Die zuständige Waffenbehörde kann (muss aber nicht) für solche "Mäusekaliber" Erleichterungen bei der Aufbewahrung zulassen (Fragen kostet ja nichts). Vorher aber lieber selber mal die entsprechenden Rechtsgrundlagen inkl. WaffVwV lesen (oft weiß die Behörde sowas selber nicht, da hilft ein Verweis gleich bei der Anfrage...)
Bei der 4mmM20 Munition war RWS wohl der einzige Hersteller.
Ich habe mal gelesen, dass RWS eine Maschine erneuert hat und dann hat man erst nach dem Verschrotten der alten gemerkt, dass die neu Maschine die 4mmM20 nicht herstellen kann.
Wegen der geringen Nachfrage hat man dann auch keinen Ersatz mehr beschafft.