[RLP] Roller / Buckshot sind verboten, aber ....

G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Weil es mich interessiert und ich es nicht weiß: in welchem Land sind jagdlich nur Flinten gestattet? :unsure:


grosso
Griechenland war auch mal sowas das Kugel verboten ist hab ich mal gehört gibt wohl einige Länder die es Heute noch so halten wie damals bei uns in der DDR wo die Kugel ja nicht grundsätzlich verboten war.
 
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Westwood

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überhaupt nicht! ich kann lesen - und verstehen - was geschrieben steht! s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 LJG RLP und § 19 Abs. 1 Nr. 1 BJG

Aha... Dann hast du ja auch gelesen und verstanden das ich die Sachlage genauso einschätze, mit selbigem Verweis auf §23....

Interessieren würde mich die Einschätzung des LJV trotzdem und da ist auch wenig verwerflich dran... Weil zwischen meinem Rechtsverständnis und dem eines Juristen liegen des Öfteren Welten.
 
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In dem Falle würde ich mich eher nach einem gut schießenden Flintenlauf oder (so erlaubt) gezogenen Flintenlauf und den dazu passenden Sabots umschauen, statt nach Buckshots mit überschaubarer Wirkweite.


CdB

Will er nicht. Wäre nicht so der Hit. Mal sehen, auf die Scheibe läuft alles gut.

Wir testen jetzt noch mal.

Hülsen, Geschosse, Zwischenmittel und Werkzeug kann er mitnehmen, Pulver in den USA kaufen und selber laden.

Jedenfalls ein interessantes Projekt.
 
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Aha... Dann hast du ja auch gelesen und verstanden das ich die Sachlage genauso einschätze, mit selbigem Verweis auf §23....

Habe ich! Der TS zeigt sich dagegen leider beratungsresistent und wird, wenn er vom LJV dieselbe Einschätzung erhält (was ebenfalls zu vermuten ist), wahrscheinlich zornig mit dem Füßchen aufstampfen, weil niemand mit ihm spielen will und alle doof sind...
Abhalten von seinem Spieltrieb, der im Zweifel zulasten von Tieren geht, wird er sich jedenfalls nicht lassen...

Interessieren würde mich die Einschätzung des LJV trotzdem und da ist auch wenig verwerflich dran... Weil zwischen meinem Rechtsverständnis und dem eines Juristen liegen des Öfteren Welten.

...genauso wie zwischen dem Rechtsverständnis zweier Juristen untereinander - oder dem eines Juristen und dem des Gesetzgebers... wobei Letzterer nicht selten über herzlich wenig Sachverstand verfügt und mit unpräzisen Beschreibungen erst die Verwirrung erzeugt, q.e.d.
 
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In diesem Zusammenhang: Wo im deutschen Sprachraum sagt man denn "Roller (oder auch Röller)" zu Posten(schrot)?
 
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In RLP ist die Bezeichnung üblich, wobei das ein seltenes Thema ist, weil man das an sich nicht braucht.

Aber es immer zu süß, wie leicht die selbstgerechten Waidscheinheiligen über jedes hingehaltene Stöckchen springen - wie eine Ziege, die man mit einem Möhrchen lockt.

Dabei sind die Besitzstände des Personenkreises am Verdunsten wie Tau im Sonnenlicht:

Die einst verpönten Zielfernrohre - ja, auch das war einst nicht waidgerecht - sind absolut üblich, das Fehlen fast undenkbar.

Schalldämpfer sind in ganz Deutschland nun legal für Jöger verfügbar.

Nachdem RLP schon vor längerem Lampenlicht erlaubt hat, sind nun sogar Multi Use Nachtzielhilfen ausdrücklich erlaubt.

Was bleibt noch, außer einem stinkenden Lodenmantel und der eigenen beratungsresistenten Waidscheinheiligkeit ....

Aber aufgepasst - es gibt eine Welt hinter dem Tellerrand und sie ist soviel größer als de

Und wenn ich mein Fuchsfellfutter aus dem Lodenmantel knöpfe, kann ich ihn sogar waschen - dann mieft er nicht so.

Jetzt frag ich mal das Ministerium an und den ÖJV.

Dann verklickern wir denen, das es gegen ASP hilft, auch „Roller“ zu erlauben und dann bin ich gespannt.

Ich sehe schon die neue Allgemeinverfügung im Netz stehen

😂
 
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Du sprichst aus eigenen Erfahrungen??

In Osteuropa ist das oft üblich, manchmal gibt es vor Ort keine Alternativen.

Da kann man schon Erfahrungen sammeln.

In RLP ist der Fangschuss mit Buckshot / Postenschrot seit Jahren erlaubt.

Seltsamerweise sind Flintenlaufgeschosse ohne Ernergiedefinition E100 ebenfalls zulässig.
 
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In RLP ist die Bezeichnung üblich, wobei das ein seltenes Thema ist, weil man das an sich nicht braucht.

Aber es immer zu süß, wie leicht die selbstgerechten Waidscheinheiligen über jedes hingehaltene Stöckchen springen - wie eine Ziege, die man mit einem Möhrchen lockt.

Dabei sind die Besitzstände des Personenkreises am Verdunsten wie Tau im Sonnenlicht:

Die einst verpönten Zielfernrohre - ja, auch das war einst nicht waidgerecht - sind absolut üblich, das Fehlen fast undenkbar.

Schalldämpfer sind in ganz Deutschland nun legal für Jöger verfügbar.

Nachdem RLP schon vor längerem Lampenlicht erlaubt hat, sind nun sogar Multi Use Nachtzielhilfen ausdrücklich erlaubt.

Was bleibt noch, außer einem stinkenden Lodenmantel und der eigenen beratungsresistenten Waidscheinheiligkeit ....

Aber aufgepasst - es gibt eine Welt hinter dem Tellerrand und sie ist soviel größer als de

Und wenn ich mein Fuchsfellfutter aus dem Lodenmantel knöpfe, kann ich ihn sogar waschen - dann mieft er nicht so.

Jetzt frag ich mal das Ministerium an und den ÖJV.

Dann verklickern wir denen, das es gegen ASP hilft, auch „Roller“ zu erlauben und dann bin ich gespannt.

Ich sehe schon die neue Allgemeinverfügung im Netz stehen

😂

Lass uns raten, der LJV hat Dir eine Antwort gegeben, die unserer entspricht - oder Dich abblitzen lassen :D
Dann frag doch bitte gleich auch das MUEEF und die Öko- Liesel, wie sich Deine selbstgepfriemelten Doppel-Posten mit ihren feuchten bleifrei- Phantasien in Einklang bringen lassen... :D
 
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Nöh, der LJV hat noch gar keine Post. Wann hätte ich das denn machen sollen?

Ich seh das eher kritisch, denn zwei Projektile sind schwer als „Geschoss“ zu definieren.

Aber ich würde gerne wissen, WARUM das Ministerium die Posten vor einigen Jahren als Fangschuss erlaubt hat - das ist noch nicht lange her.

Wer wollte das überhaupt? Ich kenne niemanden im Deutschland, der Buckshots benutzt und warum sollte man solche Munition kaufen?

Jagdlich nicht nutzbar, sportlich sinnlos - was war der Grund?

Dann sehen wir weiter ...
 

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