Rotwild - wann so krank/verletzt, dass es erlegt werden muss ?

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Waidmannsheil!

Wir haben ein Problem in unserem kleinen, neuen Rotwildring. Letzten Sommer, kurz nach Aufgang der Schusszeit, meldete ein Revier einen Hirsch (ca.5-6 Kopf, ungerader 14-Ender) der nach unseren Abschussrichtlinien nicht frei war. Aber : der Erleger sagte, der Hirsch lahmte sichtbar auf dem Vorderlauf.

Als der Rotwildringvorsitzende am nächsten morgen den Hirsch sehen wollte, war der schon weg beim Wildhändler (ca. 8 Stunden nach der Erlegung) und konnte nicht mehr besichtigt werden (nur noch das Haupt). Das sieht die Satzung aber ausdrücklich vor, bei jedem erlegten Hirsch muss die Besichtigung für alle Mitglieder gewährleistet werden.

Andererseits sagt die Satzung auch : "Sichtbar krankes Wild ist zu erlegen."

Der Vorstand hat nun beschlossen, dass Revier für ein Jahr zu sperren, was zu einem heftigen Streit geführt hat, weil der Erleger das partout nicht einsieht. Satzungsgemäß wären sogar drei Jahre Sperre gewesen (Fehlabschuss Klasse II).

Ab wann ist für Euch eine Verletzung so gravierend, dass ein Tier unbedingt erlegt werden muss ?

Gruß, WB

PS:
Ja, ich weiß, in der kosmischen Gesamtabrechnung ist das alles völlig egal.

PPS:
Für die Rotwildhasser im Forum: Wir müssen hier keinen Bergwald retten, wir haben auch keine Schäden durch Rotwild, die Naturverjüngung kommt auch so hoch.
 
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Warum wartet man nicht ab, um gemäß deiner genannten Regelungen die gemeinsame Besichtigung des Stückes vorzunehmen und dann die Begründung des auffälligen bzw. gundheitsbedenklichen Verhaltens zusammen zu ermitteln?

Schwellungen, Knochenbrüche, Verletzungen etc?

Sollte doch kein Problem sein?

Warum gibt man es binnen 8 Stunden zum Wildhändler?

Vermutlich hätte man sich sehr leicht den Streit ersparen können. Die Reaktion des Hegerings wundert mich nicht, denn die geforderte Besichtigung gemäß der Regelung konnte nicht stattfinden.
 
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Das so eine Regelung zu Streit führen würde, war aber auch absehbar. Man sollte nicht von krankem, sondern von „schwer krankem Wild sprechen, wie es bspw. auch im LJG RLP der Fall ist. Das der Hirsch im Übrigen schnell beiseite geschafft worden ist, spricht für sich. Interessante Frage bleibt: wer trägt die Beweislast, wenn Zweifel bleiben.....? Ist euer Rotwildring privat organisiert oder öffentlich-rechtlich?
 
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Da das verhalten des Erlegers klar gegen Abmachungen verstößt ist der Ausschluß wohl gerechtfertigt. Selbst, erlegte ich vor Jahren, einen Bock (in der Schußzeit, von da her unproblematisch) der mehrmals vornüberkippte und beide Vorderläufe stark schonte, am erlegten Stück aber war kein Befund zu erkennen, selbst ein Veterinär (Jäger im Nachbarrevier) konnte nix ausmachen, derartiges kann schon ein "Geschmäckle" erzeugen.:unsure: das ich damals richt gehandelt habe weiß ich, aber ausser mir niemand. Ansonsten sehe ich immer den Schützen in der Pflicht, man muß eben notfals zwischen Tierschutz und Eigenschutz entscheiden und gegebenen Falles den finger gerade lassen und versuchen das Stück über tage zu beobachten, soweit möglich. Im Entefekt bleibt immer die Gefahr das ein Stück verendet, tragisch aber so ist eben die Natur.
 
S

scaver

Guest
Grundsätzlich - auch wenn hier ein Geschmäckle vorliegt.

Das liebe ich an den heiligen Ringen. Elch, Hirsch oder Reh - wenn krank wird erlegt, fertig. Diese Neiderringe sind zum Kotzen. Das hasse ich wirklich an der Teuschen Neiderjagd.
Der Jäger muss da mal entscheiden. Wo kommen wir denn da hin, wenn erst ein Kommiteeeeee da prüfen soll. Und dann noch Sperre. Alles Sausäcke.
Das wäre ja der selbe Scheiss wie beim Wolf. Man kann doch nicht hoffen, dass man das Stück noch mal sieht. Man kann es natürlich auch der Natur überlassen, eventuell hat es sich ja nur verstaucht und wird wieder. Wer Wölfe sein Eigen nennen darf, kann es denen überlassen.
ich kann gar nicht soviel essen, wie ich - na Ihr wisst schon - müsste.
sca

einziger Vorwurf: Bild von der Ursache machen, also ordentliche Leichenschau, Foto-Dokumentation fertig. Ansonsten, sauberes Verwerten geht vor. In dem Falle kommt die Trophäe ins Vereinshaus für 5 Jahre, danach back to the Erleger.
Ab wann ist für Euch eine Verletzung so gravierend, dass ein Tier unbedingt erlegt werden muss ?
dass weiss man erst nach dem Schuss.

und wäre es ein Tier gewesen, dann hätte keiner gemeckert, aber wenn das Geweih am Leuchten ist, dann kommen die Neider, so läuft das, alles verlogen, meistens, leider.

jetzt habe ich fertig
 
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Schon komisch, dass es immer die jungen Zukunftshirsche sind, die was am Lauf haben. Abschuss- oder Erntehirsche humpeln viel seltener, eigentlich nur wenn der Plan vorher schon erfüllt war. Kahlwild humpelt fast nie. Treffen sich zwei Berufsjäger, sagt der eine: " und, was habt ihr dieses Jahr frei?" Antwort: " nur einen mittelalten Abschusshirsch". " Und, habt ihr ihn schon"? "Wen"? "Na den Abschusshirsch"! " Nee, den noch nicht".
 
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Waidmannsheil!

Wir haben ein Problem in unserem kleinen, neuen Rotwildring. Letzten Sommer, kurz nach Aufgang der Schusszeit, meldete ein Revier einen Hirsch (ca.5-6 Kopf, ungerader 14-Ender) der nach unseren Abschussrichtlinien nicht frei war. Aber : der Erleger sagte, der Hirsch lahmte sichtbar auf dem Vorderlauf.

Als der Rotwildringvorsitzende am nächsten morgen den Hirsch sehen wollte, war der schon weg beim Wildhändler (ca. 8 Stunden nach der Erlegung) und konnte nicht mehr besichtigt werden (nur noch das Haupt). Das sieht die Satzung aber ausdrücklich vor, bei jedem erlegten Hirsch muss die Besichtigung für alle Mitglieder gewährleistet werden.

Andererseits sagt die Satzung auch : "Sichtbar krankes Wild ist zu erlegen."

Der Vorstand hat nun beschlossen, dass Revier für ein Jahr zu sperren, was zu einem heftigen Streit geführt hat, weil der Erleger das partout nicht einsieht. Satzungsgemäß wären sogar drei Jahre Sperre gewesen (Fehlabschuss Klasse II).

Ab wann ist für Euch eine Verletzung so gravierend, dass ein Tier unbedingt erlegt werden muss ?

Gruß, WB

PS:
Ja, ich weiß, in der kosmischen Gesamtabrechnung ist das alles völlig egal.

PPS:
Für die Rotwildhasser im Forum: Wir müssen hier keinen Bergwald retten, wir haben auch keine Schäden durch Rotwild, die Naturverjüngung kommt auch so hoch.

Servus,

meiner Meinung nach wähnt der Jäger sich zu oft als barmherziger Samariter, wenn ein Stück gestreckt wird welches leicht schont oder ähnliche Auffälligkeiten zeigt, in Wirklichkeit jedoch keine sonderlichen bzw deutlichen Einschränkungen zu verzeichnen hat.
Die beliebte Ausrede beim leicht schonenden Hirschen, der sich in der Brunft vertreten oder einen Piekser aufs Blatt (oder sonst wohin) bekommen hat: ''Der Wolf hätte ihn auch geholt'', ist völlig fehl am Platze, v.a. wenn man bedenkt, dass wir in einer Zeit leben wo der Wolf nun einmal nicht in ganz Deutschland verbreitet ist und wir unser Wild weit entfernt von der ''Jagdstrategie des Wolfes'' bejagen!

Das Theater hat euer Erleger sich selbst zuzuschreiben, wenn ich in der Schonzeit ein Stück Wild erlege muss ich auch auf den Veterinär warten, welcher dies bestätigt.
Wie ich finde hat er mit seiner Sperre auch noch sehr viel Glück gehabt, bei einer solchen Geschichte sollte man ihm den Einser Hirsch solange sperren bis der von ihm erlegte das Zielalter erreicht hätte!

Ich würde euch dringend empfehlen, standhaft zu bleiben und keinen Schritt nachzugeben, sonst tanzt euch jeder in eurer RHG auf der Nase herum.
 
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Das ist auch meine Befürchtung - wenn man jetzt nichts sagt, haben wir nächstes Jahr nur noch laufkranke Hirsche auf der Strecke. Dann kann man sich die Abschussrichtlinien auch gleich sparen.

Die Beweislast trägt immer der Erleger. Wenn er einen "gesunden" Hirsch erlegt, muss der Erleger anhand von Geweih, Statur, Zahnabschliff, etc. nachweisen, dass der Hirsch den Abschussrichtlinien entsprach. Deswegen ja auch das Vorzeigen des ganzen Hirsches, damit sich jedes Mitglied ein Bild machen kann und nichts "unter den Teppich gekehrt" wird.

Erlegt er einen kranken Hirsch, dann ist diese Krankheit das Abschusskriterium, und er muss die Krankheit nachweisen.
 
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Nach meiner Erfahrung hat das alles nur einen Sinn, wenn alle in der RHG das wirklich (!) wollen. Und das ist hier nicht der Fall. Der Hirsch war garantiert nicht krank sonst wäre er vorgezeigt worden. Die vorgesehene Sanktion wird nun verhängt werden müssen. Wenn nicht, wird das Schule machen.
Aber: Es werden dann die nächsten falschen Hirsche nicht krank sein sondern im Kofferraum mitfahren. Und das war es dann mit der RHG. :(

Kriterien, um die Mittelklasse zu schonen, halte ich für sehr sinnvoll. In der praktischen Umsetzung mit vielen Beteiligten scheitert dies jedoch regelmäßig. Denn dafür bräuchte es Einsicht, Vertrauen und Charakter. Und letzterer wird ja bekanntlich durch Rotwild verdorben.
 
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Servus,

meiner Meinung nach wähnt der Jäger sich zu oft als barmherziger Samariter, wenn ein Stück gestreckt wird welches leicht schont oder ähnliche Auffälligkeiten zeigt, in Wirklichkeit jedoch keine sonderlichen bzw deutlichen Einschränkungen zu verzeichnen hat.
Die beliebte Ausrede beim leicht schonenden Hirschen, der sich in der Brunft vertreten oder einen Piekser aufs Blatt (oder sonst wohin) bekommen hat: ''Der Wolf hätte ihn auch geholt'', ist völlig fehl am Platze, v.a. wenn man bedenkt, dass wir in einer Zeit leben wo der Wolf nun einmal nicht in ganz Deutschland verbreitet ist und wir unser Wild weit entfernt von der ''Jagdstrategie des Wolfes'' bejagen!

Das Theater hat euer Erleger sich selbst zuzuschreiben, wenn ich in der Schonzeit ein Stück Wild erlege muss ich auch auf den Veterinär warten, welcher dies bestätigt.
Wie ich finde hat er mit seiner Sperre auch noch sehr viel Glück gehabt, bei einer solchen Geschichte sollte man ihm den Einser Hirsch solange sperren bis der von ihm erlegte das Zielalter erreicht hätte!

Ich würde euch dringend empfehlen, standhaft zu bleiben und keinen Schritt nachzugeben, sonst tanzt euch jeder in eurer RHG auf der Nase herum.
Wir sind noch auf Seite 1, da findet man den Ausgangspost noch recht leicht: wo kommt denn jetzt der Schonzeitverstoß her? Das war nicht der Fall...
 
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Rotwild versaut den Charakter! Wenn der Erleger den Hirsch nicht vorzeigt, hat er was zu verbergen. Fertig.
 

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