Antwort auf meine erste Emailreklamation von Weihnachten kam am 11.1.22.
(Hatte zwischenzeitlich zur Sicherheit noch ein Einschreiben an Jagdtotal, Eupener Str. 60 50933 Köln gesendet, das unzustellbar zurückgesandt wurde!?)
Postuliert wurden Handhabungsfehler. Auf dem Foto seien Roststellen zu erkennen und ich solle unbedingt mehr auf die Pflege meines Gewehrs setzen. Empfehlung war, den Schaft selbst abzuschleifen. Zudem sei die Gewährleistung nach AGB bei Holzschäften ausgeschlossen. (Anm. Einschränkung der Gewährleistung ist zwischen Händler und Privatkauf nicht zulässig, steht aber immer noch so in den AGB)
In meinem zweiten Schreiben habe ich nochmal geschildert, dass die Büchse nicht unsachgemäß behandelt und auch regelmäßig mit Schaftöl eingelassen wird. Die Abschleifung durch mich habe ich abgelehnt, dabei aber angeboten als Gewährleistung "einen gut erhaltenen, gebrauchten Ersatzschaft oder irgendeinen passenden Kunststoffschaft" anzunehmen. Zudem habe ich angemerkt:
"Bliebe man als Kunde auf dem Bergara Qualitätsrisiko durch abgelehnte Gewährleistung sitzen, wäre das sehr enttäuschend und man müsste wirklich generell vom Kauf dieser Bergaras abraten. Das wäre in diversen Schützenforen, oder Jagdforen zu kommunizieren, um Schützen und Jäger vor diesen Problemen zu bewahren"
Daraufhin hätte ich auf eigene Kosten die Büchse zu Jagdtotal schicken können. Dafür wurde eine gutachterliche Prüfung angekündigt und sollte diese zu dem Schluss kommen, die Büchse hätte von Hause aus einen Mangel gehabt, würde der Schaft ersetzt werden.
Zudem habe ich durch die Forumsankündigung eine Schilderung in einer seiner Sendungen gewonnen, sowie die "Veröffentlichung des Namens".
In Rücksprache mit einem Freund und Anwalt, wäre durch Beweislastumkehr nach 1,5 Jahren das Unterfangen auf eigene Kosten einzusenden, unsicher geworden.
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das Schaftholz minderwertig ist, die Büchse ist ganz sicher nicht schlecht behandelt worden. Mit anderen Büchsen hab ich das Problem bei gleicher Verwendung auch nicht.
Hätte zumindest erwartet, dass Jagdtotal die Kundenbeschwerde an Bergara weitergibt. Ggf hatte Bergara den Mangel ja bereits als bekannt verbucht und tauscht die verzogenen Schäfte? Ohne Grund wird Jagdtotal den Ausschluss von Holzschaftgewährleistung (unzulässigerweise) nicht in die AGB geschrieben haben. Wieviele Kunden haben sich wohl schon mit dem selben Problem gemeldet?
Damit ist die Büchse praktisch wertlos und platzverschwendend, sinnvoll zu verkaufen ist sie weder im verzogenen Zustand noch irgendwie abgeschliffen...