Hallo Leute
Unser Biogasanlagenbetreiber hat einen Kipper voll Roggen bekommen um ihn in der Biogasanlage zu
entsorgen....
Unabhängig ob es Sinnvoll ist... du darfst es nicht !
Dadurch das der Roggen zur Entsorgung bei einer Biogasanlage angeliefert wurde ist aus dem Roggen Rechtlich Definiert Abfall geworden;
( Getreide welches nicht mehr der Nahrungs- und Futtermitelgewinnung dient *.... AVV Nr 02 01 03)
kippst du das auf deine Kirrung ist das ein Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz.
Das ist jetzt speziell auf den von dir geschilderten Einzelfall bezogen.
TM
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02:
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
Die folgenden AVV Nummern sind Untergruppen von 02
02 01:
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 02:
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs
02 03:
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe und Hefeextrakt sowie der[...]
02 04:
Abfälle aus der Zuckerherstellung
02 05:
Abfälle aus der Milchverarbeitung
02 06:
Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
02 07:
Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
https://www.gesetze-im-internet.de/bioabfv/anhang_1.html