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- 27 Aug 2018
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Sodale, jetzt mal ein paar Fragen an diejenigen die sich auskennen:
Wenn ich heute aus Ö nach D zur Jagd fahren würde, natürlich mit Jagdeinladung, würde ich wie folgt verfahren:
Repetierbüchse ohne Verschluss, Flinte ohne Vorderschaft in einer Waffenkiste versperren, Verschluss und Vorderschaft im Handgepäck(wie mir mitgeteilt wurde ist das dann nur noch ein Transport von Waffenteilen und somit unproblematischer als komplette Waffen zu transportieren). Jagdmesser, Abfangmesser, Munition würde ich ebenso in der Waffenkiste versperren.
Ist das Rechtlich so in Ordnung, oder müsste ich zB die Munition trotzdem noch getrennt versperrt transportieren?
Alles im EUFWP eingetragen, KW bleibt daheim.
Wenn ich heute aus Ö nach D zur Jagd fahren würde, natürlich mit Jagdeinladung, würde ich wie folgt verfahren:
Repetierbüchse ohne Verschluss, Flinte ohne Vorderschaft in einer Waffenkiste versperren, Verschluss und Vorderschaft im Handgepäck(wie mir mitgeteilt wurde ist das dann nur noch ein Transport von Waffenteilen und somit unproblematischer als komplette Waffen zu transportieren). Jagdmesser, Abfangmesser, Munition würde ich ebenso in der Waffenkiste versperren.
Ist das Rechtlich so in Ordnung, oder müsste ich zB die Munition trotzdem noch getrennt versperrt transportieren?
Alles im EUFWP eingetragen, KW bleibt daheim.