Reiten im Wald

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Guten Abend zusammen. Ich bräuchte mal euren Rat.
Habe gestern vormittag bei der Kirrungsrunde mitten im Wald 2 Reiter angetroffen. Mutter und vermutlich Tochter. Habe diese höfflich darauf hingewiesen das Reiten mitten im Wald in BW nicht erlaubt ist. Ja ok-alles klar, bekamm ich zur Antwort. Ich muß erwähnen, daß ich die Tochter schon mal erwischt habe und auch "belehrt"habe. Die Mutter reitet auch immer schön im allerletzten Licht quer durch den Wald-da baum ich natürlich nicht extra ab.
Habe mich zwar geärgert aber was soll es. Ok weiter mit der Kirrrunde. Nun kommt das Beste. An ganz anderer Stelle, mitten im Revier, kommt beide wieder mitten durch den Wald geritten. Mit Hund ohne Leine. Als sie mein Auto stehen sehnen, machen sie kehrt. Verarschen lassen ich mich nicht.
Anzeigen? Was würdet ihr machen?
 
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Anzeigen wegen was?

Kennst Du die lokale Gemeindeverordnung?

Wenn ja, finde heraus, woher die beiden kommen, wo sie die Pferde stehen haben und sprich erst mal den Vorstand vom lokalen Reitverein an. Dann das zuständige Forstamt.

Abgesehen davon stört sich das Wild nicht an Reitern, allenfalls am Reitbegleithund. Aber oft darf der außerhalb der Brut- und Setzzeiten ohne Leine laufen - auch da hilft der Blick in die Gemeindeverordnungen. Nur wildern darf er nicht.

Gruß,

Mbogo
 
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keine Anzeige. Entweder gemeinsam mit dem Vorsitz des Reit- und Fahrvereins das Gespräch suchen, oder zu zweit zum Stall fahren, wo die Pferde stehen und hier das Gespräch suchen und Argumente vorbringen. Ruhe für freilebende Tiere, Notwendigkeit der Jagd um z.B. Schwarzwildschäden auf Pferdeweiden einzudämmen, Pferde können sich in den Sauenlöchern die Beine brechen usw.
 
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Wo die 2 herkommen weiß ich. Reitverein ist das nicht. Lt. Forstverordnung verboten-da hab ich schon nachgeguckt.(nur befestigte Wege)
 
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Guten Abend zusammen. Ich bräuchte mal euren Rat.
Habe gestern vormittag bei der Kirrungsrunde mitten im Wald 2 Reiter angetroffen. Mutter und vermutlich Tochter. Habe diese höfflich darauf hingewiesen das Reiten mitten im Wald in BW nicht erlaubt ist. Ja ok-alles klar, bekamm ich zur Antwort. Ich muß erwähnen, daß ich die Tochter schon mal erwischt habe und auch "belehrt"habe. Die Mutter reitet auch immer schön im allerletzten Licht quer durch den Wald-da baum ich natürlich nicht extra ab.
Habe mich zwar geärgert aber was soll es. Ok weiter mit der Kirrrunde. Nun kommt das Beste. An ganz anderer Stelle, mitten im Revier, kommt beide wieder mitten durch den Wald geritten. Mit Hund ohne Leine. Als sie mein Auto stehen sehnen, machen sie kehrt. Verarschen lassen ich mich nicht.
Anzeigen? Was würdet ihr machen?

Ist bei uns, LK Heilbronn auch so. Die reiten die schmalsten Wege mit ihren Gäulen entlang; zu den unmöglichsten Zeiten...
Ist ein Kampf gegen Windmühlen
 
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Wölfe hats noch keine. Aber wenn es welche gäbe, hier hats soviele Bekloppte, die bräuchten nicht hungern.
 
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Ich habe mal Google bemüht, ganz unten findest du 12 Regeln für das Reiten im Gelände,
das würde ich ihr in die Hand drücken für ein gutes miteinander.
Reiten und Fahren auf Feld- und Waldwegen in Baden-Württemberg
Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft, jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Zur Erholung gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Landschaft. Der Pferdesport ist eine besondere Ausgestaltung des Rechts auf Erholung in der freien Landschaft.
Pferdesportliche Veranstaltungen, die nicht vorwiegend der Erholung in der freien Landschaft dienen (z. B. Leistungs- und Wettkampfsport sowie Reitjagden), fallen nicht darunter. Im Wald unterliegen derartige Veranstaltungen der Genehmigungspflicht (s. NatSchG §§ 2, 49, 52, LWaldG § 37).
Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen auf privaten und öffentlichen Straßen und Wegen, also auch auf Feld- und Waldwegen, ist Teilnahme am Straßenverkehr. Für Reiter und Führer von Pferden gelten die für den Fahrverkehr bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Auf andere Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen. Pferde, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.
Beim Führen eines Pferdes muss mindestens eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht verwendet werden, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.
Reiter sollten sich mindestens mit einer Stiefelleuchte mit weißem Licht nach vorne und rotem Licht nach hinten kenntlich machen. Geeignetes Reflexmaterial an der Kleidung, reflektierende Sicherheitswesten (für Reiter/Fahrer), reflektierende Pferdedecken und reflektierende Gamaschen für Pferde erhöhen die Sicherheit.
Geschlossen reitende Verbände müssen nach vorn durch zwei Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch zwei Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden (s. StVO §§ 1, 17, 27, 28).
In der freien Landschaft ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen, unbeschadet straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nur auf hierfür geeigneten privaten und beschränkt öffentlichen Wegen*) oder auf besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Von der Gestattung sind ausgenommen: gekennzeichnete Wanderwege unter drei Meter Breite, Fußwege sowie Sport- und Lehrpfade, für die Erholung der Bevölkerung ausgewiesene Flächen (z. B. Spiel- und Liegewiesen) sowie Feucht- und Trockenbiotope, Heideflächen, Brachflächen, Stoppelfelder und Wiesen, auch außerhalb der Nutzungszeit (s. NatSchG § 52).
Organisierte Veranstaltungen (z. B. Reitjagden) sind mit der Naturschutzbehörde und den Grundstückseigentümern frühzeitig abzustimmen.
Die zuständige Naturschutzbehörde hat im Rahmen der Amtsermittlung vor einer generellen Sperrung von Wegen und Flächen für das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen und vor der Genehmigung einer solchen Sperrung die berührten örtlichen Reitvereine/Reitbetriebe anzuhören
*) Beschränkt öffentliche Wege i. S. des Straßengesetzes B.W. § 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a und d sind u. a. öffentliche Feld-, Wald- und Wanderwege.
Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet ist das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Meter Breite, auf Fußwegen und auf Sport- und Lehrpfaden. Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde (s. LWaldG § 37). Im Erholungswald ist das Reiten nur auf besonders ausgewiesenen Wegen gestattet (s. LWaldG § 33).
Die zuständige Forstbehörde hat im Rahmen der Amtsermittlung vor einer generellen Sperrung von Wegen für das Reiten und vor der Genehmigung einer solchen Sperrung die örtlichen Reitvereine/Reitbetriebe anzuhören.
Das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist im Wald ohne besondere Befugnis nicht zulässig. Um Gespannfahrern, denen außerhalb des Waldes geeignete Wege nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, die Ausübung ihrer Sportart aber zu ermöglichen, wird empfohlen, für das Gespannfahren im Staatswald vertragliche Vereinbarungen mit der zuständigen Forstbehörde über die Benutzung geeigneter Wege zu treffen. Der Gespannfahrer entrichtet hierfür ein jährliches Nutzungsentgelt je nach Weglänge und Frequentierung. Im Körperschafts- und Privatwald wird ein entsprechendes Vorgehen (Vertragsregelung mit dem Waldbesitzer) empfohlen.​
In Naturschutzgebieten außerhalb des Waldes ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen nur auf Straßen und befestigten Wegen sowie auf besonders ausgewiesenen Flächen gestattet, soweit die Rechtverordnungen des Naturschutzgebietes keine abweichende Regelung enthalten.
In Naturschutzgebieten innerhalb des Waldes ist das Reiten nur auf Straßen und befestigten Wegen gestattet. Das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist ohne besondere Befugnis nicht zulässig.
In Biosphärengebieten ist das Reiten in Kernzonen nicht zulässig, in Pflegezonen ist es nur auf besonders ausgewiesenen Wegen und Flächen gestattet. In der Entwicklungszone gelten die allgemeinen Regelungen für das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen (s. NatSchG § 52, LWaldG § 37).
Soweit die Schutzgebietsverordnungen Beschränkungen enthalten, die die Betätigung von einzelnen Reitvereinen/Reitbetrieben betreffen, sind diese Vereine/Betriebe frühzeitig im Schutzgebietsverfahren zu beteiligen
Der Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V. erwartet von allen Pferdesportlern die Beachtung der gesetzlichen Regeln für das Reiten und Gespannfahren und das Befolgen der „12 Gebote" beim Reiten und Fahren im Gelände. Der Verband sieht darin eine Selbstverpflichtung aller Pferdesportler zum sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit sich, dem Pferd und der Natur.
Weiterhin fordert der Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V., das normgerechte Verhalten von Reitern und Gespannfahrern im Gelände durch die Kennzeichnung der Pferde mit den verbandsinternen (grünen) Pferdekennzeichen der regionalen Pferdesportverbände am Halfter oder Sattel des Pferdes nach außen hin für jedermann sichtbar zu machen.

Anschriften der regionalen Pferdesportverbände im Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V.:

Verband der Pferdesportvereine Nordbaden e. V.

Paul-Gerhard-Straße 45
76646 Bruchsal
Tel.+Fax (0 72 51) 1 53 29
eMail: info@pferdesport-nordbaden.de
Internet: www.pferdesport-nordbaden.de
Pferdesportverband Südbaden e. V.
Rheinstraße 6
77963 Schwanau
Tel. (01 75) 9 65 82 53, Fax (0 78 24) 66 15 60
eMail: info@pferdesportverband-suedbaden.de
Internet: www.pferdesport-suedbaden.de
Württembergischer Pferdesportverband e. V.
Murrstraße 1/2
70806 Kornwestheim
Tel. (0 71 54) 83 28-30 oder -31, Fax (0 71 54) 83 28-49
eMail: kontakt@wpsv.de
Internet: www.wpsv.de

Zwölf Gebote für das Reiten im Gelände"


Verschaffe deinem Pferd täglich ausreichend Bewegung unter dem Sattel​


und möglichst auch auf Weide oder Paddock!​


•​


Gewöhne dein Pferd behutsam an den Straßenverkehr und an das Gelände;​


verwende die vorgeschriebene Beleuchtung und reflektierende Sicherheitswesten​


bei Dunkelheit oder schlechter Sicht!​


•​


Unternehme Ausritte nicht alleine – in der Gruppe macht es mehr Spaß​


und ist sicherer!​


•​


Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für dich und das Pferd;​


trage beim Ausritt stets den bruch- und splittersicheren Reithelm mit​


Drei- bzw. Vierpunktbefestigung!​


•​


Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug und Sattel!​


•​


Kennzeichne dein Pferd vor dem Ausritt ins Gelände mit den grünen Pferdekennzeichen​


der Pferdesportverbände!​


•​


Reite nur auf Straßen und Wegen oder besonders ausgewiesenen Flächen, niemals querbeet. Benutze die für das Reiten besonders ausgewiesenen Wege, wenn diese​


vorgeschrieben sind!​


•​


Verzichte auf einen Ausritt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Niederschläge weich geworden sind, und passe dein Tempo dem Gelände an!​


•​


Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespannen und Kraftfahrzeugen immer​


nur im Schritt und sei rücksichtsvoll, freundlich und hilfsbereit zu allen!​


•​


Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können,​


und regele entsprechenden Schadensersatz!​


•​


Spreche mit Reit- und Fahrkollegen/innen, die gegen diese Regeln verstoßen!​


•​


Du bist Gast in der Natur; dein Pferd bereichert die Landschaft,​


wenn du dich korrekt verhältst!​


Schaffe dem Reitsport Sympathien,

keine Gegner!
 
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Nach meinen Erfahrungen wirst du da nix machen können. Den selben Fall habe ich bei mir im Rvier auch. Trotz Landeswaldgesetzt bist du immer der Depp im eigenen Revier. Forst interessiert sich dafür nicht. Nach dem Motto: zahl die Pacht und schieß Rehlein tot. Darüber, und Autofahrer, Hundebesitzer, Motorradfahrer u.s.w. Könnte ich dir Bände schreiben......
 
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Das Schreiben kenn ich. Ich rede mal mit dem Förster. Auf öffentl. Wegen muß sogar die Scheiße weggeräumt werden.
 
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Neben meinem Revier ist ein riesiger Reiterhof und quer durchs Revier sind Reitwege ausgewiesen. Lieber wärs mir, wenns nicht so wäre, aber das Wild stört sich nicht daran. Die gewöhnen sich an alles, was kalkulierbar ist. Wenn so ein Pferd laut durch den Wald läuft, dann ist das ok fürs Wild. Die wissen wo es ist und wo es hin will. Schlimm ist für Wild nur, wenn es in die Einstände rein geht und wenn geschlichen wird. Das mögen die überhaupt nicht.
 
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Aber dem Wild sind die wirklich egal. Dir vielleicht nicht, aber vergrämen tun die kein Wild. Zumindest nicht, wenn sie nur mit dem Pferd unterwegs sind.
Ein Sicherheitsproblem sind die Reiter natürlich, gerade wenn sie zu Zeiten kommen, in denen gejagt wird.
Und wenn es bei Euch verboten ist, dann ist die Sache natürlich eigentlich auch klar.

Aber eines muss man auch bedenken: Eine Person, die mit dem AUTO im Wald unterwegs ist um Tiere zu füttern bzw. zu kirren wird vielleicht von jemanden der ohne Verbrennungsmotor die Natur nutzt nicht so ernst genommen wie gewünscht ;)

PS: Meine Frau ist Reiterin und ich wünschte mir manchmal auf meinen Pirschrunden so viel Anblick auf so kurze Distanz, wie sie es erlebt o_O
 
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ein Pferd "schleicht" nicht. Ich bin früher viel geritten und habe niemals mehr Rotwild als zu Pferd gesehen. Die Leittiere haben das Pferd gut ausgehalten und das Schnauben des Pferdes hat das Rotwild "beruhigt". Trotz allem nervt es extrem wenn Reiter keine Rücksicht nehmen. Anzeige ist suboptimal , das Gespräch suchen und auch die Grundeigentümer/Verpächter" einbinden. Wir haben ein gutes Verhältnis zu unseren Bauern und arbeiten Hand in Hand. Dann wird auch mal ein Weg durch eine Schranke versperrt usw.
 
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Guten Abend zusammen. Ich bräuchte mal euren Rat.
Habe gestern vormittag bei der Kirrungsrunde mitten im Wald 2 Reiter angetroffen. Mutter und vermutlich Tochter. Habe diese höfflich darauf hingewiesen das Reiten mitten im Wald in BW nicht erlaubt ist. Ja ok-alles klar, bekamm ich zur Antwort. Ich muß erwähnen, daß ich die Tochter schon mal erwischt habe und auch "belehrt"habe. Die Mutter reitet auch immer schön im allerletzten Licht quer durch den Wald-da baum ich natürlich nicht extra ab.
Habe mich zwar geärgert aber was soll es. Ok weiter mit der Kirrrunde. Nun kommt das Beste. An ganz anderer Stelle, mitten im Revier, kommt beide wieder mitten durch den Wald geritten. Mit Hund ohne Leine. Als sie mein Auto stehen sehnen, machen sie kehrt. Verarschen lassen ich mich nicht.
Anzeigen? Was würdet ihr machen?

Machen lassen. Auch wenns schwer fällt, wir Jäger sind nicht die einzigen im Wald.

Welchen Schaden richten sie denn an? Kaum einen, das Wild stört sich nicht so sehr dran, beim Kirren dürftest eh du mehr Unruhe ins Revier bringen... Und wenn mal 10 Minuten Ansitz drauf gehen - was solls... Ein Reh kommt auch am nächsten Tag wieder, bei Vollmond kommen die Schweine halt 10 Minuten später - falls sie denn zu der Zeit schon unterwegs sind.

Sollten sie zur gleichen Unzeit täglich am gleichen Sitz sein, kann man ja mal vernünftige darüber reden. Aber diese "Belehrerei" finde ich unter aller Sau, denn damit erreicht man nur eins: Personen, die eher neutral zur Jagd stehen, werden zum Jagdgegner erzogen.
 

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