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...ich habs schonmal in einem andern Bereich geschrieben, meine Steyr ist 119cm lang und nicht zerlegbar...Wesentliche Teile, also die, für die man eine Erwerbserlaubnis benötigt, sind waffenrechtlich der kompletten Waffe gleichgestellt.
Im Zweifel wird sich die DB vor Gericht darauf berufen und Recht bekommen.
Und wohin mit der langen Waffenkiste im Zug?
Ins Gepäckfach oben ist meistens der Platz knapp und in die Kofferecke am Ende des Wagens .....?
BTW: das längste Teil einer R8 misst etwa Kofferdiagonale....
basti