Reviergestaltung im Niederwildrevier

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Ich habe heute für einige Jagdgenossen die 5 Meter Streifen entlang der Gewässer mit einer Wildapothekenmischung eingesät. Bin gespannt wie sich das entwickelt. Bei den fünf Meter Streifen ist meine Frau noch vorweg gegangen und hat mit der Hand aus dem Eimer einen Streifen Ackerbohnensaatgut fallen gelassen - sollte sich als zusätzliche Äsung noch ganz gut machen.

Es ist mit den Landwirten vereinbart, das diese Flächen nicht gemulcht werden - außer es stehen nur noch Distel u. Quecke dort. Dafür übernehme ich das Saatgut und die Arbeit. Mal sehen...
 

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Richtig gut wird es nach der Weizenernte - da bekomme ich eine Fläche mit ca. 300 Meter Länge und sechs Meter Breite beidseitig eines kleinen Baches. Mitten in der Feldflur ohne jeden Baum in der Nähe (y):D
 

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Da nehme ich lieber etwas höhere Saatgutkosten in Kauf und habe etwas Vernünftiges drauf. Bevor da wieder so eine 08/15 Gräsermischung hinkommt, die bei uns ohnehin keine Sau verwerten kann (sprichwörtlich, da es fast nur Mastschweine in den örtlichen Ställen gibt).

Und die Streifen bleiben auf Dauer, weil bei uns in einem Bereich von fünf Meter ab Wasserkante jede landwirtschaftliche o. gärtnerische Nutzung verboten ist - außer Grünland. Aber das braucht wieder keiner...
 

z/7

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In einer Saatgutmischung für gewässerbegleitende Flora hätt ich jetzt allerdings ein paar andere Arten erwartet. Oder liegen die schon auf der Lauer?
 
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Da nehme ich lieber etwas höhere Saatgutkosten in Kauf und habe etwas Vernünftiges drauf. Bevor da wieder so eine 08/15 Gräsermischung hinkommt, die bei uns ohnehin keine Sau verwerten kann (sprichwörtlich, da es fast nur Mastschweine in den örtlichen Ställen gibt).

Und die Streifen bleiben auf Dauer, weil bei uns in einem Bereich von fünf Meter ab Wasserkante jede landwirtschaftliche o. gärtnerische Nutzung verboten ist - außer Grünland. Aber das braucht wieder keiner...
Die sogenannten "Bienenstreifen". Ein Ärgernis hoch drei. Selbst wenn die Landwirte nicht mulchen oder mähe wollen: Nach meinem Kenntnisstand sie müssen einmal im Jahr. :mad:
Keiner der Verbände hat die Mulchpflicht für Buntbrachen zum Abschaffen gebracht. Solange es die auf den ÖVF mit Ausnahme der KULAP-Flächen gibt, treten wir beim Artenschutz im Offenland auf der Stelle.
Sichere Dich bitte über den Wildlebenraumberater ab und schreib hier mal wie es ausgegangen ist. Bitte mit dem jeweilg einschlägigen Code. Danke
 
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Ich hatte im letzten Jahr bei unserem Bauhof angerufen und gebeten, den Randstreifen
an unserem Grundstück nicht zu mulchen. Es war ein interessantes Gespräch. Der Leiter vom Bauhof
sagte, dass in unserer Stadt 400km Weg u. Straßenränder zu mähen seien. Auf beiden Seiten käme man auf 800km. Ich kenne jetzt die Arbeitbreite eines Mulchers nicht aber wenn es (ist einfacher zu rechnen) 1m wäre komm ich auf eine Fläche von 8o Hektar !! Selbs wenn man die Hälfte wegen der Verkehrssicherung doch mulcht finde ich das gewaltig.
Dieses Jahr wurden nur die Abzweigungen der Wege auf ca.10m gemulcht.
Ich hoffe, der Stein rollt.
 

K2

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Die sogenannten "Bienenstreifen". Ein Ärgernis hoch drei. Selbst wenn die Landwirte nicht mulchen oder mähe wollen: Nach meinem Kenntnisstand sie müssen einmal im Jahr. :mad:
Keiner der Verbände hat die Mulchpflicht für Buntbrachen zum Abschaffen gebracht. Solange es die auf den ÖVF mit Ausnahme der KULAP-Flächen gibt, treten wir beim Artenschutz im Offenland auf der Stelle.
Sichere Dich bitte über den Wildlebenraumberater ab und schreib hier mal wie es ausgegangen ist. Bitte mit dem jeweilg einschlägigen Code. Danke
Genau so sinnlos ist das Anwendungsverbot PSM . So musste ich eine für die Nutzung als ÖVF vorbereitete Parzelle umwidmen, da ich für optimale Keimbedingungen sorgte, indem ich im März Glyphosat gegen die vorhandenen Gräser einsetzte 🤷🏼‍♂️
 

z/7

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Zur Renaturierung von Gewässern werden doch auch nur Schaufel und Spaten eingesetzt, hab Dich nicht so...
 
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Oder der Pflug. Unser Vorzeigelandwirt im Nachbarrevier sät den Mais immer bis in den Vorfluter. Wenn mal viel Wasser kommt, geht halt mal wieder ein Meter davon auf Reisen. So ist aus dem schnürlgeraden Vorfluter wieder ein schöner geschwungener Bach geworden. Ganz ohne Programm.....
Jetzt hat er den "Bienenstreifen" verordnet bekommen, und säht dort Kleegras, welches auch genutzt wird.
Früher gab es Seeräuber, jetzt Landräuber. So sieht sein Feld auf der anderen Seite aus..
Ranken sind geschützte Landschaftsbestandteile, IMG_6751.JPG
Das sehen die "Vorortschnüffler" nicht, aber wenn einer vergisst 2 Meter Brennnessel am Waldrand zu mulchen :mad:
IMG_3277.JPG
Vor einigen Jahren hat er einen biotopkartierten Schilfbestand als "Acker" stillegelegt und die Prämie kassiert, und in der Brutzeit runter gemulcht. Völlig schmerzbefreit!
 
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z/7

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Bei euch gehts ja zu, wahre Anarchie. Ich dachte, das wird heutzutage auf den cm aus der Luft kontrolliert?
 
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Die sogenannten "Bienenstreifen". Ein Ärgernis hoch drei. Selbst wenn die Landwirte nicht mulchen oder mähe wollen: Nach meinem Kenntnisstand sie müssen einmal im Jahr. :mad:
Keiner der Verbände hat die Mulchpflicht für Buntbrachen zum Abschaffen gebracht. Solange es die auf den ÖVF mit Ausnahme der KULAP-Flächen gibt, treten wir beim Artenschutz im Offenland auf der Stelle.
Sichere Dich bitte über den Wildlebenraumberater ab und schreib hier mal wie es ausgegangen ist. Bitte mit dem jeweilg einschlägigen Code. Danke
Dein Kenntnisstand ist eher ein Unkenntnisstand.
 
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Auch in Norddeutschland gibt es das. Ich habe mal gelesen dass allein im Kreis Soest allein durch das überpflügen von Grenzen an unbefestigten Graswegen, Waldrändern und Hecken 90 ha (oder waren es 200 ha) unrechtmäßig verlohren gegangen sind.

Bei mir im Revier sind unbefestigte Graswege seit jeher 6 oder 9 Meter breit. Man findet diese Breite aber nicht mehr vor, weil das Land von den Bauern einverleibt wird. Helfen würde nur, wenn jährlich flächendeckend kontrolliert würde und kurz vor der Ernte der umgepflügte Grenzstein neu eingemessen würde. Dann müsste die reife Ernte abgemulcht werden und die Kosten für Vermessung und neu setzen des Grenzsteins müssten dann dem Landwirt auferlegt werden. Dann lernen die "hauptberuflichen Subventionsoptimierer" ganz schnell. Zur Sicherung der Grenzsteine dann noch einen ein Meter tief eingegrabenen IPB-Stahlträger unter Berücksichtigung des Schwengelrechtes und ein Übereifriger fährt seine Maschine zu Klump. Anders lernen es die Bauern hier nicht mehr!
 

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