Regressanspruch gegen "Aktivisten"?

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Ich denke NEIN, denn die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Demo, Streik, etc. sind in einer Demokratie bzw. in einem Rechtsstaat hohe Rechtsgüter, die man jedem zugestehen sollte, v. a. auch dass diese öffentlich wahrgenommen werden.


Der Unterschied ist ganz Einfach die billigende Inkaufnahme von Todesfällen.

Es besteht ja wohl ein Unterschied ob ich eine genehmigte Demonstration in einer Stadt mache oder Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Stassenverkehr betreibe
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Na ja, wie würdest Du das denn sehen, wenn man den Hobbyjägern die (überflüssigen) Kanonen nehmen möchte


Das ist kein Vergleich.

Rechte will den Aktivisten niemand absprechen, alle genannten Aktionen sind definitiv Vergehen oder gar Starftaten. Es geht dem TS nicht um die staatliche Sanktionierung, sondern um den privatrechtliche Aspekt.


CdB
 
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denn die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Demo, Streik, etc. sind in einer Demokratie bzw. in einem Rechtsstaat hohe Rechtsgüter, die man jedem zugestehen sollte,
Das ist Richtig, aber Unfälle verursachen, Auto's beschmieren (anbrennen) usw. bei dem der hart für sein Geld arbeitende Bürger geschädigt wird, kann ja wohl nicht toleriert werden. Und dafür müssen die Verursacher zur Kasse gebeten werden!
MfG.
 
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Der Unterschied ist ganz Einfach die billigende Inkaufnahme von Todesfällen.

Es besteht ja wohl ein Unterschied ob ich eine genehmigte Demonstration in einer Stadt mache oder Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Stassenverkehr betreibe

Das ist korrekt, aber Du hast offensichtlich meinen Post nicht zu Ende gelesen. Ein starker Staat ist wehrhaft und wird damit fertig.

Der Verfasser des ursprünglichen Posts griff ja nicht explizit den mutmaßlichen Rechtsverstoß auf. Vielmehr war aus der "Natur" seines Posts eine deutliche Mißbilligung des Anliegens dieser Demonstranten zu entnehmen und dies bei gleichzeitiger Sorge um das Wohlergehen der Logistikbranche. Die sachliche Kritik eines Rechtsverstoßes sieht anders aus und deshalb muss man solchen Leuten wadelbeißend vermitteln, dass man auch ganz schnell selbst zu den Verlierern gehören kann, wenn Freiheitsrechte beschnitten werden.
 
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Leute, offenbart jetzt nicht gleich schon wieder den Abgrund Eurer Seelen, nur weil Euch ein paar linksrgreene Demonstranten nicht passen. Geht lieber hinaus und schießt, um die ausgefallenen Bewegungsjagden auszugleichen, damit der Wald wächst, sonst müsst Ihr Euch im nächsten Jagdjahr erst recht über die Mindestabschusspläne aufregen. :cool::giggle::coffee:
 

Westwood

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Der ein ums andere hat es ja
Na ja, wie würdest Du das denn sehen, wenn man den Hobbyjägern die (überflüssigen) Kanonen nehmen möchte und die dann mit roten Westen und Trillerpfeifen in Berlin gegen den greenen Sozialismus und für die Narrenfreiheit unbescholtener Waffenliebhaber demonstrieren möchten, dabei Zufahrten oder Straßen blockieren und DJV/BJV dann die Schadenersatzklagen bekämen? Gut, die würden sich mutmaßlich wohl weniger von Brücken abseilen, sondern sich wahrscheinlich gleich darab aufhängen, weil sie den Sinn ihres Lebens möglicherweise schwinden sähen, aber das nur nebenbei bemerkt.

Wäre das nicht eine wirklich feine Sache? Ich denke NEIN, denn die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Demo, Streik, etc. sind in einer Demokratie bzw. in einem Rechtsstaat hohe Rechtsgüter, die man jedem zugestehen sollte, v. a. auch dass diese öffentlich wahrgenommen werden.

Sanktioniert jedoch werden sicher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Demonstranten, die es übertreiben.

Das ist Äpfel mit Birnen verglichen.
Wenn jemand im Zuge seiner freien Meinungsäußerung, Demo oder Streik in der Art und Weise auf andere einwirkt das Personen- und Sachschäden entstehen, kann man sich in meinen Augen nicht mehr darauf berufen das man nur seine Grundrechte ausgelebt hat. Das ist für mich unabhängig von Ziel und polit. Gesinnung des Anliegens.
Ordentlich ausgearbeitete und angemeldete Demos können natürlich auch zu Beeinträchtigungen führen, sollen Sie ja auch unter Umständen aber hier werden zumindest Vorkehrungen getroffen in Form von Verkehrskonzepten und dergleichen.

Wer Montags morgens im Berufsverkehr ein nicht Geschwindigkeitsbegrenztes Autobahnteilstück rückstaut welches auch noch Kurvenreich ist und das auch noch bei Nasser Fahrbahn, der nimmt Vorsätzlich in Kauf das im Verlauf der Aktion schwere Personenschäden entstehen bzw. vollkommen Unbeteiligte schuldlos dabei ums Leben kommen.

Dazu kommt das die Aktion wie schon von @cast angemerkt alles andere als positive Aufmerksamkeit für das Anliegen dieser Leute gebracht hat. Wenn man hier rum Leute fragt ist der Tenor zu dem Straßenbau um den es geht eher ``Jetzt erst Recht!´´.

Mit Fantasien wie ``Einfach von der Brücke werfen!´´ oder ``Einfach das Seil abschneiden!´´ sollte man sich aber zurück halten. Man muss sich nicht auf das Niveau von solchem Gesocks herab begeben.
 
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Es geht wie gesagt nicht um den Staat in der Sache, sondern um die Schäden die die Bürger aus den Aktionen erleiden müssen. Da ist der TS auch eindeutig.

CdB

Es gibt aber Dinge, die sind hinzunehmen und es gibt Rechtsverstöße. Dies zu beurteilen bzw. eine Abwägung von Rechtsgütern zu treffen, ist Aufgabe der Gerichtsbarkeit und weniger der Presse, eines Forums oder von Hobbyjuristen.
Abgesehen davon wird der TS wohl eher weniger beurteilen können, ob und in welcher Höhe ggf. Schäden entstanden sind.
 
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Mit Fantasien wie ``Einfach von der Brücke werfen!´´ oder ``Einfach das Seil abschneiden!´´ sollte man sich aber zurück halten. Man muss sich nicht auf das Niveau von solchem Gesocks herab begeben.

Da geb ich dir weitestgehend Recht, es sollte aber möglich sein solche Hansel die sich bewußt ins Unrecht stellen, zügig zu entfernen. Dabei sollten leichte Verletzungen (wenniger als eine Woche KH) von denen auch zu tollerieren sein, und somit den Ordnungsorganen ein "herzhaftes Handeln" ermöglicht werden.
nmM
 

Westwood

Moderator
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Da geb ich dir weitestgehend Recht, es sollte aber möglich sein solche Hansel die sich bewußt ins Unrecht stellen, zügig zu entfernen. Dabei sollten leichte Verletzungen (wenniger als eine Woche KH) von denen auch zu tollerieren sein, und somit den Ordnungsorganen ein "herzhaftes Handeln" ermöglicht werden.
nmM

Da ist in meinen Augen auch nichts gegen einzuwenden.
Aber zwischen einem Knüppel ins Gesicht und einem Bungeesprung ohne Seil ist ein gewisser Unterschied ;)


2 Eimer kaltes Wasser von der Brücke hätten ausgereicht und die Deppen hätten sich freiwillig mit Zähneklappern von alleine abgeseilt.

Die werden Wasserwerfer erfahren sein... Über Wasser von oben werden die höchstens lächeln.
 
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Man wirft kein gutes Geld dem schlechten hinterher.

Allein die Zeit, Geld und Energie, die man dafuer einsetzen muss, stecke ich lieber wieder in meinen Betrieb. Ich denk mir dann immer, der liebe Gott kriegt sie am Ende alle.
 

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