Rotwild: Situation in Baden Württemberg

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Da zeigt sich wieder einmal die Hybris des Jägers.

"...ein paar Bäume...", ich fasse es nicht!
Schon mal an die Waldeigentümer und deren Interessen oder an deren Probleme wegen des Schalenwildes oder gar an die gesamtgesellschaftlichen Funktionen des Waldes gedacht? (Rhetorische Frage, ich erwarte keine FUNDIERTE Antwort...)
Ja beim Schalenwild ist die Wirtschaft und die Erholung des Menschen das Hauptargument um es langsam verschwinden zu lassen.

Beim Wolf dürfen diese Argumente nicht gelten. Dort zählt nur das Deutschland wieder eine super intakte Natur vorzeigen kann. Nur noch zum brechen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Schon mal an die Waldeigentümer und deren Interessen oder an deren Probleme wegen des Schalenwildes oder gar an die gesamtgesellschaftlichen Funktionen des Waldes gedacht?
Das funktioniert in Gebieten wo die Jägerschaft aktiv und kooperativ ist ganz gut. Und ich denke da ist man gerade in BW auf Zack.

Wenn ich was von gesamtgesellschaftlicher Funktion/Verantwortung/sonstewas lese oder höre könnte ich dagegen schon wieder reihern. Das ist so ziemlich der bescheuertste Begriff überhaupt.
Wir wollen mal konkret festhalten; die Gesamtgesellschaft schadet dem Wald in ihren Gesamtansprüchen und teilweise auch in Einzelansprüchen deutlich mehr -bis hin zur aktiven flächigen Vernichtung- als es irgendein Hirschlein jemals vermöchte.

Der Klimawandel wird uns noch deutlich mehr kosten als ein paar Bäume - auch Tierarten werden betroffen sein.
Ob da beliebtes Jagdwild in stark veränderten Lebensräumen noch zu halten sein wird, mag sich zeigen.
Momentan ist der Rothirsch nicht durch den Klimawandel bedroht und in den Wäldern und Feldern BWs auch nicht wegen vorgeschobener Maßnahmen. Da gibts andere Gebiete in D wo Einwände berechtigt wären.


CdB
 
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Gibt es Zahlen, wie hoch der Rotwildabschuss ist außerhalb der Rotwildgebiete in BW?

Oder wisst ihr persönlich von Rotwild das entfernt von den Gebieten erlegt wird. Gelegentlich. Selten. Jedes Jahr?
Oder kommt das nur bis in die direkt angrenzenden Reviere?

Dabei interessiert mich, ob durch solche Abschüsse der genetische Austausch tatsächlich unterbunden wird?

Sind das dann auch hauptsächlich einzelne männliche Stücke, die auf mehr oder weniger bekannten Fernwechseln ziehen und dort dann auch erlegt werden?

Ich jage in BW fernab Rotwildgebieten.
Bei uns kam mal vor vielen Jahren ein Gams zur Strecke und auf einer Drückjagd kam auch Mal ein Gams in Anblick. Anblick von Rotwild wurde noch nie bestätigt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Gibt es Zahlen, wie hoch der Rotwildabschuss ist außerhalb der Rotwildgebiete in BW?

Oder wisst ihr persönlich von Rotwild das entfernt von den Gebieten erlegt wird. Gelegentlich. Selten. Jedes Jahr?
Oder kommt das nur bis in die direkt angrenzenden Reviere?

Dabei interessiert mich, ob durch solche Abschüsse der genetische Austausch tatsächlich unterbunden wird?

Sind das dann auch hauptsächlich einzelne männliche Stücke, die auf mehr oder weniger bekannten Fernwechseln ziehen und dort dann auch erlegt werden?

Ich jage in BW fernab Rotwildgebieten.
Bei uns kam mal vor vielen Jahren ein Gams zur Strecke und auf einer Drückjagd kam auch Mal ein Gams in Anblick. Anblick von Rotwild wurde noch nie bestätigt.

Beim Rotwild verteilen sich die Strecken im Wesent-
lichen auf die Bereiche der fünf Rotwildgebiete: Nörd-
licher Schwarzwald (ca. 63 %), Odenwald (ca. 12 %),
Südlicher Schwarzwald (ca. 5 %), Allgäu (ca. 3 %)
und ca. 11 % entfallen auf das gegatterte Rotwildge-
biet Schönbuch. Etwa 6 % der Strecke fiel abseits
der Rotwildgebiete.

Seite 9 zeigt eigentlich alles was man dazu wissen muß, totale Verinselung.

CdB
 
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Da zeigt sich wieder einmal die Hybris des Jägers.

"...ein paar Bäume...", ich fasse es nicht!
Schon mal an die Waldeigentümer und deren Interessen oder an deren Probleme wegen des Schalenwildes oder gar an die gesamtgesellschaftlichen Funktionen des Waldes gedacht? (Rhetorische Frage, ich erwarte keine FUNDIERTE Antwort...)

Die "gesamtgesellschaftlichen Funktionen des Waldes" - also hier die Schutz- und die Erholungsfunktion - funktionieren weitgehend problemlos auch mit anderen als den wirtschaftlich bedeutsamen Baumarten bzw. mit ehemals verbissenen oder tlw. geschälten Bäumen.
Und wenn ein Waldeigentümer "Probleme wegen des Schalenwildes" hat, ist er schlicht und ergreifend ein jagdlicher Pfuscher.

Wer sich die verschiedenen Beiträge der Referenten des Süddeutschen Rotwildsymposiums von vor einigen Wochen in Isny oder des Rotwildsymposiums in SH vor Kurzem angeschaut hat, kann hierin genügend Ansatzpunkte finden, WIE sich Beides miteinander vereinbaren lässt. Wer aber trotzdem weiterhin verallgemeinernde Worthülsen von sich gibt, dokumentiert lediglich seine eigene Ignoranz

Und was die "Leistungen" der Forstwirtschaft in Sachen Natur- und v.a. Artenschutz betrifft, darf man sich gerade in BaWü gerne mal näher mit dem fortschreitenden Verschwinden des Auerhuhns und den Hauptgründen dafür beschäftigen.
 
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Da zeigt sich wieder einmal die Hybris des Jägers.

"...ein paar Bäume...", ich fasse es nicht!
Schon mal an die Waldeigentümer und deren Interessen oder an deren Probleme wegen des Schalenwildes oder gar an die gesamtgesellschaftlichen Funktionen des Waldes gedacht? (Rhetorische Frage, ich erwarte keine FUNDIERTE Antwort...)
Schon wieder kommt das Killerargument „gesamtgesellschaftliche Funktion“ gesellschaftlicher Auftrag der Jägerschaft… Ist klar.

Natürlich sollen die Belange der Eigentümer berücksichtigt werden. Aber auch der Besitz verpflichtet, vielleicht sogar zum Erhalt unserer Tierwelt? Oder doch nur zum Erhalt des eigenen Vermögens?
 
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Ich bin gerade dabei auf internationaler Ebene einen Vertrag zu verhandeln, der das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beinhaltet.
Würden wir diese Maßstäbe an deutsche Forstbetriebe anlegen, so könnten diese ihren Betrieb einstellen...
 
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Schon wieder kommt das Killerargument „gesamtgesellschaftliche Funktion“ gesellschaftlicher Auftrag der Jägerschaft… Ist klar.

Natürlich sollen die Belange der Eigentümer berücksichtigt werden. Aber auch der Besitz verpflichtet, vielleicht sogar zum Erhalt unserer Tierwelt? Oder doch nur zum Erhalt des eigenen Vermögens?


Bundesjagdgesetz
§ 1 Inhalt des Jagdrechts


(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.


Soweit die Sicht des Gesetzgebers; nur damit wir die Wertigkeiten nicht aus den Augen verlieren... und die Verpflichtungen, die sich aus dem Jagdrecht ergeben (wohlegemerkt dem Jagdrecht, nicht dem Jagdausübungsrecht!).
 
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Bundesjagdgesetz
§ 1 Inhalt des Jagdrechts


(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.


Soweit die Sicht des Gesetzgebers; nur damit wir die Wertigkeiten nicht aus den Augen verlieren... und die Verpflichtungen, die sich aus dem Jagdrecht ergeben (wohlegemerkt dem Jagdrecht, nicht dem Jagdausübungsrecht!).
Ja, nur wer hat die Hoheit zu entscheiden wann ein angepasster Wildbestand da ist? Hier liegt unter anderem das Problem, nicht immer nur bei der Jagd!

Für viele Waldbauer und möglicherweise Forsten kann der Schalenwildbestand gar nicht klein genug sein (um es mal etwas zugespitzt zu formulieren). Dafür bitte so viel Wolf wie nur möglich…
 
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Ja, nur wer hat die Hoheit zu entscheiden wann ein angepasster Wildbestand da ist? Hier liegt unter anderem das Problem, nicht immer nur bei der Jagd!

Für viele Waldbauer und möglicherweise Forsten kann der Schalenwildbestand gar nicht klein genug sein (um es mal etwas zugespitzt zu formulieren). Dafür bitte so viel Wolf wie nur möglich…

Eines ist sicher: nachgewiesene Degenerationserscheinungen und Gendefekte zeigen, dass der (Rot-)Wildbestand eben gerade nicht gesund ist!

Und wer sich heute noch an irgendwelche theoretischen Soll-Bestandszahlen klammert bzw. mit solchen "argumentiert", dokumentiert einfach nur seine wildbiologische Dilettanz!
 
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Bundesjagdgesetz

§ 1 Inhalt des Jagdrechts


(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.


Soweit die Sicht des Gesetzgebers; nur damit wir die Wertigkeiten nicht aus den Augen verlieren... und die Verpflichtungen, die sich aus dem Jagdrecht ergeben (wohlegemerkt dem Jagdrecht, nicht dem Jagdausübungsrecht!).
Das Bundesjagdgesetz hat für Baden-Württemberg keine Relevanz (augsgenommen Jagdscheine)
 
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Eines ist sicher: nachgewiesene Degenerationserscheinungen und Gendefekte zeigen, dass der (Rot-)Wildbestand eben gerade nicht gesund ist!

Und wer sich heute noch an irgendwelche theoretischen Soll-Bestandszahlen klammert bzw. mit solchen "argumentiert", dokumentiert einfach nur seine wildbiologische Dilettanz!

Ja eben, es müssen funktionierende Maßnahmen her damit es dem Rotwild bamd besser geht. Um im gleichem Athemzug von Usern hier zu lessen 11% Waldfläche muss reiche… Genau diese 11% haben vermutlich (unter anderem) dazu geführt, dass das Rotwild große Probleme hat.
Aber lass und so weiter machen wie bisher… Irgendwann ist das Ritwild nicht mehr da… Möglicherweise freut sich jemand über diese Möglichkeit.
 
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Darf ich davon ausgehen, dass die Freunde des Rotwildes, die hier texten, zugleich auch Eigentümer größerer Waldeigenjagden in Rotwildgebieten sind?
Wenn nicht, dann sind das Einzelinteressen, die unter dem Mantel der genetischen Gesundheit einer gewiss nicht vom Aussterben betroffenen Art formuliert werden. Kleine Inselvorkommen mögen erlöschen, für die Erhaltung der Art ist das ohne Belang.
Minister Hauk hat nicht nur davon gesprochen, dass man Hirsche aussetzen kann, so wie das übrigens früher übliche Praxis war, sondern auch davon, dass es für junge Hirsche kein Abschussgebot mehr geben soll. Das halte ich für vernünftig. Ob die Leidenschaft der JAB außerhalb der RWGebiete Form diese Art dann steigt, wird man ja sehen.
Auch den BAu von Grünbrücken hat Hauk als sinnvolles Instrument angesehen, damit Wanderung überhaupt möglich wird.
Derzeit mache ich gerade Urlaub im Spessart. Ich sehe dort viele Althölzer ohne jede Verjüngung. Das mag auch teilweise an Dunkelheit der Wälder im Kleinprivatwald liegen. Im Großprivatwald und im Staatswald trifft dieser Befund nicht zu. Dennoch null Verjüngung unter fruktifizierenden Althölzern. Brombeere läuft dann auf, flächig auf Kniehöhe abgeäst.
Die Idee, einen „dünnen Schleier Rotwild auf der Fläche zu haben mit 0,5 -1 Stck. Pro 100 ha“ ist bisher immer gescheitert. Irgendwelche JABs haben irgendwann die Idee, auch mal“reife Hirsche“ erlegen zu wollen. Für einen reifen Hirsch braucht man viele unreife. Deshalb wird das nichts.
Wenn die genetische VeraRungen so rasant fortschreitet - warum findet man dann nichts in Gattern? Da kommt alle 10 Jahre mal ein neuer Hirsch rein und gut is.
Zum Wolf: ich brauche den nicht und sehe in Kürze eine Bejagungsnotwendigkeit. Und zwar ohne individuelle Einzelabschüsse für GM 1122 und wehte,es wird GM 1123 erlegt. Ich kenne keinen Förster, der sich auf Wölfe freut, weil er damit ein Schalenwildproblem zu lösen gedenkt. Manche finde das Tier toll, wie andere einen Hirsch.
 

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