Roggen für Schwarzwildkirrung

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Hallo Leute

Unser Biogasanlagenbetreiber hat einen Kipper voll Roggen bekommen um ihn in der Biogasanlage zu

entsorgen.

Frage: Nehmen Wildschweine auch Roggen an der Kirrung an?

Wenn ja, kann ich mir ein Fass voll einlagern für den Winter.



Vielen Dank und wenn's wieder los geht Waidmannsheil.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Misch mal eine Handvoll oder 2 beim Kirren unter den Mais, dann siehst du ob er liegen bleibt!
 
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Also ich habe ne ganze zeitlang mit 1/3 Mais und 2/3 Roggen gekirrt. Das hat wunderbar funktioniert und die Sauen haben das sehr gerne Aufgenommen. Dafür hatte ich dann aber keine Waschbären und Dachse mehr auf der Kirrung. Ich fand es gut.

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Hallo Leute

Unser Biogasanlagenbetreiber hat einen Kipper voll Roggen bekommen um ihn in der Biogasanlage zu

entsorgen....

Unabhängig ob es Sinnvoll ist... du darfst es nicht !

Dadurch das der Roggen zur Entsorgung bei einer Biogasanlage angeliefert wurde ist aus dem Roggen Rechtlich Definiert Abfall geworden;
( Getreide welches nicht mehr der Nahrungs- und Futtermitelgewinnung dient *.... AVV Nr 02 01 03)
kippst du das auf deine Kirrung ist das ein Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz.


Das ist jetzt speziell auf den von dir geschilderten Einzelfall bezogen.




TM


-----

*



02:
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln




Die folgenden AVV Nummern sind Untergruppen von 02
02 01:
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

02 02:
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs

02 03:
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe und Hefeextrakt sowie der[...]

02 04:
Abfälle aus der Zuckerherstellung

02 05:
Abfälle aus der Milchverarbeitung

02 06:
Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren

02 07:
Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)


https://www.gesetze-im-internet.de/bioabfv/anhang_1.html
 
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Sowas ist auch nur in Deutschland möglich. :no::unbelievable: Ich komme nicht mehr klar...

Wie ist ist das denn, wenn ich ne Bananenschale in den Wald werfe, wenn ich nach dem Ansitzen eine Banane gegessen habe? Ist das dann Einfuhr von nicht heimischen Arten???:lol::lol:

WMH und ein hoch auf unsere Gesetze
 
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Nachdem sicher keine Herkunftsnachweise auf die einzelnen Körner eingaviert sind oder Beipackzettel dazu gegeben werden, wenn gekirrt wird, sollte es in der Praxis unerheblich sein.

Roggen wir angenommen, zieht aber auch Vögel an die Kirrung. Damwild mags auch.

Cheers,
Dragbag
 
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Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, heisst es: Kirrungen können beschickt werden mit einheimischem, nicht weiter verarbeitetem Getreide.

Somit ist es wohl unerheblich für was der Roggen bestimmt gewesen wäre und als was er deklariert wurde: Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, als Bioroggen zu verarbeiten, nur als Tierfutter zu verwenden o.ä.



wmh

Jäger:cool:
 
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Unabhängig davon, ob man das jetzt darf, oder nicht (da darf ja jeder seine eigene Art von Rechtsverständnis zu haben) würde mich zumindest die Frage interessieren, warum der Roggen in der Biogasanlage entsorgt wird...Ist das reine Überproduktion, oder mit Pilzen kontaminiert oder anderweitig verdorben...du willst ja kirren und nicht vergiften...
 
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Sowas ist auch nur in Deutschland möglich. :no::unbelievable: Ich komme nicht mehr klar...

Wie ist ist das denn, wenn ich ne Bananenschale in den Wald werfe, wenn ich nach dem Ansitzen eine Banane gegessen habe? Ist das dann Einfuhr von nicht heimischen Arten???:lol::lol:

WMH und ein hoch auf unsere Gesetze

Die Bananenschale ist Abfall und gehört nicht in den Wald.


TM
 
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Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, heisst es: Kirrungen können beschickt werden mit einheimischem, nicht weiter verarbeitetem Getreide.

Rein Hypotetisch, weißst du in welcher Form das Zeug schon behandelt wurde?
Vermutlich nicht, es reicht ja schon wenn jemand das Zeug zur Einlagerung mit Säure bahandelt hatund schon darfst du es nicht mehr ausbringen.

Abgesehen davon finde ich es fraglich, das du den Leuten die tälich mit Getreide arbeiten und auch die Vorgeschichte dieser Partie kennen, die Kompetenz absprichst zu beurteilen ob der Roggen noch tauglich ist oder eben nicht.
Keiner fährt ne Karre Roggern gern zur BGA...

Unabhängig davon, ob man das jetzt darf, oder nicht (da darf ja jeder seine eigene Art von Rechtsverständnis zu haben) würde mich zumindest die Frage interessieren, warum der Roggen in der Biogasanlage entsorgt wird...Ist das reine Überproduktion, oder mit Pilzen kontaminiert oder anderweitig verdorben...du willst ja kirren und nicht vergiften...

In anbetracht des letzten Sommers und der tatsache das es Roggen ist, würde ich vorsichtig auf Mutterkorn tippen.
(was natürlich auch eine gute möglichkeit zur Wildschadenverhütung ist :thumbdown: )
 
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Unabhängig davon, ob man das jetzt darf, oder nicht (da darf ja jeder seine eigene Art von Rechtsverständnis zu haben) würde mich zumindest die Frage interessieren, warum der Roggen in der Biogasanlage entsorgt wird...Ist das reine Überproduktion, oder mit Pilzen kontaminiert oder anderweitig verdorben...du willst ja kirren und nicht vergiften...

Na;
wenigsten einer der weiter denkt als von Tabete bis zur Wand....

( off Topic : es ist übrigens wirtschaftlich nicht Sinnvoll Getreide was eine andere; uneingeschrängte Marktleistung hat; in Biogasanlagen zu Verarbeiten; die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag)


Wen das Getreide nicht ( mehr) Marktfähig ist; weil es z B durch Lagerhaltung verunreinigt wurde ( Vermischung; kommt vor); Hygenisch nicht Zweifelsfrei ( Schimmelbefall) oder schon zu Zeiten der Ernte mit Toxiedien ( Mutterkorn; Fusarium) zuhoch belastedt wurde; mit Tierischen Schädlingen kontameniert ( Kapuzienern; Kornkäfer; Ratten; Mäuse) darf es nicht mher in den Handel als Futter. oder Lebenmittel gebracht werden; die Defeniation ist dann Abfall zu Entsorgung. Und Abfälle gehören nicht auf eine Kirrung.

Auch wen jetzt noch so viel Häme über mich ausgeschüttet wird : die Rechtsgrundlagen hab ich nicht gemacht; sie zählen aber für alle....

Unsere Ordnungsämter sind bei Deklarationsvergehen kompromisslos; zu Recht übrigens ! Zuviel Schindluder ist damit getrieben worden...

alleine Fleisch; welches als Abfall dann Grundlage für Tierfutter werden sollte ( Tiermehl) ist über die Umdeklaration "Fleischliche Erzeugnisse zur Industriellen Verarbeitung"

als Grundstoff in Wurstwaren wieder Aufgetaucht ( Erinnert ihr euch noch an den Gammelfleischskandal ?)


Private Meinung :

Ich will mit meiner Jagdausübung nicht im öffentlichen Fokus stehen " Jäger Kirren verbotenerweise mit Abfall" ...
,
(das währe dann gerade hier in diesem Forum mit Sicherheit wieder eine Diskution in Richtung :
" Was für ein Schwachkopf; der schädigt uns alle; der gehört aus der Jägerschaft ausgeschlossen..")

Ende der Privaten Meinung.


TM
 
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Ich würde diesen Roggen nicht anfassen.

Es kann durchaus seine Gründe haben das er dort angekommen ist-> mein Verdacht wären Fusarium, Mutterkorn.

Dieses kann bei Sauen im Stall zum verferkeln führen und wäre Grund genug für mich die Hände davon zu lassen.
 
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27 Jan 2006
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Hallo,

der Roggen kommt aus einem Getreidelager und ist vom Kornkäfer befallen.

Danke für die Ausführungen, ich weis jetzt was ich zu tun habe.

Die Sache ist gegessen.
 
A

anonym

Guest
Roggen ankeimen, dann ist das o.k. und ist noch besser was den Kirrerfolg angeht, wenn er 1 cm Keim hat, dann in Salzlake für 3 Tage. Dam Rot Schwa und Rehwild lieben das.
alles legal
dorn
 

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