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Nach meinem Verständnis tritt ein weiterer Pächter anstelle eines auszustellenden BgS. Einen Jagdschein bei den Pächtern unterstelle ich malnicht ganz richtig - Bis 300 ha darf ein Pächter alleine pachten und muss für jede vollen 150ha darüber einen Begehungsschein vergeben. Es geht um Jagdrecht NRW
Das bedeutet ich darf alleine 449,9 ha pachten, ohne einen Begehungsschein ausstellen zu müssen. Da es um ein 1000ha Revier geht wäre also die Mindestzahl der Begehungsscheine 4
Die Frage ist wie sieht es aus wenn es statt der Begeher Pächter sind?
Hier muss zwischen mindestens und maximal und zwischen Pächtern und BgS-lern unterschieden werden.