Reviergestaltung im Niederwildrevier

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Alles was nicht aktiv "beackert" wird, verliert im sechsten Jahr den Ackerstatus und wird "Dauergrünland" - einzige Ausnahme: die Zeit in einer KULAP Maßnahme hemmt den Statuswandel.

Ich habe dieses Jahr eine kleine Fläche schweren Herzens umgebrochen und darauf Mais gesät. Und ich kenne in der Gegend einige Flächen, denen es ähnlich erging. Die besagte Fläche war seit ca. 20 Jahren als ungedüngte Magerwiese im Rahmen von KULAP-Maßnahmen auf sehr steilem Ackerland mitten in der Feldflur etabliert. Trotz "Rettet die Bienen" gab es keine Verlängerung im KULAP der Maßnahme "Umwandlung von Acker- in Grünland" und bei allen anderen Maßnahmen (mehrjährige Brache / Randstreifen an Gewässer o. Wald) fiel die Fläche irgendwie raus.

Da es eine Pachtfläche ist, kam ein Statuswechsel für mich nicht in Frage:
https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/bgh-paechter-haftet-fuer-ackerstatus-534177

Edit: die im Link angesprochenen Gesetze zum Dauergrünlanderhalt waren ursächlich daran beteiligt, das alleine in meinem Revier 2007 mehr oder weniger jede halbwegs als Ackerland nutzbare Grünlandfläche umgebrochen worden ist BEVOR sie in Kraft getreten sind! Ein Hoch auf die Umweltgesetzgebung - tolle Leistung!!! Und mit den Streuobstbeständen lief es ja ähnlich nach "Rettet die Bienen"....

Dabei wäre die Lösung ganz einfach, aber für Bürokraten unattraktiv weil man ihnen "Arbeit" wegnehmen würde!
Alles was zu einem Stichtag (z.B. Ende 2018) Ackerlandstatus hat, bleibt Ackerland. Egal was darauf tatsächlich gemacht wird und kein Landwirt hätte mehr einen Grund solche Flächen umzubrechen. Das würde den Anteil von Dauergrünland langfristig sogar erhöhen.
Habe ich übrigens auch vor ca. drei Wochen an unsere Landwirtschaftsministerin geschrieben und den Brief über einen Bekannten direkt bei ihr auf dem Schreibtisch ablegen lassen - bisher fehlt allerdings eine Rückmeldung.


angenommen, das gesetz hätte es nicht gegeben. was macht dich so sicher, dass die grünflächen langfristig solche geblieben wären? es wird gekauft, verkauft, vererbt.....
interessen ändern sich. das gesetz hat bei den besonders schnellen nur vorweggenommen, was die sowieso getan hätten, wenn es interessant geworden wäre. da hat einer ein paar ha geerbt und kann attraktiv verpachten, wenn umgewidmet werden kann. was wird er wohl tun?
 
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Kleinere Wiesen sind bei uns fast wertlos. Die pachtet niemand mehr wenn da kein großer Maschineneinsatz sinnvoll ist. Inzwischen gibt es auch ein Grünlandumbruchsverbot für Biobetriebe. Wer trotzdem will, hier die bayerischen Hürden.
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/m_dauergruenland.pdf
Auch das Bayerische Naturschutzgesetz schützt das Grünland
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-3
Es gab schon Ärger wenn ein Landwirt eine stark von Schwarzwild geschädigte Wiese mit Maschinen repariert hatte.
Alles Dinge, die unseren wilden Ackerer überhaupt nicht bewußt sind.
 
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Ich verstehe das Problem einiger hier nicht. Seid ihr aufgebracht, weil ich den Quatsch vom heiligen Fasan anspreche?
Also ich finde erstmal nicht brauchbares zum Stichwort "Buntbrache". Kann sein, dass das Wort total veraltet ist und es das Programm gar nicht mehr gibt oder es einfach nur Sprech aus der Vergangenheit von Jägern aus der Vergangenheit ist. Vielleicht auch irgendeine bayerische Besonderheit?

Also soweit ich das jetzt überblicke, ist es recht simpel: ich habe recht.

"Besonderheiten bestehen bei aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen (Nutzcode 591). Werden diese zeitgleich als ökologische Vorrangfläche beantragt, bleibt der Ackerstatus erhalten. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass durch die Anrechnung als ökologische Vorrangfläche die Fünfjährigkeit lediglich pausiert, nicht aber unterbrochen wird." LWK NRW

"Der Ackerstatus bleibt nur erhalten, wenn (...) die Fläche als öVF-Brache codiert wird für den Zeitraum, im dem die Fläche als öVF-Brache codiert wird (d.h. die öVF-Brache unterbricht nur)"
Baden-W.


Brache als ÖVF (das ist auch der einzige Grund, eine Brache zu haben) ist kein DGL. Es kann natürlich sein, dass man aus Panik einfach den Pflug anspannt, aber nötig ist es nicht.

alles Dinge, die einem Wohlleben für Fasane nicht bekannt sind.
 
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Ich verstehe das Problem einiger hier nicht. Seid ihr aufgebracht, weil ich den Quatsch vom heiligen Fasan anspreche?
Also ich finde erstmal nicht brauchbares zum Stichwort "Buntbrache". Kann sein, dass das Wort total veraltet ist und es das Programm gar nicht mehr gibt oder es einfach nur Sprech aus der Vergangenheit von Jägern aus der Vergangenheit ist. Vielleicht auch irgendeine bayerische Besonderheit?

Also soweit ich das jetzt überblicke, ist es recht simpel: ich habe recht.

"Besonderheiten bestehen bei aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen (Nutzcode 591). Werden diese zeitgleich als ökologische Vorrangfläche beantragt, bleibt der Ackerstatus erhalten. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass durch die Anrechnung als ökologische Vorrangfläche die Fünfjährigkeit lediglich pausiert, nicht aber unterbrochen wird." LWK NRW

"Der Ackerstatus bleibt nur erhalten, wenn (...) die Fläche als öVF-Brache codiert wird für den Zeitraum, im dem die Fläche als öVF-Brache codiert wird (d.h. die öVF-Brache unterbricht nur)"
Baden-W.


Brache als ÖVF (das ist auch der einzige Grund, eine Brache zu haben) ist kein DGL. Es kann natürlich sein, dass man aus Panik einfach den Pflug anspannt, aber nötig ist es nicht.

alles Dinge, die einem Wohlleben für Fasane nicht bekannt sind.

Diese Regelung ist mir in Bayern gänzlich unbekannt! Und ich konnte sie auf die Schnelle jetzt auch in den Förderbedingungen nicht finden.

Dann solltest Du aber auch den zweiten Teil der Bestimmung nennen, der die Sache eben wieder zur "Mulchfläche" macht:

Zur landwirtschaftlichen Tätigkeit zählt auch die Erhaltung von aus der Erzeugung genommenen Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, in dem der Aufwuchs jährlich mindestens einmal vor dem 16. November gemäht und das Mähgut abgefahren oder der Aufwuchs zerkleinert und ganzflächig verteilt wird. Auf An- trag kann aus Natur-/Umweltschutzgründen ein zweijähriger Rhythmus genehmigt werden. Flächen, die aus der Erzeu- gung genommen wurden (z. B. NC 054, 057, 058, 062, 065, 066, 590, 591, 592, 844) sind nur dann beihilfefähig, wenn sie unmittelbar zuvor nachweislich in der landwirtschaftlichen Erzeugung waren.
 
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Also ich finde erstmal nicht brauchbares zum Stichwort "Buntbrache". Kann sein, dass das Wort total veraltet ist und es das Programm gar nicht mehr gibt oder es einfach nur Sprech aus der Vergangenheit von Jägern aus der Vergangenheit ist. Vielleicht auch irgendeine bayerische Besonderheit?
Also soweit ich das jetzt überblicke, ist es recht simpel: ich habe recht.
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:LOL::LOL::LOL:
Da fehlt es hinten und vorne. Tante Google schön bitten kann er mit seinem Umgangston auch nicht. Wir leben alle unter demselben Himmel, haben aber nicht alle denselben Horizont.
Vor einiger Zeit hat mal einer auf FB in einer Interessengruppe auch so rumgepöpelt. Kommt mir irgendwie bekannt vor, diese Ton- und Umgangsart.
 

z/7

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Aber mal von einem landwirtschaftlichen Laien gefragt: was hat es mit diesen ÖVF auf sich? Ist das ein zusätzliches Merkmal einer landwirtschaftlich genutzten oder nicht genutzten Fläche, oder schließt sich das irgendwie aus? Muß man diesen Status beantragen, oder ergibt er sich automatisch aus der Flächenbehandlung?
 
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Aber mal von einem landwirtschaftlichen Laien gefragt: was hat es mit diesen ÖVF auf sich? Ist das ein zusätzliches Merkmal einer landwirtschaftlich genutzten oder nicht genutzten Fläche, oder schließt sich das irgendwie aus? Muß man diesen Status beantragen, oder ergibt er sich automatisch aus der Flächenbehandlung?
Vereinfacht: ein Landwirt muss auf 5% seiner Fläche was angeblich gutes tun. Da er aber kein Risiko eingehen will und er das Komplizierte scheut, macht er einfach 5% seiner Ackerflächen zu Brache. Dafür gibt's dann insgesamt für jeden ha die Greeningprämie.

Es gibt allerdings zahlreiche komplizierte Varianten, diese 5% zu erfüllen. Da steigen dann die meisten Landwirte schon nicht mehr durch und Jäger haben davon idR gar keine Ahnung. Sieht man hier mehrfach im Forum.
 
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Was hat das mit ÖVF zu tun?

Ganz einfach, die Politik wollte sich "Grünwaschen" = Greening und hat einen Teil der Prämien der Landwirte an Auflagen für die Ökologie gebunden.

Da sind teilweise auch sinnvolle Dinge dabei - z.B. Randstreifen, Feldgehölze, Bäume an Wegrändern, Zwischenfrüchte usw.
Aber eben mit so "Aufgaben" für den Landwirt wie jährliche "Pflege"

Was kommt dabei raus:
Mit dem alten Aufwuchs kannst Du eigentlich nichts anfangen = mulchen
Alles was kompliziert ist, ist potenziell gefährlich für den Bauern das er zum "Subventionsbetrüger" wird

Daher wird das Greening zu einem Großteil über die Zwischenfrüchte gemacht - einfach, unkompliziert, ohnehin oft Standard
Beispiel mit 100ha Betrieb: 5% der Ackerfläche müssen Greeningfläche sein

Möglichkeit 1:
Brache, Waldränder usw. Faktor 1,5 = 5ha / 1,5 = 3,33ha nötige Fläche für diese Maßnahme ABER viele Auflagen z.B. Mindestbreite und Maximal (!) breite = wenn der Randstreifen breiter ist, dann ist es ILLEGAL und die Förderung ist weg! Der Bauer macht das deshalb nicht gerne, weil kompliziert und viele Fallstricke

Möglichkeit 2:
Zwischenfrucht oder Untersaat mit Faktor 0,3: Der Landwirt sät irgendwann bis Mitte/Ende September ca. 17ha Zwischenfrucht und der Käse ist erledigt

Noch Fragen, warum das sog. Greening so einfach wie möglich von den Betroffenen erledigt wird und für die Natur deswegen nur sehr begrenzten Nutzen bringt?
 

z/7

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Also ÖVF ist schlicht die Bezeichnung für Flächen, auf denen was gutes für die Ökologie getan wird?
 

z/7

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viele Auflagen z.B. Mindestbreite und Maximal (!) breite = wenn der Randstreifen breiter ist, dann ist es ILLEGAL und die Förderung ist weg! Der Bauer macht das deshalb nicht gerne, weil kompliziert und viele Fallstricke
Das liegt aber dann doch weniger an dem Landwirt, sondern mehr an den Erbsenzählern der Kontrollstellen, die ihre Satbilder und gps-Geräte ausreizen müssen?
 

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