[NRW] reichen 3 Pächter um ein 1000 ha Revier zu pachten ohne Begehungsscheine vergeben zu müssen?

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1. Dem LJG NRW liegt das Bundesjagdgesetz zugrunde - und dort wird die Höchstfläche für EINEN Pächter auf 1000 ha begrenzt. Die MINDESTfläche liegt bei 75 ha (EJB) oder 250 ha (GJB)
§ 11 Abs. 1 LJG NRW beschränkt dagegen die HÖCHSTzahl der Pächter auf der gegebenen Fläche (bis 300 ha - max. zwei, dann in 150er-Schritten plus max. ein weiterer Pächter.
Ergo: 1000 ha = max. sechs Pächter; wenn weniger => Vergabe von BGS in der Anzahl bis die Max.zahl Pächter erreicht ist.



Falsch! Wenn Du alleine pachtest, musst Du FÜNF BGS ausstellen (weil für die ersten 300 ha grundsätzlich ZWEI Pächter erlaubt sind.
da liegst du leider falsch. 300ha ist auf maximal 2 Pächter beschränkt, beschränkt heiß aber nur das nicht mehr Pächter pachten dürfen. Weniger also 1 Pächter geht schon.

Ließ dazu mal, https://nrw-fragen.de/d-018/

Es geht ja aber auch nicht darum wie viele BS sondern wie viele Pächter nötig sind um 1000ha in NRW zu pachten. = Eingangsfrage
 
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Gelöschtes Mitglied 25437

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@rupeva
Ich würde auch dazu neigen, 3 Pächter und min. 2 Begeher. Aber wenn die UJB das anders sieht, nicht fragen und einfach zu Dritt pachten. Wenn doch wer meckert, 2 Begehungsscheine sind recht schnell ausgestellt, auch wenn die in NRW im Jagdschein einzutragen sind.
 
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1000 ha. = 3Pächter. Begehungsscheine sind obsolet, da für einen solchen die Restfläche von 100 ha. nicht ausreicht.
 
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Paragraphen hin oder her!
Eine Pacht größer 1000 ha kann sich in NRW einer alleine eh nicht leisten....😂😂😂
 
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ja es dürfen 2 pachten das stimmt, aber wie viele müssen pachten? Antwort 1

Jubilate! Er hat's verstanden!!!

Jetzt musst Du nur noch verstehen, dass und warum gem. LJG NRW die Zahl der Personen, die in einem 1000ha-Revier als Pächter plus BGS-Inhaber jagen dürfen IMMER in Summe 6= sechs betragen muss.

Ansonsten ist die Antwort auf Deine Frage einfach: 42
 
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NRW liegt ja jenseits des Weißwurstäquators, aber ich lese das aus bayerischer Sicht so:
3 Pächter teilen sich 1000 ha = jeder bekommt in seinen Jagdschein eine gepachtete Fläche von 333 ha eingetragen

Und muss man jetzt bei 333 ha einen Begehungsschein ausstellen?
 
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Haben hier in NRW einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk von 748 ha mit 3 Pächtern gepachtet. 300 ha = 1 jede weiteren 150 ha auch 1. Da es nur 748 ha und keine 750 ha sind ging es, bei 750 hätten wir noch einen Pächter oder eingetragenen BGS Inhaber gebraucht. Also 1000 ha in dem Fall ihr 3 Pächter und mindestens noch 2 BGS da die nächsten 150 ha nicht voll werden. Ab 1050 ha dann ihr 3 Pächter und mindestens 3 BGS. Eine Möglichkeit wäre es vielleicht wenn die Jagdgenossenschaft 2 Reviere draus macht, eine mit 600 ha und eine mit 400 ha, weiss aber nicht wieviel Aufwand das ist..
 
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@rupeva
Ich würde auch dazu neigen, 3 Pächter und min. 2 Begeher. Aber wenn die UJB das anders sieht, nicht fragen und einfach zu Dritt pachten. Wenn doch wer meckert, 2 Begehungsscheine sind recht schnell ausgestellt, auch wenn die in NRW im Jagdschein einzutragen sind.
Nur entgeltliche JES sind einzutragen
 
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Gelöschtes Mitglied 25437

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@dcon wenn ich mich richtig erinnere, dann müssen auch unentgeltliche BGS eingetragen werden, wenn sie zur Erfüllung der Quote notwendig sind.
 

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