Mist, ich hatte gestern einen Autounfall, habe einem anderen die Vorfahrt genommen.
Mal die Fahrschule verklagen, die hat mich nicht richtig ausgebildet.
Remy
Bist nicht alleine Remy.
Zitiere aus einer Gesprächsnotiz vor ca. 28 Jahren.
Gemeinschaftspraxis zweier FA Gynäkologie mit Geburtshilfe. Der Versicherungsmakler sitzt den beiden Dres wegen der Arzthaftpflicht-Versicherung gegenüber. Er nennt den nicht verhandel-baren Jahresbeitrag. Ein Arzt mokiert sich über die Beitragshöhe. Der Praxiskompagnon zeigt Verständnis und gibt das Beispiel eines Studienfreundes, der die selbe Fachrichtung vertritt, bekannt.
Der stinkfaule, 20-jährige Abkömmling der Familie Neureich rasselt durchs ABI. Die Ursachen-forschung ergibt, dass sich Frau Neureich erinnert, es habe bei der Geburt ihres gehätschelten Lieblings doch Komplikationen gegeben. Dadurch bedingt sei sicher eine Schädigung des Gehirns eingetreten, die für die mangelnde Lernfähigkeit ursächlich ist.
Sie sichert sich die Dienste eines "willigen" Rechtsanwalts und stellt Ansprüche an den damaligen Geburtshelfer. Der leitet dies an seine Arzthaftpflichtversicherung weiter. Diese lehnt aus diversen Gründen einen unbegründeten Schadenersatz ab.
Es erfolgt Klage beim zuständigen Landgericht, die abgewiesen wird.
Der Aufwand der Versicherungsgesellschaft zur Abwehr der unberechtigen Forderung war erheblich.
Die zu erwartenden Beitragsalkulationen erschienen unter Berücksichtigung solcher Fälle und der zu erwartenden "Amerikanisierung" von Schadenersatzleistungen plausibel.