[RLP] Roller / Buckshot sind verboten, aber ....

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In RLP sind "Roller" oder Buckshot verboten, außer für den Fangschuss.

Nun lade ich gerne ab und zu Flintenlaufgeschosse und habe seit längere Zeit mit einer Ladung aus zwei Rundkugeln in .69 gearbeitet.

Es reizt mich, das mal jagdlich zu testen ... Nur: Ist das Buckshot oder sind das "Roller"?

Wo ist definiert, was "verbotene" Roller sind??

Ich würde das gerne probieren, aber ich will auf der sicheren Seite bleiben.
 
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Reiner Spieltrieb, erwartest Du dabei ein besseres, anderes Ergebniss als mit ner Kugel aus einem Büchsenlauf? Es Wird eher schlechter sein, daher spiele mit Kartons und anderen Zieldarstellungen, z.B. einem Stück Fallwild. Da kannst Du probieren ohne Schaden anzurichten. Ein FLG sauber platziert ist immer eine gute Möglichkeit, aber zwei Rundkugeln die hinwitschen wo sie wollen ist auf Wild ein Unding.
 

Westwood

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Die Sachlichen Verbote sind in §23 meines Erachtens recht klar geregelt.

Da es sich hier nicht um ein Flintenlaufgeschoss handelt sondern um zwei von einander losgelöste Projektile ist der Einsatz auf Schalenwild zu unterlassen.

Den jagdlichen Mehrwert den so eine Konstruktion darstellen soll lasse ich mal unkommentiert.
 
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Nach meinem Wissen sind Schrotdurchmesser über 4mm Posten, Roller oder amerikanisiert, Buckshot.
Zum jagdlichen Wert: Um damit Wirkung, sprich nötige Deckung zu erzielen, muss man so nah ran, dass man selbst mit Tatterhänden jedes Stück mit der Kugel/Flintenlaufgeschoss trifft.
 
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Verdammt nochmal: Warum lernen manche TE nichts aus der aktuellen Tagespresse? Da wird zum Beispiel seitenlange darüber diskutiert, dass ein Youtuber seinen Schein wegen falschem Einsatz einer Saufeder verliert und Du stellst hier den verbotenen Schuss auf das Reh vor. Es ist egal, ob du das "jagdlich reizend" findest. Damit schadest Du dir nur selbst und vermutlich auch der Jägerschaft im Forum.

Niemand kann dich hindern etwas verbotenes zu tun. Aber es sei dir hiermit davon abgeraten. Und bitte behalte solche Fantasien aus Eigen- und Kollektivschutz für dich.
 
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Die Sachlichen Verbote sind in §23 sind meines Erachtens recht klar geregelt.

Da es sich hier nicht um ein Flintenlaufgeschoss handelt sondern um zwei von einander losgelöste Projektile ist der Einsatz auf Schalenwild zu unterlassen.

Den jagdlichen Mehrwert den so eine Konstruktion darstellen soll lasse ich mal unkommentiert.

Es gibt dafür einen sehr konkreten jagdlichen Hintergrund, weil wir etwas Konkretes testen.

An Schalenwild ist in Deutschland nicht gedacht ..... nur im vorgesehenen Einsatzland sind nun einmal nur Flinten erlaubt.

So kam es dann überhaupt erst zu diesem Ansatz.

Ich frag mal den LJV und bin gespannt, was die sagen.

Im Zweifel lassen wir es bei einer Rundkugel, denn diese fliegen erstaunlich gut.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Mach mal; Gelantine, nasse Telefonbücher, Stück Fallwild - alles möglich und auch schon vorgeschlagen..

Stell die Ergebnisse hier ein, ob dabei ein überzeugenes Ergebnis heraus kommt, zeigt sich dann.

Persönlich bezweifle ich, dass man dabei besser fährt, als mit FLG hier oder Schrot dort. Noch persönlicher für mich, ich gebe meine jagdlich -ethische Grundausstattung,-erziehung nicht an der Grenze ab.


CdB;)
 

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