Rehkitz anfassen und Geruchsabgabe

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Servus Gemeinde,

haben einen aktuellen Fall im Revier wo Wissenschaftler ein Rehkitz mit Wärmebilddrohne suchen, es fangen und verwiegen wollen. Nun stellt sich mir die Frage, wie es um eine mögliche Geruchsabgabe und die Aufnahme der Rehgeis danach aussieht. Habt ihr da Erfahrung? Gibt es Literatur dazu die eindeutig belegt, dass die Rehmutter das Kitz bei anhaftenden Menschengeruch verweigert? Oder ist das nur eine Mär, die der Bevölkerung eingetrichtert wird, um Rehkitze in Frieden zu lassen und nicht anzufassen? Wie sieht eure Erfahrung hier aus?
Bei der Mahd und einem Auffinden eines Kitzes vermeide ich meist (auch mit Grasbüscheln etc.) das Kitz anzufassen oder zu bewegen, es sei denn es ist nicht anders möglich. Wir markieren meistens die Stelle mit Stock und Markierband und der Landwirt mäht dran vorbei bzw. treibt das Kitz aus der Wiese.

Danke für eure Erfahrungen!
 
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Wenn man Pecht hat, verweigert die Ricke ein angefaßtesKitz ! Muß nicht sein, kann aber sein!
 
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Ich hab schon zwei mal welche (sehr jung) mit blanken Händen anfassen müssen, weil sie sonst eh tot gewesen wären. Die wurden beide deffinitiv nicht verstoßen. n=2 ist nun nicht sehr viel, aber man kann ja beim wiegen sicherlich auch aufpassen. Z.B Gras in die Kiste, berühren mit einem Tuch was längere Zeit im Gras lag... Nur so als Ideen....
 
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Bin mir auch nicht sicher daher benutze ich lieber Handschuhe. Allerdings hab ich auch schon Kitze mit bloßen Händen aus der Wiese getragen. Die Gaiß kam meist wie ein D-Zug daher wenn das Kleine gefiept hat (aus der Distanz beobachtet) und hat es ganz normal mitgenommen. (Waren auch später noch zusammen).

Gruß und WMH
 
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Mit welcher Berechtigung stellen die Wissenschaftler dem Wild nach und suchen es auf?

Wenn's echte Wissenschaft ist, dann aus der Forschungsfreiheit und aus dem Staatsziel des Umweltschutzes und der Erforschung der Natur. Dazu kommt wohl ein Posten im Haushaltsplan des jeweiligen Bundeslandes, das mit einem Auftrag einhergeht.
 
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Bin mir auch nicht sicher daher benutze ich lieber Handschuhe. Allerdings hab ich auch schon Kitze mit bloßen Händen aus der Wiese getragen. Die Gaiß kam meist wie ein D-Zug daher wenn das Kleine gefiept hat (aus der Distanz beobachtet) und hat es ganz normal mitgenommen. (Waren auch später noch zusammen).

Gruß und WMH

Bei der Jagd bleiben oft ältere Konzepte die einmal ihre Gültigkeit hatten weiterhin erhalten.

In der Zwischenzeit hat sich vielleicht das Rehwild sehr an den menschlichen Geruch der überall präsent ist gewöhnt.
 
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Wenn's echte Wissenschaft ist, dann aus der Forschungsfreiheit und aus dem Staatsziel des Umweltschutzes und der Erforschung der Natur. Dazu kommt wohl ein Posten im Haushaltsplan des jeweiligen Bundeslandes, das mit einem Auftrag einhergeht.

Nichts davon berechtigt den Eingriff aufs Eigentum. So ehrenvoll der Einsatz sein mag, wären die ungefragt in meinem Revier aktiv, ich weiß nicht genau, wie ich das fände bzw. wie ich reagierte. Aber mit Sicherheit müssten die ein paar Fragen beantworten und ihr ungefragtes Tun hinreichend begründen.
 
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"§ 960 BGB Wilde Tiere
(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.
(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren."

Wildtiere sind herrenlos. Das heißt, dass Du kein Eigentum an ihnen hast. Das geschieht erst mit mit Erlegung durch den berechtigten Jäger.
 
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Und trotzdem ist das Aufsuchen, Nachstellen etc Wilderei.

Ich würde mir eine schriftliche Berechtigung (wer sollte die austellen können?) zeigen lassen, sonst gäbs ganz kurz gespatzt eine Anzeige.

Vor allem könnten diese "Wissenschaftler" genau jetzt in der Zeit mit der sowieso wegen der Mahd Kitze suchenden Jägerschaft problemlos zusammenarbeiten.
 
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"§ 960 BGB Wilde Tiere
(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.
(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren."

Wildtiere sind herrenlos. Das heißt, dass Du kein Eigentum an ihnen hast. Das geschieht erst mit mit Erlegung durch den berechtigten Jäger.

Also für dich nochmal ganz langsam:

Das Jagdrecht ist ans Eigentum von Grund und Boden gebunden. Eine Jagdgenossenschaft kann dieses Recht an berechtigte Dritte verpachten.

Jagd ist das Aufsuchen, nachstellen, fangen und erlegen von Wild. Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

Der Schlüsselbegriff ist hier „ausschließlich“, sprich: alleinig der Jagdausübungsberechtigte darf darüber verfügen, wer wann wo dem Wild aufsucht bzw. ihm nachstellt und es fängt. (und wichtig im Umgang mit selbsternannten Naturschützern: das gilt auch für die Hege!).

Wenn da irgendwelche „Wissenschaftler“ - und als solche empfinden sich auch gern diverse Studenten im Grundstudium irgendwelcher ökologischer oder sozialwissenschaft Fächer - auf den Wiesen in meinem Revier rumhüpfen würden um Kitze einzufangen, wäre das ein Eingriff ins Jagdrecht und damit einer ins Grundrecht auf Eigentum.

So war das gemeint. Und nicht etwa, daß alles Wild in einem Revier das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten sei.

Dachte eigentlich, das sei Allgemeinwissen bei Inhabern eines Jagdscheins.
 
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Also für dich nochmal ganz langsam:

Das Jagdrecht ist ans Eigentum von Grund und Boden gebunden. Eine Jagdgenossenschaft kann dieses Recht an berechtigte Dritte verpachten.

Jagd ist das Aufsuchen, nachstellen, fangen und erlegen von Wild. Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

Der Schlüsselbegriff ist hier „ausschließlich“, sprich: alleinig der Jagdausübungsberechtigte darf darüber verfügen, wer wann wo dem Wild aufsucht bzw. ihm nachstellt und es fängt. (und wichtig im Umgang mit selbsternannten Naturschützern: das gilt auch für die Hege!).

Wenn da irgendwelche „Wissenschaftler“ - und als solche empfinden sich auch gern diverse Studenten im Grundstudium irgendwelcher ökologischer oder sozialwissenschaft Fächer - auf den Wiesen in meinem Revier rumhüpfen würden um Kitze einzufangen, wäre das ein Eingriff ins Jagdrecht und damit einer ins Grundrecht auf Eigentum.

So war das gemeint. Und nicht etwa, daß alles Wild in einem Revier das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten sei.

Dachte eigentlich, das sei Allgemeinwissen bei Inhabern eines Jagdscheins.
So wie ich den ersten Beitrag lesen, wurde noch gar kein Kitz aufgesucht sondern erstmal gefragt ob man das darf.
Da der @dajagabursch sich unsicher ist wegen der menschlichen Witterung, hat er wohl erstmal hier gefragt, bevor er das OK gibt.

Wenn die Geis tatsächlich das Kitz verstößt, könnte man sich ja das aufsuchen vor der Mahd sparen um die Kitze vor dem Mähtod zu retten. Und Forschungsprojekte z. B. von offiziellen Wildforschungsstellen könnte man sich auch sparen.
 

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