[Baden-Württemberg] Reviereinrichtungen bei Wechsel der Pächter

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Habe eine Frage bei an euch, Ich komme aus Baden Württemberg und habe gerade ein Problem mit dem neuen Pächter.
Situation ist folgende:
Bin seit über 10 Jahren Begehungsscheininhaber in einem Revier das auf 2 Pächter aufgeteilt ist.
Nun hat der Pächter, bei dem ich bin, durch einen Todesfall seinen Wohnort wechseln müssen.
Laut Pachtvertrag geht nun die Hälfte des ausscheidenden Pächter an den anderen über.
Was auch soweit ok ist. Dann hat man eine Absprache mit den 5 Begehungsscheininhabern getroffen.
Nun gibt es doch Differenzen, da sich der Pächter nicht mehr an die Absprachen hält. Bzw. nichts mehr davon wissen möchte. Wir haben jetzt alle unsere Scheine abgegeben.
Während der letzten Jahre wurden durch mich Reviereinrichtungen gestellt und bezahlt. Da ich jetzt in ein neues Revier wechsle würde ich gern meine Ansitzeinrichtungen mitnehmen. Bei ausscheiden eines Begehungsscheininhaber hat der alte Pächter die Kanzel übernommen und hat ihn quasi ausbezahlt.
Hab nun ein Gespräch mit dem neuen Pächter gehabt, das ich bei ihm nicht mehr Jagen gehen werde und den Schein abgebe. Hab ihn dann gefragt, ob er die zwei Kanzel übernehmen möchte oder ich sie abbauen kann.
Worauf mir geantwortet wurde, das ich die eine Kanzel abbauen kann und ich 3 Wochen Zeit hätte. Wenn ich die 2. abbaue, würde er Rechtliche gegen mich Schritte einleiten (Anzeigen). Die zweite ist 1 Jahr alt.
Bei der Revierübergabe wurde die Einrichtung nicht erfasst, im Gespräch würde ihm aber mitgeteilt das die Kanzeln den Begehungsscheininhabern gehören.
Werde jetzt die eine Kanzel holen, wo ich darf.
Jetzt weiß ich gerade nicht weiter, kann er hier gegen mich vorgehen!
Hab versucht es vernünftig zu klären, leider ohne Erfolg
Würde die zweite Kanzel auch gern holen.

Vielleicht hat hier jemand eine Idee/Vorschlag was ich machen könnte.

Danke schon mal im voraus.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese Behalten ;-)
 
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Wenn nichts schriftlich festgehalten ist, würde ich die Kanzel abhaken.
Ich hab das letztens irgendwo gelesen, dass Reviereinrichtungen im Eigentum des Pächters sind. Egal wer sie spendiert hat.
 
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Wenn ich mich noch recht entsinne, gehen die Ansitzeinrichtungen des alten Pächter nicht automatisch in den Besitz des Neuen über. Der alte Pächter kann sie abbauen, der Neue kann sie übernehmen aber er kann auch auf die Entfernung bestehen.

Dein Problem ist, dass du nicht der Pächter bist aber es bleibt trotzdem dein Eigentum.

Wenns die Einrichtung Wert ist würde ich nen Anwalt hinzuziehen, vielleicht bist du ja Rechtsschutzversichert.
Alles andere hat das Potenzial viel Ärger zu verursachen.
 
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Par. 3 Bundesjagdgesetz:

Spätestens drei Monate nach Beendigung einer Jagdausübungsberechtigung hat die bisherige jagdausübungsberechtigte Person die angelegten jagdlichen Einrichtungen zu entfernen, falls nicht die neue jagdausübungsberechtigte Person spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Berechtigungsbeginn eine Übernahme erklärt.
 
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Par. 3 Bundesjagdgesetz:

Spätestens drei Monate nach Beendigung einer Jagdausübungsberechtigung hat die bisherige jagdausübungsberechtigte Person die angelegten jagdlichen Einrichtungen zu entfernen, falls nicht die neue jagdausübungsberechtigte Person spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Berechtigungsbeginn eine Übernahme erklärt.
das stammt nicht aus dem deutschen BJG - was soll das sein?
dem Sinn nach zielt diese Regelung auf Altlastenbeseitigung, deswegen dürfte das hier nicht greifen. Marode Hochsitze will ja keiner rummstehen haben.

Tatsächlich würde ich mal sagen, schreibe den neuen Pächter mit Einschreiben an, er möge Dir für die 2. Kanzel seinen Eigentumsanspruch mit Fristsetzung von 10 Tagen nachweisen, nach Ablauf der Frist würdest Du die Kanzel abbauen, da Du die Kanzel als in Deinem Eigentum verstehst. z.B.:

Waidmannsheil Herr xyz,

ich bedaure außerordentlich, dass wir uns in unserem letzten Gespräch nicht über die Eigentumsverhältnisse der Kanzel _____(Ortsangabe)__________ gütlich einigen konnten. Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass mir diese Kanzel gehört und beabsichtige sie abzubauen. Meinen Anspruch kann ich mit der Kaufquittung nachweisen/oder: Meinen Anspruch bestätigt Herr _______________.
Da Sie diesen Anspruch in unserem Gespräch zurückgewiesen haben, weisen Sie mir bitte Ihren Eigentumsanspruch auf die Kanzel schriftlich bis zum ___________ per Einschreiben an meine oben angegebene Adresse nach. Sollte die Frist ohne Eingang verstrichen sein, werde ich die Kanzel, wie auch ggf. vorher schon die Kanzel _(Ortsangabe)_____ , die ebenfalls zu meinem Eigentum zählt, was von Ihnen auch nicht bestritten wurde, abbauen.

Ich bedaure, dass wir uns nun so trennen müssen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Mustermann


Für das Einschreiben bringt man den fertigen Brief zur Post, die machen das schon. Vorher eine Kopie ziehen und vielleicht besser einen Zeugen dabei, dass das Original in dem Umschlag landet. Schicke den Zeugen am besten zur Post, nicht das der Pächter behauptet, der Brief sei leer gewesen. Wenn eine Antwort kommt muss man sehen, was er vorbringt.
Kommt nichts, dann, wenn Du die Quittungen vom Kauf der Kanzel oder die Rechnung noch hast dann führe die beim Abbau mit. Sicher ist sicher. Wenn Du die Quittungen nicht mehr hast, nenne einen Zeugen, der bezeugt, dass Du sie gekauft hast. Im Text oben eben entsprechend weglassen.
Auch die Kopie vom Schreiben mit dem Rückschein, das ist die Empfangsbestätigung die er bei Empfang unterschreiben muss. Was will der Mann dann tun? Das Betretungsrecht verweigern kann er nicht, vielleicht aber der Grundbesitzer. Denn Du bist ja kein Jagdausübungsberechtigter mehr. Da fühlst Du vor, hoffe, Du kennst den und lässt Dir das Betreten zum Abbau erlauben. Da kann Dir dann keiner was tun. Ich kenne leider nicht das Gesetz zum Betreten der freien Landschaft in BW, ob man dort, also bei Euch, einfach durch die Landschaft auch abseits von Wegen sich aufhalten darf. Bestellte Flächen sind vermutlich auch bei Euch für den Nichtjäger, bzw. nicht jagdbeteiligten tabu. Blöde, wenn der Grundeigentümer mit dem Pächter unter einer Decke steckt, aber auch das lässt sich lösen. Hast Du noch Deinen Begehungsschein, dürfte das unproblematisch sein, denn dann bist Du ja noch zur Jagd berechtigt, incl. Betreuung der jagdlichen Einrichtungen.

Nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr auf Richtigkeit, muss ich hier für meine Empfehlung leider ergänzen, ich bitte um Dein Verständnis .....
 
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Ach ja, den Anwalt vergiss, den kannst Du immer noch hinzuziehen, wenn Dich der Meister verklagt - aber das wird er nicht, denn er weis, er wird unterliegen. Dann aber muss er Deinen Anwalt auch zahlen. Wenn Du vorher einen Anwalt beschäftigst wird das wohl bei Dir hängen bleiben - wozu also.
Also, lass Dich nicht einschüchtern!
 
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Habe eine Frage bei an euch, Ich komme aus Baden Württemberg und habe gerade ein Problem mit dem neuen Pächter.
Situation ist folgende:
Bin seit über 10 Jahren Begehungsscheininhaber in einem Revier das auf 2 Pächter aufgeteilt ist.
Nun hat der Pächter, bei dem ich bin, durch einen Todesfall seinen Wohnort wechseln müssen.
Laut Pachtvertrag geht nun die Hälfte des ausscheidenden Pächter an den anderen über.
Was auch soweit ok ist. Dann hat man eine Absprache mit den 5 Begehungsscheininhabern getroffen.
Nun gibt es doch Differenzen, da sich der Pächter nicht mehr an die Absprachen hält. Bzw. nichts mehr davon wissen möchte. Wir haben jetzt alle unsere Scheine abgegeben.
Während der letzten Jahre wurden durch mich Reviereinrichtungen gestellt und bezahlt. Da ich jetzt in ein neues Revier wechsle würde ich gern meine Ansitzeinrichtungen mitnehmen. Bei ausscheiden eines Begehungsscheininhaber hat der alte Pächter die Kanzel übernommen und hat ihn quasi ausbezahlt.
Hab nun ein Gespräch mit dem neuen Pächter gehabt, das ich bei ihm nicht mehr Jagen gehen werde und den Schein abgebe. Hab ihn dann gefragt, ob er die zwei Kanzel übernehmen möchte oder ich sie abbauen kann.
Worauf mir geantwortet wurde, das ich die eine Kanzel abbauen kann und ich 3 Wochen Zeit hätte. Wenn ich die 2. abbaue, würde er Rechtliche gegen mich Schritte einleiten (Anzeigen). Die zweite ist 1 Jahr alt.
Bei der Revierübergabe wurde die Einrichtung nicht erfasst, im Gespräch würde ihm aber mitgeteilt das die Kanzeln den Begehungsscheininhabern gehören.
Werde jetzt die eine Kanzel holen, wo ich darf.
Jetzt weiß ich gerade nicht weiter, kann er hier gegen mich vorgehen!
Hab versucht es vernünftig zu klären, leider ohne Erfolg
Würde die zweite Kanzel auch gern holen.

Vielleicht hat hier jemand eine Idee/Vorschlag was ich machen könnte.

Danke schon mal im voraus.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese Behalten ;-)

Deine Frage ist nicht mal eben auf die Schnelle zu beantworten

Hast du einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Begehungsschein und oder sind in deinem Begehungsschein irgendwelche Regelungen für den Bau jagdlicher Einrichtungen?

Was ist schriftlich dokumentiert, dass du genau gemacht hast?

So wie ich es kenne und wirklich, sehr grob ist es so, dass bei einem unentgeltlichen Jagdschein du ja das Recht hast die Jagd in einem definierten Umfang auszuüben. Dazu gehören auch Mitwirkungsleistungen. Wenn du mitgeholfen hast (also nicht alles alleine gemacht hast), kannst du deine Ansprüche vergessen. Der oder die Sitze sind dann im Eigentum der Pächter.

Wenn du es alleine gemacht hast, dafür Belege da sind und es mit dem Vorpächter schriftlich dokumentiert hat, kannst du dich zumindestens auf einen quasi entgeltlichen BGS berufen. Und zwar gegenüber beiden Pächtern. Ab dann wird es allerdings kompliziert und mein juristischen Sachverstand endet da.

Persönlich würde ich eine Kanzel abbauen und die zweite unter die Rubrik Lebenserfahrung abbuchen. Das würde ich kurz per Mail auch formlos mir bestätigen lassen. Einen Streit für eine Kanzel, die vlt einen Gegenwert von 1000 € hat, anwaltlich auszufechten, wird schnell teuer.

Bitte nicht vergessen: wenn du dich als Eigentümer von Kanzeln betrachtest und dir zugestimmt wird, entstehen dadurch auch Pflichten. Und der Abbau von Ksnzeln, die du gar nicht haben willst, ist Zeitaufwändig und die Entsorgung teuer.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wir hatten den Zauber vor zwei Jahren mit den Nachpächtern, deren Angebot für die Einrichtungen war derart unverschämt, dass wir was gingen verkauften und den Rest lieber entsorgt haben als denen zu überlassen.

M.E. steht und fällt die Sache mit dem Vorpächter, bestätigt der, dass SWJäger seine eigenen Sitze in dessen Revier gestellt hat OK, sagt er SWJäger hat ihm die Sitze gebaut dann war es das. Ist ja nicht so ungewöhnlich, dass Begehrt was an Einrichtungen mitbringen.
 
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Bitte nicht vergessen: wenn du dich als Eigentümer von Kanzeln betrachtest und dir zugestimmt wird, entstehen dadurch auch Pflichten. Und der Abbau von Ksnzeln, die du gar nicht haben willst, ist Zeitaufwändig und die Entsorgung teuer.
Naja er will sie ja haben, von daher würde er sie wohl abbauen.

Wie du schon geschrieben hast ist es nicht gerade Trivial. Der TE muss nachweisen, dass er das Eigentum an der Kanzel hält, dass geht meiner Meinung nach nur über den alten Pächter.

So wie es aussieht hat der jetzt alleinige Pächter ja das Revier in Gänze übernommen und das schließt die Ansitzeinrichtungen wohl mit ein. Vielleicht hat er den scheidenen Pächter dafür sogar ausgezahlt, wir wissen es nicht.

Ohne Rechtschutzversicherung würde ich auch nicht zum Anwalt, so teuer wird die Einrichtung wohl nicht sein. Mit würde ich mir zumindest ne rechtlich sichere Beratung holen, gerade bevor ich anfange selbst Briefe zu formulieren.
 
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Wenn der Pächter das Revier übernimmt, übernimmt er das Jagdrecht, nicht die jagdlichen Einrichtungen. Diese bleiben im Eigentum des bisherigen Eigentümers. Wenn der bisherige Mitpächter in der Übergabe "seine" Kanzeln übergeben hat, kann er trotzdem nicht über das Eigentum der Begeher verfügen, die ihr Eigentum mit seinem Einverständnis im revier aufgebaut haben.
Ich würde den "neuen" Pächter bitten, seinen Anspruch auf die Kanzel nachzuweisen. Das Anschreiben von @Saufeder66 ist eine gute Grundlage.
Wenn das das Revier vorher zweigeteilt war und jeder Pächter nur seinen Bereich bewirtschaftet hat, wird er auch nach aussen schwer argumentieren können, dass die Kanzel im anderen Revierteil von ihm ist.
Da es bei Ärger ja auch immer schnell um die Zuverlässigkeit gehen kann, würde ich die Kanzel jetzt nicht mehr unangekündigt abbauen.
 
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Ohne den alten Pächter wird das wohl nicht aufgeklärt.

Jup, wer weiß schon was die Pächter untereinander bzgl. des Ausstiegs vereinbart haben.

Der TE braucht vom scheidenen Pächter die Bestätigung, dass beide Einrichtungen sein Eigentum sind.
Dann kann der neue Alleinpächter die Herausgabe nicht mehr verweigern.
 
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Wobei hier in BW grundsätzlich § 30 Abs. 2 JWMG zu beachten ist, der hier von der Formulierung her etwas spezieller geraten ist.
Wenn aber der Eigentumsnachweis eindeutig ist und auch der alte Pächter dieses so bestätigt, sehe ich keinen Grund warum dem TE der Zugriff auf sein Eigentum verwehrt werden könnte.
 

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