Reh nicht erkannt Frau klagt nach nicht bestandener Prüfng

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Ach ja,
Reh nicht erkannt: Frau klagt nach nicht bestandener Jägerprüfung


Klägerin bemängelte Prüfungsprotokoll

In der schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung im Fachgebiet 1 „Dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere“ erreichte die Jagdscheinanwärterin eine Durchschnittsnote von 4,5, „wobei der mündlich-praktische Teil mit der Note 5 bewertet wurde“, so das Gericht. Da der Schnitt im Fachbereich 1 mit einer schlechteren Note als ausreichend bewertet wurde und dem Fachbereich zudem ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt werde, führte dies gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäg/FalkPrV ND) zum Nichtbestehen der Jägerprüfung.
Die Frau begründete ihre Klage gegen diese Entscheidung damit, dass der Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung rechtswidrig sei. Sie gab vor Gericht an, dass, nachdem ihr mündlich bekannt gegeben worden war, dass sie durch das Fachgebiet gefallen sei, sie über ihren Vater versucht hatte, das Prüfungsprotokoll über das nichtbestandene Fachgebiet einzusehen. Zu diesem Zeitpunkt hätte es jedoch noch nicht vorgelegen, es wurde erst 45 Minuten später angefertigt.

Prüfer sagten vor Gericht aus

Mit ihrer Klage wollte die Jagdscheinanwärterin erreichen, dass sie die Prüfung wiederholen darf. Dies lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die „Bewertung der mündlich-praktischen Prüfung im Fachgebiet 1 nicht infolge eines fehlerhaften Prüfungsverfahrens zustande gekommen“ sei. Zudem sei ein Verfahrensfehler auch nicht in der Niederschrift in Stichpunkten oder aus der Zusammenfassung von Ergebnissen zu erkennen.
Die Prüfer sagten als Zeugen vor Gericht aus. Sie gaben glaubhaft wieder, dass die im Protokoll aufgeführten Mängel zum Erkennen von Rehwild, sowohl anhand der Decken als über Bilder, wie auch zum Specht und Jungfuchs tatsächlich so festgestellt worden waren. Die Frau kann noch Berufung gegen diese Entscheidung einlegen.

https://www.landundforst.de/landwirtschaft/forst/frau-klagt-gegen-bestandene-jagdpruefung-563643

Remy
 
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Westwood

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Gut... Ich hab auf der praktischen dank Blackout einen Haselnuss Zweig nicht erkannt :rolleyes: Vielleicht hätte Sie sich einfach selbst als bestanden deklarieren sollen... Liegt ja heute im Trend.

Selbst wenn Sie mit der dreisten Klage durchgekommen wäre hätte Sie vor der gleichen Kommission doch niemals bestanden... Wenig Intelligent der Schritt.
Heutzutage aber vermutlich der Geist der Zeit
 
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Gut... Ich hab auf der praktischen dank Blackout einen Haselnuss Zweig nicht erkannt :rolleyes: Vielleicht hätte Sie sich einfach selbst als bestanden deklarieren sollen... Liegt ja heute im Trend.

Selbst wenn Sie mit der dreisten Klage durchgekommen wäre hätte Sie vor der gleichen Kommission doch niemals bestanden... Wenig Intelligent der Schritt.
Heutzutage aber vermutlich der Geist der Zeit

Vielleicht rechnet die Dame auch damit mit Samthandschuhen angefasst zu werden, weil man eine erneute Klage befürchtet. Der Vater scheint ja da auch eine Rolle zu spielen .... .
 

Westwood

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Vielleicht rechnet die Dame auch damit mit Samthandschuhen angefasst zu werden, weil man eine erneute Klage befürchtet. Der Vater scheint ja da auch eine Rolle zu spielen .... .

Gut möglich... Ich kann aber ja nur von den Prüfern ausgehen die hier so unterwegs sind. Da würde es keine Pappe mehr geben und wenn das heißen würde das in der Prüfung ausführlich auf die Robbenjagd eingegangen werden muss.
 
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Eine generelle Frage dazu:
Wer hat oder bekommt denn das Ergebnis der Prüfung/Zensur ausgehändigt, ich habe außer bestanden keine weitere Info bekommen.
D.T.
 
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Eine generelle Frage dazu:
Wer hat oder bekommt denn das Ergebnis der Prüfung/Zensur ausgehändigt, ich habe außer bestanden keine weitere Info bekommen.
D.T.

Die Prüfungsniederschrift, welche auch die Teilnoten enthält, wird bei der Jagdbehörde niedergelegt, welche Dir das Jägerprüfungszeugnis ausstellt.
 
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Ja es kommen harte Zeiten auf uns zu. Es ist folgender Fall bekannt: Den Stihl-Kalender kennt Ihr ja. Ist sicher harmlos, gab früher schon mal heißere Ausgaben. So ein neuer hing auf einem Schießstand. Eine Dame die bei der Handhabung durchgefallen ist, legte Widerspruch ein: sie fühlte sich sexuell gemobbt und bekam sobar Recht. Kann das schreiben, weil sie bestimmt nicht hier im Forum ist. Sie würde nicht überleben.
Es fällt ja immer jeder nur deshalb durch, weil er die Blau- von der Kohlmeise nicht unterscheiden konnste. Das wird daheim rumerzählt. Es hat sich bei uns bewährt, dass die Prüflinge einzeln in einen Raum geholt werden. Dort wird ihnen das Nichtbestehen der Prüfung mitgeteilt. Im Anschluss stehen die Prüfer welche eine 5 oder eine 6 vergeben haben, sofort Rede und Antwort. Es ist nämlich immer mehr als die 2 Meisen.
Zu großer Selbstsicherheit erzogen, aber nix in der Birne, ein Zeichen unserer Zeit. Aber so kann man den Zahn gleich ziehen und die Zahl der Einsprüche geht stark zurück.
"Wenn ich Sie dieses Fach bestehen lasse, dann begehen Sie nächste Woche eine Straftag, zwei Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz usw. Dann überlegt man sich das mit dem Einspruch.
 
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