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Ist dieser Begriff juristisch definiert oder wer kommt auf so etwas?Psychologische Waldsperrung bedeutet, dass man nicht schreibt "Betreten Verboten", was ja nicht erlaubt ist. Sondern stattdessen unter Vortäuschung falscher Tatsachen Waldbesucher davon abhält von ihrem Betretungsrecht Gebrauch zu machen. Etwa mit besonders drastischen Warnungen vor Zecken, Fuchsbandwurm, Tollwut oder Ähnlichem.