Registrierung Wildkammer/Zerwirkraum durch Jungjäger

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4 Feb 2016
Beiträge
134
Hallo,
bin demnächst mit dem Bau meiner Wildkammer/Zerwirkraum fertig. Hab den Bau auch hier im Forum gepostet. Die Ausstattung habe ich im Vorfeld mit dem Vererinäramt abgestimmt (Anforderungen siehe Anlage). Nun möchte ich das zeitnah registrieren lassen. Baden Württemberg.
Ich bin aber noch Jungjäger und hab demzufolge auch kein eigenes Revier.
Was gibt es hierbei aus eurer Sicht zu beachten? Kann ich das dann überhaupt registrieren lassen?
Über Tipps hierzu bin ich sehr dankbar.
 

Anhänge

  • Anforderungen Wildkammer.pdf
    43,6 KB · Aufrufe: 61
  • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen.pdf
    122,4 KB · Aufrufe: 33
  • Vorschlag 4 Farbe.pdf
    83,7 KB · Aufrufe: 36
Registriert
2 Sep 2016
Beiträge
780
Guten Morgen Seppe,

Was sagt denn dein Veterinäramt zu deinem Plan. Die müssten doch der richtige Ansprechpartner sein. Schreib mal die Antwort hier rein, ich habe nämlich einen ähnlichen Plan.
Von meiner Arbeit weiß ich aber, dass es manchmal ganz aufs Veterinäramt ankommt. Ich verlege Kunstharzböden in der Landwirtschaft u.a. Auch in Metzgereien. Da gibt es manchmal schon Theater wegen der Farbe...
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Verstehe den Zusammenhang nicht so ganz. Der UJB ist es grundsätzlich egal, ob der Verarbeiter einen JS hat, Pächter ist oder Jagdgegner.
Wenn die Wildkammer den hygienischen und technischen Anforderungen entspricht, und das scheint ja gegeben, weil Du Dich mit dem Vetamt abgesprochen hast, ist es egal, welchen Status Du hast.
 

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