Danke für den Artikel Fex!
Werde den mal weitergeben. Sonst noch Infos bzgl. Tierschutz, Genehmigungspflicht beim Kitz-Markieren?
Prinzipiell unterliegt die Markierung von Rehkitzen in Deutschland durchaus der Genehmigungspflicht.
Die Ausnahmeregelung gem. §4(1) TierSchG greift beim markieren von Rekitzen NICHT, da es sich beim markieren nicht um Jagdausübung gem. Definition Jagdgesetz handelt.
Einschlägig gilt in D u.a. der §5 (1) TierSchG. Die Befreiung gem. §5 (2)7. TierSchG kommt für das Markieren von Rehkitzen nicht in Betracht.
Bei wildbiologischen Projekten muß die dauerhafte Markierung übrigens explizit in der Genehmigung erlaubt sein, ansonsten wird sie als unerlaubter Tierversuch und unberechtigter Eingriff geahndet. Die Genehmigung ist mit Auflagen bezgl. der Qualifikation des Markierenden verbunden.
Das "wilde" Markieren wird in der Regel toleriert, teilweise sogar unterstützt durch Herausgabe von Marken bzw. Verwaltung von Datenbanken. Dennoch bedarf es in Deutschland eigentlich einer Genehmigung durch die Fachbehörde auf Ebene der RP.
Zum Nachdenken: Wer in D Vögel beringen möchte, benötigt um die Genehmigung hierzu zu erhalten recht umfänglicher Qualifikationsnachweise inklusive Beringerkurs mit Prüfung und mindestens 10 Fangtagen über 2 Jahre unter Anleitung eines der Vogelwarte gut bekannten Beringers. Unerlaubtes Beringen ist mit hohen Strafen belegt, das wird auch durchgezogen.
(§1 VogelberingungsVO)
Um an meine Beringergenehmigung zu kommen habe ich doch einiges an Zeit und Prüfungsinhalten aufwenden müssen!
Bei den Jägern wird das ungenehmigte (und gelegentlich auch unqualifizierte) Markieren in der Regel toleriert
solange nichts passiert. Tauchen jedoch Wildtiere auf, denen beim markieren Gefäße verletzt wurden, bei denen unsachgemäße Marken ausgerissen sind oder die entsprechende Entzündungen durch die markierung aufweisen, wird durch die Behörden gehandelt und dann auch die fehlende Genehmigung thematisiert werden.