Richter kein Verständnis?

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Das mit der tatsächlichen Gewalt ist so, laut kompetenter recherche, nicht ganz richtig, da ich immer direkten Zugriff auf die Waffe habe und damit die Gewalt nicht abgebe, kannst du glauben oder lassen, die Haftung übernimmt erstmal meine Versicherung, wenn man mir Fahrlässigkeit nachweisen kann, was schwierig ist, würde ich zu recht haften.
Ich hoffe deine Augen gehn beim rausfallen nicht kaputt, aber noch ist nicht alles verboten in diesem Land.
Dass deine Versicherung für Schäden bei ihr Unversicherter aufkommt, verweise ich in das Reich der Fabeln....
Wenn du mir deine Waffe gibts, hat es sich für dich erst einmal, mit der tatsächlichen Gewalt darüber. Diese übe dann ich aus. Wenn ich dir etwas Böses wollte, bräuchtest du sie danach eh nicht mehr!

Noch einmal: wir sprechen hier ausschließlich von Waffenaushändigung an Unberechtigte durch dich, ausserhalb eine offiziellen Schießstandes? An Jemand der zufälligerweise des Weges kommt, den du überhaupt nicht kennst?

Ok, ich bin gemeinhin nicht der Alu-Hutträger.... melde aber trotzdem meine Zweifel an! Und davon weiche ich nicht ab.
 
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Aber DAS schon.

basti

Gut, ich habe dies mit drei fachlich firmen Juristen u.a. dem oben erwähnten, diskutiert, und die kamen zu einem anderen Ergebniss, aber hier wissen es wieder einige besser.:rolleyes:
Vielleicht zeigt mir ja mal jemand den § in dem dies steht.
 
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Gut, ich habe dies mit drei fachlich firmen Juristen u.a. dem oben erwähnten, dikutiert, und die kamen zu einem anderen Ergebniss, aber hier wissen es wieder einige besser.:rolleyes:
nein, falsch.. ich weiss es nicht besser, ich glaube es nur nicht so. Nicht ind er von dir geschilderten Fallkonstellation.
Vielleicht zeigt mir ja mal jemand den § in dem dies steht.
ich würde, als Laie, das Waffengesetz zu Rate ziehen wollen.... mach ich aber nicht, denn es wäre völlig absurd!
 
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Regt euch doch nicht so auf - der Richter hat halt bisschen gemeckert weil der Jäger die Frauen erschreckt hat. Wenn die schon in Hörweite waren ist es m.E. nach etwas "unsensibel und rechthaberisch" trotzdem zu schießen - das provoziert doch nur einen Konflikt - und das mache ich nur wenn es unbedingt notwendig ist......

CD
 
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Das An- und Einschießen ist gemäß Waffengesetz (§ 13 Abs.6) nur dem Jäger erlaubt.
Ein vorbeikommender Passant ist kein Jäger und somit auch nicht dazu befugt.
Im Übrigen sind auch keine Übungsschüsse erlaubt sondern lediglich das An- und Einschiessen im Revier.
Auf einem Schießstand gilt etwas ganz anderes.

Da hast du recht, das haben wir nicht bedacht, könnt doch Ärger geben:unsure: werd ich demnächst mal ansprechen, danke
 
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Fex

Moderator
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Vor allem, weil die nach eigener Aussage auch den Hund dazu gebracht hat, zu bellen. Das könnte man ja fast als Bedrohung auffassen...

Wie es anders gehen kann: Anruf vom Reiterhof, da jagt einer Krähen nur 50 m von den Paddocks entfernt, ob ich da was machen könnte. Anruf meinerseits beim dortigen Pächter, 5 Minuten später packte der Kollege zusammen. Wäre sicherlich anders gelaufen, wenn das die beiden Hundemuttis betroffen hätte.
 
G

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Guest
Der Richter hat seine persönliche Meinung geäußert aber Recht und Gesetz so wie gefordert angewandt und zwar zu Gunsten des Angeklagten.
Das zeigt, dass das Rechtssystem funktioniert.
Das beinhaltet nicht das man mir auf die Schulter klopfen muss.
Wer eine persönliche Ansprache nicht aushält sollte es mit Ballett versuchen.
Das Leben ist kein Ponyhof.
 
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Vor allem, weil die nach eigener Aussage auch den Hund dazu gebracht hat, zu bellen. Das könnte man ja fast als Bedrohung auffassen...

Wie es anders gehen kann: Anruf vom Reiterhof, da jagt einer Krähen nur 50 m von den Paddocks entfernt, ob ich da was machen könnte. Anruf meinerseits beim dortigen Pächter, 5 Minuten später packte der Kollege zusammen. Wäre sicherlich anders gelaufen, wenn das die beiden Hundemuttis betroffen hätte.

Ich wünsche Dir von Herzen, dass es anders rum genau so gut funktionieren möge!

Mir haben wild über den Acker reitende Teenies schon einen Scheibenwischer gezeigt, als ich auf völlig legalem, ortsverbindendem Feldweg mit der Enduro und 30km/h an denen quer vorbei gefahren bin. Ich möchte nicht hören, was die Reiterhofbesitzerin mit mir gemacht hätte...
Gruß-Spitz
 
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geht bei mir nicht. Ich kanns mir aber lebhaft vorstellen
Kannst Du nicht. ;)
Ich zitiere mal:
Ich kenne persönlich einen Fall, die ähnliches erlebt haben. Aus einer Entfernung von ihrem Standort (Wanderweg ausserhalb vom Wald) von 200-300 m hat ein Jäger im Wald 3 Schüsse hintereinander abgegeben, die keinem Wildtier galten, weil er unmittelbar danach ohne Wild aus dem Wald kam. Eine der Frauen erlitt ein sogenanntes Knalltrauma (dabei wird durch sehr hohen Schalldruck auf das Ohr das Innenohr beschädigt) und einen Schock, weshalb sie zum Arzt ging.
und derselbe:
Ausserdem darf NIEMAND im Wald oder sonst irgendwo mit so einer Argumentation rumballern. Ein Jäger hat auf den Schiessstand zu gehen um seine Waffe zu testen. Hier liegt beim Einsatz ein Missbrauch seiner Jagdwaffe nach § 5 WaffG vor!
;)
 
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Seht es mal so rum: wenn der Richter ein kritisches Verhältnis zur Jagd haben sollte und dem Jagdkollegen eher negativ gesinnt war, aber trotzdem ein solches Urteil schreiben musste, dürfte er innerlich ziemlich geko.zt haben.

Ist doch ein befriedender Gedanke.
hallo.
Für mich nicht. Dann ist er nämlich unfähig, die Sache unparteiisch zu behandeln
 
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Erinnert mich an eine Begebenheit vorletztes Jahr: Ich ging nach der Arbeit noch kurz spazieren, um ein bisschen runter zu kommen. Stressiger Tag und so. War so gegen halb 6 und auf der "Waldautobahn". Plötzlich rummsts neben mir. Keine 100m weg würde ich schätzen und definitv lauter als .308 - was mache ich also? Richtig. Ich rufe laut "Waidmannsheil!" und es schallt ein "Waidmannsdank" zurück. ;):D - Ich denke mal, der Kollege war so überrascht wie ich beim Schuss. :D
 

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