Regressanspruch gegen "Aktivisten"?

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Das sollte von meiner Seite aus keine Entschuldigung sein dass den Opfern solcher Sachbeschädigung nicht geholfen wird. Es ist lediglich eine Erklärung, warum dies nicht so einfach ist.

nur weil deine Tür an jener Hütte ist hat man leider noch lange nicht den Täter gefunden. Du weißt nicht, wie die Tür dorthin kam und wer sie dort eingebaut hat. Die Gestalt, welche hinter der Tür haust, muss diese nicht bei dir abgerissen haben oder diese illegale Hütte aufgestellt haben.

Eine Strafe kann aber nur bekommen, wem einwandfrei die Straftat zugerechnet werden kann. Und hier liegt ein großes Problem, vor dem unser Rechtssystem kapituliert. Sobald Straftaten "im Rudel" begangen werden und die einzelne Beteiligung schlecht nachgewiesen werden kann, ist meist Schicht im Schacht. Eine "Sippenhaft" kommt da (manchmal leider) nicht in Betracht.

Doch, genau dafür hat man den Straftatbestand der „kriminellen Vereinigung“ geschaffen. Formal, weil man den passiven RAF-Terroristen nicht anders beikommen konnte.Angeblich.
 
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Es gibt ein paar Klagen gegen Aktivisten, auch gerade von SA-Seite her.

Leider wird das nicht immer publik gemacht, gerade wenn es um bestimmte Dinge wie Nötigung und Sachbeschädigung geht.

Es gibt auch einen ganzen Batzen an Zivilklagen gegen Aktivisten.

Und dann sind da noch Klagen die fast immer totgeschwiegen werden, wenn sich zum Beispiel Aktivisten ein Amt anmaßen, oder der Aktivist eine hoheitliche Aufgabe beruflich durchführt und seine "Hoheitsrechte" missbraucht. Letzteres kommt zum Glück sehr selten vor, passiert ist es trotzdem schon einige Male. Amtsanmaßung hingegen ist in den letzten Jahren recht oft in Klageschriften gegen "Aktivisten" vorgekommen... insbesondere wenn diese sich wie die Soko-Tierschutz als "Amtsveterinäre" ausgeben... oder ähnliches.
 
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Hier einmal ein Beispiel, dass es nicht immer zu Ungunsten des Landwirtes ausgehen kann.

Prozess um Einbruch von Tierrechtlern: Landwirt bekommt Recht | agrarheute.com

und eines von unseren westlichen Nachbarn, wo die Aktivisten mittlerweile richtig Gegenwind bekommen - auch von juristischer Seite.

Niederländische Stalleinsteiger zu Geldstrafen verurteilt | agrarheute.com

Das Problem ist meistens, dass bei denen nichts zu holen ist - also muss man sich sehr schnell mal andere Wege überlegen.
 
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Mistgabel in die Hand drücken und abarbeiten lassen

Göttlich, das Gejammer wegen der dicken Blasen an den Pfoten nach einer Viertelstunde hör ich mir aber nicht an... da kommt dann ein Blasenpflaster drauf und gut ist, dann wird weitergearbeitet.

Ansonsten ruf ich den Abdecker!
 

GMV

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Sobald Straftaten "im Rudel" begangen werden und die einzelne Beteiligung schlecht nachgewiesen werden kann, ist meist Schicht im Schacht. Eine "Sippenhaft" kommt da (manchmal leider) nicht in Betracht.

Ja, das ist die Krux an "ordentlichen" Gesetzen - Analog zum §231 StGB eine "Beteiligung an einer Demonstration" (bei der jemand/etwas zu schaden kommt) unter Strafe zu stellen, scheidet halt (zum Glück) aus. Und abstrakt einen Tatbestand abzugrenzen, was juristisch notwendig ist, der zwischen erwünschten und unerwünschten Demonstratanten / Handlungen / etc...unterscheidet finde ich fast unmöglich, wenn man sich bei der Definition nicht ideologisch verrennen will.
 
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ich würde im- bedeutungsvollem -Schadensfalle auch bei sogenannten Habenichtse in jedem Falle einen Pfändungsbeschluss erwirkenn und veruchen das ein Offenbarungseid für einen Chaoten dabei herauskommt.
Wer sagt dass dies nicht s bringe ist sich nicht im Klaren wie blockierend dieser sich in den nächsten Jahren auf sein Leben auswirkt.Es istein permanenter Bleimantel.
Alles was über die Pfändungsfreigrenze hinausgeht wird kassiert.Kein Handy-,kein Miet und Leasingvertag.Wenn da besonder kluge künftige Juristen dabei sind ,wird Ihnen die Ausübung ihres Berufes verwehrt.Wer nun meint man kenne genug die mit eV immer noch dicke Autos fahren,spiegelt den Alltag dieser Leute nicht wieder.Sie benötigen immer eine andere saubere Adresse die für sie bürgt und sind dieser letzlich auch ausgeliefert.Unser Anwalt sagt immer,die können ja noch was erben (oder im Lotto gewinnen :) )
Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt
(alter APO Spruch)
 
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Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Busse: 25'000.-
Ausbahmlos abzuarbeiten bei gesetzlichem Mindestlohn auf der Mülldeponie, Kläranlage, Strassenputzer, Konfiskat usw. als Gango-vom-Dienst.
Wenn Weigerung-> Deal mit Putin machen für Ferienlager in Sibirien.

Bei solchen Urteilen wird das "Aktivistentum" schnell ein Ende nehmen.
 

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