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Dass deine Versicherung für Schäden bei ihr Unversicherter aufkommt, verweise ich in das Reich der Fabeln....Das mit der tatsächlichen Gewalt ist so, laut kompetenter recherche, nicht ganz richtig, da ich immer direkten Zugriff auf die Waffe habe und damit die Gewalt nicht abgebe, kannst du glauben oder lassen, die Haftung übernimmt erstmal meine Versicherung, wenn man mir Fahrlässigkeit nachweisen kann, was schwierig ist, würde ich zu recht haften.
Ich hoffe deine Augen gehn beim rausfallen nicht kaputt, aber noch ist nicht alles verboten in diesem Land.
Wenn du mir deine Waffe gibts, hat es sich für dich erst einmal, mit der tatsächlichen Gewalt darüber. Diese übe dann ich aus. Wenn ich dir etwas Böses wollte, bräuchtest du sie danach eh nicht mehr!
Noch einmal: wir sprechen hier ausschließlich von Waffenaushändigung an Unberechtigte durch dich, ausserhalb eine offiziellen Schießstandes? An Jemand der zufälligerweise des Weges kommt, den du überhaupt nicht kennst?
Ok, ich bin gemeinhin nicht der Alu-Hutträger.... melde aber trotzdem meine Zweifel an! Und davon weiche ich nicht ab.