Revierschilder

Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.060
Psychologische Waldsperrung bedeutet, dass man nicht schreibt "Betreten Verboten", was ja nicht erlaubt ist. Sondern stattdessen unter Vortäuschung falscher Tatsachen Waldbesucher davon abhält von ihrem Betretungsrecht Gebrauch zu machen. Etwa mit besonders drastischen Warnungen vor Zecken, Fuchsbandwurm, Tollwut oder Ähnlichem.
Ist dieser Begriff juristisch definiert oder wer kommt auf so etwas?
 
Registriert
1 Apr 2015
Beiträge
23
Zumindest wurden dafür schon Bußgelder verhängt.

Gesendet von meinem ZTE Blade A452 mit Tapatalk
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
130
Zurzeit aktive Gäste
533
Besucher gesamt
663
Oben