Reh nicht erkannt Frau klagt nach nicht bestandener Prüfng

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Es gab in Bayern früher Prüfer die solche Fragen gestellt haben. Aber die Prüfungsbehörde in Landshut greift da durch wenn sie sowas vernimmt. Und das geht schnell. Wir hatten auch Prüfer die die Durchschnittstemperatur im Ameisenhaufen gefragt haben. Aber nur einmal. Im Zweifel geht sofort eine Weisung raus. Ich denke die machen da einen guten Job in Landshut.
 
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Die Prüfungsniederschrift, welche auch die Teilnoten enthält, wird bei der Jagdbehörde niedergelegt, welche Dir das Jägerprüfungszeugnis ausstellt.

Mir ging es darum, ob Du neben Deinem bestandenen Prüfungszeugnis die Noten der einzelnen Teilbereiche schriftlich mitgeteilt bekommen hast?
Ich habe nur eine Bescheinigung zur Erlangung des 1. Jagdscheines bekommen.
D.T.
 
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Kann nur für Bayern sprechen. Bei Nichtbestehen werden die Einzelnoten der schlechten Prüfungsfächer im Einzelgespräch mitgeteilt, mit Hinweis auf Rede und Antwort.
Hat jemand bestanden, auch wenn er in einem Fach eine fünf hatte.. so erfährt er das nicht.
Es gibt eine Sammelbekanntgabe:
"Meine Damen und Herren ich freue mich Ihnen mitteilen zu dürfen, Sie haben alle bestanden. Bei einigen war es knapp, aber ein <ungenügend> dürfen Sie sich ja leisten."
Welches Fach das war und wer davon betroffen ist, interessiert die Prüflinge niemals.

Hätte sie die Prüfung nicht einfach so auch wiederholen bzw. nochmal antreten dürfen? Wenn ja....warum der ganze Zirkus?
Richtig, aber da spielt Stolz eine Rolle: Ich bin nicht durchgefallen, andere haben einen Fehler gemacht. Bei der Dame sitzt in Bayern dann sicher die Prüfungsaufsicht mit neben dem Tisch. Ist ja deren Job.
Immer genau protokollieren, das ist wichtig.
 
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Mir ging es darum, ob Du neben Deinem bestandenen Prüfungszeugnis die Noten der einzelnen Teilbereiche schriftlich mitgeteilt bekommen hast?
Ich habe nur eine Bescheinigung zur Erlangung des 1. Jagdscheines bekommen.
D.T.

Nein, das lt. Prüfungsordnung in Nds. auch nicht so vorgesehen. Die mündl. Prüfungsteilnoten werden nur mündlich, direkt nach der Prüfung dem Prüfling mitgeteilt. Auch die schriftlichen Noten werden nur mündlich mitgeteilt. Die "Notenblätter" bekommt der KJM und fügt diese der Prüfungsniederschrift bei.
 
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Mist, ich hatte gestern einen Autounfall, habe einem anderen die Vorfahrt genommen.
Mal die Fahrschule verklagen, die hat mich nicht richtig ausgebildet.

Remy

Bist nicht alleine Remy. ;)

Zitiere aus einer Gesprächsnotiz vor ca. 28 Jahren.
Gemeinschaftspraxis zweier FA Gynäkologie mit Geburtshilfe. Der Versicherungsmakler sitzt den beiden Dres wegen der Arzthaftpflicht-Versicherung gegenüber. Er nennt den nicht verhandel-baren Jahresbeitrag. Ein Arzt mokiert sich über die Beitragshöhe. Der Praxiskompagnon zeigt Verständnis und gibt das Beispiel eines Studienfreundes, der die selbe Fachrichtung vertritt, bekannt.
Der stinkfaule, 20-jährige Abkömmling der Familie Neureich rasselt durchs ABI. Die Ursachen-forschung ergibt, dass sich Frau Neureich erinnert, es habe bei der Geburt ihres gehätschelten Lieblings doch Komplikationen gegeben. Dadurch bedingt sei sicher eine Schädigung des Gehirns eingetreten, die für die mangelnde Lernfähigkeit ursächlich ist.
Sie sichert sich die Dienste eines "willigen" Rechtsanwalts und stellt Ansprüche an den damaligen Geburtshelfer. Der leitet dies an seine Arzthaftpflichtversicherung weiter. Diese lehnt aus diversen Gründen einen unbegründeten Schadenersatz ab.
Es erfolgt Klage beim zuständigen Landgericht, die abgewiesen wird.
Der Aufwand der Versicherungsgesellschaft zur Abwehr der unberechtigen Forderung war erheblich.

Die zu erwartenden Beitragsalkulationen erschienen unter Berücksichtigung solcher Fälle und der zu erwartenden "Amerikanisierung" von Schadenersatzleistungen plausibel.
 
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Bei uns ist die Praktische ja nach wie vor ein komplett eigenständiger Prüfungsteil. U.a lagen alle möglichen Gegenstände, etwa 10 waren es, auf einem Tisch, die zu erkennen waren. So auch ein mir damals gänzlich unbekanntes Ding aus Metall.
Ich hätte es ja als unpraktischen Flaschenöffner identifiziert, hab's dann aber lieber nicht hingeschrieben. *Schweiß von der Stirn wisch*
War ein Wildspreizer. Kannt ich ned. Wir haben das Wild, jetzt bitte kein Geschrei, nach alter Väter Sitte mit einem kleinen Ast belüftet nach dem Aufbrechen.
 
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Weil man ein Tier nicht weiß, oder erkennt, fällt keiner durch die Jägerprüfung.

BTW wie man in den Wald hineinruft........ es steht hier nirgendwo etwas über das allgemeine Auftreten der Dame.
Grundsätzlich gilt, große Fresse, bei völliger Ahnungslosigkeit, kommt vor Prüfungskommissionen
nicht so gut.

Bei uns damals wurde mehreren Prüflingen gesagt: Überlegen sie nochmal...

Remy
 
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Und Du Bazi konntest Dich nicht durch einen "allerliebsten" Augenaufschlag und einen tiefen Blick in den großzügigen Ausschnitt erweichen lassen? ;):eek:
Brauchst bei den Mädels nicht. Die machen höchst selten sicherheitsrelevante Fehler, haben immer die Hosen voll, aber beißen sich durch.
Dann zeigst einem Kerl ein Foto mit einer gemischten Rotte, mit Altbache, sichtbar säugenden ÜLB und Streifenhörnchen.
"Welche Stücke können sie auf dem Bild erlegen?"
Antwort: Da schieß ich scho a Gscheite (und deutet auf die säugende ÜLB) und net so an klanen Zwutzel).....
Oder beim Bild einer hochbeschlagen Geiß im Frühjahr sagt keine Frau "schießen". Für manche ist das Stück krank und sie würden es schießen. Kannst sowas auf die Menschheit bzw. Tierwelt loslassen?
 
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Ich finde das Versagen des Jagdscheins ist berechtigt.....

Endlich wird einmal ein Zeichen gesetzt!

Tausende und abertausende Rehe werden alljährlich in den Revieren nicht erkannt und somit auch nicht erlegt!!!

Viele Revierinhaber glauben, sie haben überhaupt keine mehr in ihren Revieren, obwohl sie von Herden von Rehen umgeben sind.

Das ist der eigentliche Grund für all die Konflikte mit den Förstern...... eine Nachschulung ist dringend erforderlich.


:cool:

Gruß

HWL
 
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