Rehkitz-Markierung: Veterinär hinzuziehen????

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Servus Gemeinde,

ein Nachbar markiert schon seit Jahren "seine" gefundenen Kitze.
Jetzt kam die Frage auf, ob das Genehmigungspflichtig ist und ob man das beim Veterinäramt anmelden muss?

Danke für eure Meinungen!

P.S: Bitte jetzt keine Grundsatzdiskussion über Für und Wieder der Markierung!

Wmh, dajagabursch
 
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Danke für den Artikel Fex!
Werde den mal weitergeben. Sonst noch Infos bzgl. Tierschutz, Genehmigungspflicht beim Kitz-Markieren?
 
A

anonym

Guest
Danke für den Artikel Fex!
Werde den mal weitergeben. Sonst noch Infos bzgl. Tierschutz, Genehmigungspflicht beim Kitz-Markieren?

Prinzipiell unterliegt die Markierung von Rehkitzen in Deutschland durchaus der Genehmigungspflicht.
Die Ausnahmeregelung gem. §4(1) TierSchG greift beim markieren von Rekitzen NICHT, da es sich beim markieren nicht um Jagdausübung gem. Definition Jagdgesetz handelt.

Einschlägig gilt in D u.a. der §5 (1) TierSchG. Die Befreiung gem. §5 (2)7. TierSchG kommt für das Markieren von Rehkitzen nicht in Betracht.

Bei wildbiologischen Projekten muß die dauerhafte Markierung übrigens explizit in der Genehmigung erlaubt sein, ansonsten wird sie als unerlaubter Tierversuch und unberechtigter Eingriff geahndet. Die Genehmigung ist mit Auflagen bezgl. der Qualifikation des Markierenden verbunden.

Das "wilde" Markieren wird in der Regel toleriert, teilweise sogar unterstützt durch Herausgabe von Marken bzw. Verwaltung von Datenbanken. Dennoch bedarf es in Deutschland eigentlich einer Genehmigung durch die Fachbehörde auf Ebene der RP.
Zum Nachdenken: Wer in D Vögel beringen möchte, benötigt um die Genehmigung hierzu zu erhalten recht umfänglicher Qualifikationsnachweise inklusive Beringerkurs mit Prüfung und mindestens 10 Fangtagen über 2 Jahre unter Anleitung eines der Vogelwarte gut bekannten Beringers. Unerlaubtes Beringen ist mit hohen Strafen belegt, das wird auch durchgezogen.
(§1 VogelberingungsVO)
Um an meine Beringergenehmigung zu kommen habe ich doch einiges an Zeit und Prüfungsinhalten aufwenden müssen!
Bei den Jägern wird das ungenehmigte (und gelegentlich auch unqualifizierte) Markieren in der Regel toleriert solange nichts passiert. Tauchen jedoch Wildtiere auf, denen beim markieren Gefäße verletzt wurden, bei denen unsachgemäße Marken ausgerissen sind oder die entsprechende Entzündungen durch die markierung aufweisen, wird durch die Behörden gehandelt und dann auch die fehlende Genehmigung thematisiert werden.
 
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@ A.S.: Oha, das klingt einleuchtend! Welche Behörde wäre dann deiner Meinung nach dafür zuständig?
 
A

anonym

Guest
Das Ordnungsamt natürlich! :cool:

TH
Natürlich nicht.
"Es ist verboten, wildlebende Tiere zu markieren, unabhängig davon, ob sie unter einem besonderen gesetzlichen Schutz stehen oder nicht. (...) Daher erfordern alle Markierungsvorhaben eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde
(...)
Diese Ausnahmegenehmigung wird von den zuständigen Naturschutzbehörden (je nach Bundesland Regierungspräsidium, Bezirksregierung usw) ausgestellt. (...) Ausnahmegenehmigungen werden nur an Personen ausgestellt, nicht z.B. an Gruppen oder Vereine und können mit Auflagen versehen sein, bsp.weise Berichtspflicht an die Genehmigungsbehörde
."
 
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Die Altvorderen machten es doch so :

1. Jahr linken Lauscher Spitze gekappt
2. Jahr rechter Lauscher Spitze gekappt
3. Jahr beide Lauscher Spitze gekappt

Dann ging es wieder von vorne los.

Sowas ist heute dann wohl strikt verboten ...
 

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