlichung der Produktionsmittel oder Zwangsbewirtschaftung? Das hatten wir in Deutschland schon, mit eher mäßigem Erfolg. Dass die Grynen das wollen, überrascht nicht.
 
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Sie könnten mal den §1.3 wahlweise konkretisieren oder streichen. So wie er dasteht ist er wenig nützlich...

Aber stattdessen wird technisch nicht haltbare Bürokratie eingeführt. Wer will mir denn nachweisen, dass ein Geschoss die nötige Präzision hat. Man kann mit Glück das Gegenteil nachweisen. Dieses Forum alleine ist voll von Diskussionen der Marke "Labo X trifft aus meiner Büchse sub-MoA - streut bei mir wie eine Gieskanne".

Wobei, bei genauerem Nachdenken eine Adelung der Jägerschaft, ihren Munitionsdiskussion Gesetzesrang einzuräumen...
 
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Sie könnten mal den §1.3 wahlweise konkretisieren oder streichen. So wie er dasteht ist er wenig nützlich...
Es gibt keinen § 1.3 :rolleyes:

Es gibt einen § 18b , in der in der Nummer 3. eine Definition steht.

Was in der Definition steht wird auf Rechtsverordnung ausgelagert um es zu konkretisieren. Steht in § 18d Absatz 1.
Die Festlegung der Parameter dieser Konkretisierung wird gem. § 18d Absatz 2 durch die Bundes- und/oder Landesbehörden ausgelagert auf nicht näher benannte Personen des Privatrechts.


Du kriegst eine DIN Jagd, so schauts aus. Und wer auch immer die Beauftragung hat kann sich an den Haaren herbei ziehen was auch immer er will.
Da ist keinerlei Einflussnahme seitens "der Jäger" selbst mehr möglich.
Jede politische Richtung kann sich ihre "Sachverständigen" so suchen wie sie sie gerne hätte. Dann wird beauftragt und der willfährige Sachverständige wird mit Steuergeldern entlohnt.

Sollte es - was schon seit Jahren so ist - in einer Phase der Umstellung auf rein bleifreie Munition neue Entwicklungen geben, so ist nicht mehr der Wiederlader und Jäger der Pionier.
Er kann nicht mehr nutzen was neu auf dem Markt ist. Außer der Hersteller selber schafft es das Geld für die Zertifizierung locker zu machen.
Und noch steht es absolut in den Sternen ob eine Zertifizierung für die Geschosse plus eine Mindestgeschwindigkeit ausreichen wird.

Tut sie das nicht ist die Zertifizierung rein Laborierungsabhängig! Was bedeutet, dass jeder wiederladende Jäger JEDE neu entwickelte Laborierung im Alleingang für seine Handvoll Schuss pro Jahr selber durch den Zertifizierungsprozess bringen muss. Inklusive aller Kosten für Versand, technische Prüfung, Stempelchen, usw.
Hält man sich dran so ist man gleich im Verstoß gegen das Jagdgesetz, die entsprechende Owi ist mit im Gesetzesentwurf.


Jeder Praktiker weiß, dass es reicht ein Geschoss zu haben mit entsprechender Wirkung und eine gewisse Mindestgeschwindigkeit um diese Wirkung zu erlangen.
Darin steckt die Chance dieses Entwurfs, der Mindestkaliberdurchmesser und die Mindestenergie fallen weg.
Wird aber jede einzelne Laborierung per Gesetzeszwang überprüft bleibt am Ende nur übrig wer den dicksten Geldbeutel hat.
Die Munitionshersteller halten dich mit den Komponenten kurz, die Prüfstellen drehen an der Preisschraube, Du gibst langsam aber sicher auf. Dann drehen die Munitionshersteller erst recht nach Gutdünken an der Preisschraube.
Und kein Mensch versucht mehr - im eigentlichen Sinne des Gesetzes - einen möglichst präzisen und kleinen Streukreis zum Wohle der Weidgerechtigkeit zu erlangen.
Üben geht dann noch ein kleines Häuflein das überhaupt Lust dazu hat und sich das noch leisten kann. Die Masse wird das nicht sein. Die zucken mit den Schultern und holen den Hund.
 

JBB

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Danke @Löffelmann

Dieser Blödsinn mit der zertifizierten Munition kommt ja auch noch aus unserem Hause Dank eines Versuches der Verbände Bleifrei zu torpedieren. Ich sehe in dem Teil den schlimmsten Blödsinn des Gesetzes, dann noch schön mit Ermächtigung, so dass jede neue Farbe der Regierung ihren Blödsinn alle paar Jahre durchdrücken kann.

Wie man auch solchen Blödsinn schreiben kann... wie will man denn z.B. die Präzision der Munition sicherstellen? Jeder der ein wenig Ahnung von Ballistik hat, weiß, dass es ein Zusammenspiel der Waffe mit der Munition ist und nicht übertragen werden kann.

Und @Windfang

Ich bin sicher nicht im modernen Forst groß geworden, mein Großvater war eindeutig noch alte Schule, was dass angeht.

Dennoch kann ich @Bluadwurz Kommentar mit den untätigen Flächen nachvollziehen. Es gibt Gegenden in Deutschland, meine jetzige fällt darunter, da sind die Waldparzellen immer geteilt worden beim Erben. Die sind teilweise so kleinteilig, dass man den Baum beim Fällen gefühlt schon zum Nachbarn wirft. Hier gibt es EINDEUTIG das Problem, das Teile dieser Parzellen nicht mehr sauber bewirtschaftet werden, was in der jetzigen Zeit absolut fatal ist, wenn wir über Waldumbau und Käfer reden.

Dort wurde keinesfalls rechtzeitig mit Schirm- oder Femelschlag versucht über Naturverjüngung den Bestand umzubauen(auch mit Kostenvorteilen für die Jägerschaft, wenn man ehrlich ist!) und ebenso bleibt der Käferbaum solange stehen, bis die gut wirtschaftenden Nachbarn auch wieder befallen sind und sich erneut in den Arsch beißen.
 
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Soll das heißen, dass Du auf flächendeckende forstliche Gutachten verzichten würdest?

Das ist aus meiner Erfahrung nicht abwägig und teilweise sicher auch sinnvoll.
Ich kenne die Zustände in oberbayerischen Staatswäldern nicht. Wenn es aber dort tatsächlich so dramatisch ist, wie von Dir beschrieben, scheinen die aktuellen Maßnahmen ja nicht zu fruchten. Vielleicht sollte man dort das ganze Vorgehen einmal hinterfragen?
In rund 25 Jahren Jagdpacht (kommunale/staatl. Eigenjagd und Genossenschaftswald), habe ich noch nie etwas von irgendwelchen Gutachten mitbekommen. Wenn es irgendwo klemmte sprach man miteinander. Wenn heute ein Waldbesitzer Sturmflächen aufforstet spricht man ebenfalls miteinander. Gemeinsam wird eine Lösung gefunden und alle sind zufrieden. Hier braucht es keine Verbissgutachten, staatl. Vorgaben, Gängelungen oder sonst was. Naturverjüngung gibt es hier obendrein auch noch.
Ich schrieb Dir schon mal, dass es durchaus angeraten scheint einmal über den Tellerrand zu schauen. Sofern einem die "Vereinsbrille" nicht den Blick verklärt, kann man durchaus gute Ansätze aus anderen Regionen der Republik erhalten.

wipi
 
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sind für Munition noch Altbestände geschützt? dann kaufe ich noch ein paar Schachteln in allen Kalibern die ich mal plane zu nutzen.... nicht viel vielleicht 50 Packungen jeweils. Und Schrot nicht mehr als 1-2 Paletten.
 
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sind für Munition noch Altbestände geschützt? dann kaufe ich noch ein paar Schachteln in allen Kalibern die ich mal plane zu nutzen.... nicht viel vielleicht 50 Packungen jeweils. Und Schrot nicht mehr als 1-2 Paletten.
Das hilft Dir doch nichts.
Da wird einfach eine zeitliche Übergangsfrist gesetzt und gut is.
Hinterher unterliegst Du der Willkür lebenslang genauso, egal ob Du drei Schachteln vorher gekauft hast oder 50.


Ins Fäustchen lacht sich nur der Händler, der seinen in Kürze wertlos werdenden Kram noch losgeworden ist. Entsorgen darfst dann Du.

Der Mist wäre simpel zu ändern: (Zertifiziertes) Geschoss plus Mindestgeschwindigkeit statt der jetzigen Formulierung "Munition".
Mach heut jeder Wiederlader schon selber, und sei es nur dass er bei Barnes und Co. nach den Geschwindigkeitslimits anfragt. Du findest hier im Forum ohne große Mühe die Geschwindigkeitsangaben dieser Anfragen. (Meist bei Bleifreien so ca. 600 - 650 m/s)

So wie es jetzt ist, ist es einfach nur MURKS. Und da mich ich dem unwissenden Politiker, der später bei der Abstimmung brav abnickt, nicht mal einen Vorwurf! Das müssen vorab Praktiker in Expertenrunden klar kommunizieren!!!
Wird das versäumt endet es in reiner Willkür und Mauschelei. Den Preis dafür zahlt erstmal der Munitionskäufer - und später das Wild, das genau das an Verschlechterung ausbaden muss was angeblich zu seinem Wohle verändert und verbessert wurde. (n)
 
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Ich bin mal gespannt wie lange uns Übergangsfristen gewährt werden.

Soll ja Jäger geben, die zum Beispiel Doppelbüchsen nutzen und deshalb Munition bevorraten.

Diese Bleifrei-/verbleitdiskussion ist völlig obsolet.
 

BAL

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Seit wann schenkt die Politik Praktikern / Experten Gehör?
Die wenigsten Jäger laden selbst. Denen ist es herzlich egal wenn das Wiederladen abgeschafft wird. Den meisten Jägern ist eh alles egal. Weil sie ja nicht betroffen sind.
 
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Den SpoSchüs scheint dann aber vieles noch egaler zu sein.
Die wollen sogar extra keine Diskussion, während man die Jägerschaft doch 5stellig auf die Läufe bekommt.
Wir sollten diese Spielchen nicht treiben ;)
 
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Mensch, Mensch, Mensch...
...was wird sich hier wieder echauffiert..

Statt sich über den Entwurf aufzuregen sollten wir doch dankbar sein ob der Vorteile er für uns birgt! Wer kennt das nicht: Neue Munition gekauft, getestet, fliegt nicht.
Jetzt wird es per Gesetz verordnete Präzision geben. TOP! Daran wird sich also auch jede Büchse (inkl. Büchse/ZF/SD-Kombination) halten MÜSSEN. Prima. So sparen wir jede Menge Zeit auf dem Stand und obendrein noch Geld... ;)

Einen Mindeststandard für die Tötungswirkung aufzunehmen ist aus Tierschutzsicht zuerst einmal verständlich. Ob aber ein guter Schütze mit angeblich nicht ausreichend-tötender Munition operiert oder ein schlechter top-tötende verwendet bleibt unbeachtet... (Stichwort Treffersitz)

Mich würde dann interessieren, ob es - eine solche Zertifizierung vorausgesetzt - eigentlich möglich sein wird mit unzertifizierter Munition die Schießprüfung zu bestehen.. (nur ein Gedanke;))

Das alles zeugt von unglaublich großer Praxisferne. Schade, dass die Referenten da scheinbar nicht über Ihren Schreibtisch hinaus schauen.

Alternativ hielte ich es für sinnvoller, man beschränkt die Anforderungen an die Tötungswirkung nur Geschosse (nicht Munition, wie schon von anderen hier erwähnt) und jeder Schütze muss eben einen Nachweis über ausreichende Präzision bringen (ergo: Standaufsicht zeichnet ab, dass 5 Schuss mit gewählter Laborierung abgegeben wurden); damit hätten wir den Schießnachweis auch gleich abgehakt.

Eine Frage an die Profis: Nachtzielgeräte: Im Entwurf wird nicht explizit erwähnt, dass es nur Dual-Use-Geräte sein müssen. Ergibt sich hier evtl. eine Neuerung, dass danach vollwertige Nachtzieloptiken erlaubt würden?
 
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