Reise mit Waffe(n) nach D

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Sodale, jetzt mal ein paar Fragen an diejenigen die sich auskennen:

Wenn ich heute aus Ö nach D zur Jagd fahren würde, natürlich mit Jagdeinladung, würde ich wie folgt verfahren:

Repetierbüchse ohne Verschluss, Flinte ohne Vorderschaft in einer Waffenkiste versperren, Verschluss und Vorderschaft im Handgepäck(wie mir mitgeteilt wurde ist das dann nur noch ein Transport von Waffenteilen und somit unproblematischer als komplette Waffen zu transportieren). Jagdmesser, Abfangmesser, Munition würde ich ebenso in der Waffenkiste versperren.

Ist das Rechtlich so in Ordnung, oder müsste ich zB die Munition trotzdem noch getrennt versperrt transportieren?
Alles im EUFWP eingetragen, KW bleibt daheim.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
EU-WP, Waffe eingetragen.
Waffe im Transportbehälter der abschliessbar (und abgeschlossen) ist.
Munition auf Mann.
Magazin auf Mann.

So hab ichs bisher gehalten. Wurde mir von einem Polizisten aus DE so als zitat „tip top“ bestätigt.
Wenn dir einer das Auto knackt während du an der Tanke im Shop zahlst (glaub mir die sind heute auch fix mit Hightech, dauert teilweise Sekunden) dann läuft der ohne Mag & ohne Mun rum, die kannste dann der Rennleitung so in die Hand drücken.


Safety first (y)
 
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Also Waffenteile mitzuführen ist icht notwendig, solange Mun und Mag nicht dabei sind?
Ich denk mir, wenn ich den Verschluss raus nehm ist der leichter am Mann zu tragen als Magazine, ich werde sicher nicht mit nur einem Magazin unterwegs sein, und für die DF gibt's ja sonst nichts außer Vorderschaft am Mann.

Es würde vermutlich um eine Zugfahrt gehen. Im Zug kann ich den Koffer noch mit einem Fahrradschloß wo anhängen, ins ZugsWc bekomm ich den wohl nicht mit rein:p:oops:
 
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Das mit dem Verschluss gibts in Deutschland nicht.

AGB erlauben Waffen im Zug nicht, falls Dich so etwas stört.
 
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Dann brauch ich scheinbar doch wieder den Link zum Cellokasten der zum Waffenkoffer umgebaut war.....
 
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Deshalb ja die Frage. Hat der Schaffner in D das recht in meine Koffer zu sehen? Könnt ja genauso gut ein Keyboard drin sein...

Nee, der würde dann im Zweifelsfall die BP kommen lassen.
Nur weil ers machen könnte... machen die sowas auch, oder ist ihnen das selbst Zuviel Aufwand?
 
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Hat er nicht. Braucht er auch nicht, um Deine Fahrt am nächsten Bahnhof zu beenden.

Dem Standardzugbegleiter ist aber eine schwarze Kiste aus Plastik egal. Das Risiko, dass Du dann irgendwo am Bahnhof stehst, musst Du selbst abwägen.
 
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Wesentliche Teile, also die, für die man eine Erwerbserlaubnis benötigt, sind waffenrechtlich der kompletten Waffe gleichgestellt.

Im Zweifel wird sich die DB vor Gericht darauf berufen und Recht bekommen.

Und wohin mit der langen Waffenkiste im Zug?
Ins Gepäckfach oben ist meistens der Platz knapp und in die Kofferecke am Ende des Wagens .....?

BTW: das längste Teil einer R8 misst etwa Kofferdiagonale....:cool:

basti
 
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Wie oft wirst du in der Bahn kontrolliert? Ich war >15 Jahre als Student und Pendler jeden Tag ca 3 Std in der Bahn unterwegs und habe nie erlebt, dass jemand irgendein Gepäck von irgendjemandem sehen wollte. Weder im Zug noch am Bahnhof. Verboten ist der Waffentransport trotzdem. :)
 

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