- Registriert
- 16 Mrz 2008
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Waidmannsheil!
Wir haben ein Problem in unserem kleinen, neuen Rotwildring. Letzten Sommer, kurz nach Aufgang der Schusszeit, meldete ein Revier einen Hirsch (ca.5-6 Kopf, ungerader 14-Ender) der nach unseren Abschussrichtlinien nicht frei war. Aber : der Erleger sagte, der Hirsch lahmte sichtbar auf dem Vorderlauf.
Als der Rotwildringvorsitzende am nächsten morgen den Hirsch sehen wollte, war der schon weg beim Wildhändler (ca. 8 Stunden nach der Erlegung) und konnte nicht mehr besichtigt werden (nur noch das Haupt). Das sieht die Satzung aber ausdrücklich vor, bei jedem erlegten Hirsch muss die Besichtigung für alle Mitglieder gewährleistet werden.
Andererseits sagt die Satzung auch : "Sichtbar krankes Wild ist zu erlegen."
Der Vorstand hat nun beschlossen, dass Revier für ein Jahr zu sperren, was zu einem heftigen Streit geführt hat, weil der Erleger das partout nicht einsieht. Satzungsgemäß wären sogar drei Jahre Sperre gewesen (Fehlabschuss Klasse II).
Ab wann ist für Euch eine Verletzung so gravierend, dass ein Tier unbedingt erlegt werden muss ?
Gruß, WB
PS:
Ja, ich weiß, in der kosmischen Gesamtabrechnung ist das alles völlig egal.
PPS:
Für die Rotwildhasser im Forum: Wir müssen hier keinen Bergwald retten, wir haben auch keine Schäden durch Rotwild, die Naturverjüngung kommt auch so hoch.
Wir haben ein Problem in unserem kleinen, neuen Rotwildring. Letzten Sommer, kurz nach Aufgang der Schusszeit, meldete ein Revier einen Hirsch (ca.5-6 Kopf, ungerader 14-Ender) der nach unseren Abschussrichtlinien nicht frei war. Aber : der Erleger sagte, der Hirsch lahmte sichtbar auf dem Vorderlauf.
Als der Rotwildringvorsitzende am nächsten morgen den Hirsch sehen wollte, war der schon weg beim Wildhändler (ca. 8 Stunden nach der Erlegung) und konnte nicht mehr besichtigt werden (nur noch das Haupt). Das sieht die Satzung aber ausdrücklich vor, bei jedem erlegten Hirsch muss die Besichtigung für alle Mitglieder gewährleistet werden.
Andererseits sagt die Satzung auch : "Sichtbar krankes Wild ist zu erlegen."
Der Vorstand hat nun beschlossen, dass Revier für ein Jahr zu sperren, was zu einem heftigen Streit geführt hat, weil der Erleger das partout nicht einsieht. Satzungsgemäß wären sogar drei Jahre Sperre gewesen (Fehlabschuss Klasse II).
Ab wann ist für Euch eine Verletzung so gravierend, dass ein Tier unbedingt erlegt werden muss ?
Gruß, WB
PS:
Ja, ich weiß, in der kosmischen Gesamtabrechnung ist das alles völlig egal.
PPS:
Für die Rotwildhasser im Forum: Wir müssen hier keinen Bergwald retten, wir haben auch keine Schäden durch Rotwild, die Naturverjüngung kommt auch so hoch.