Rotwild - wann so krank/verletzt, dass es erlegt werden muss ?

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Der Themenstarter schreibt über ein Ereignis, das vermutlich in der gesetzlichen Jagdzeit stattfand, also wohl nicht in der gesetzlichen Schonzeit, deshalb kann es sich nicht um ein Schonzeitvergehen im juristischen Sinn handeln. Das gilt alles für Deuschland.
Der Gesetzgeber legt Jagd- bzw. Schonzeiten fest und zwar mit Bundes- und Landesgesetzen. Eine Hegegemeinschaft, insbesondere wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, ist dazu nicht berechtigt.
Eine Hegegemeinschaft kann auch keine rechtsverbindlichen Abschusspläne erstellen, das kann nur die zuständige Jagdbhörde (!), in der Regel die Untere Jagdbehörde. (Diesbezüglich werden sich die verschiedenen Bundesländer nicht unterscheiden.)
Die Hegegemeinschaft hat allenfalls ein Vorschlagsrecht. Die Untere Jagdbehörde kann sich daran halten und die Vorschläge übernehmen, sie muss es aber nicht.
Revierpächter oder -eigentümer können gegen Entscheidungen der Unteren Jagdbehörde Rechtsmittel einlegen.
Wenn die Hegegemeinschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann sie bei Zuwiderhandlung sanktionieren, will sagen Geldstrafen etc. aussprechen. In der Regel wird sie das aber der Unteren Jagdbehörde überlassen.
Gruss, DKDK.
 
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Ich habe mal ein Stück (Rehwild) erlegt, welches keine Jagdzeit hatte - bewusst, und aus gutem Grund. Schon aus eigenem Interesse, fotografierte ich dieses, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass der Hegeabschuss gerechtfertigt war. Diesem ging allerdings eine mehrtägige Beobachtung dieses Stückes voraus. Also, wenn man einen Hegeabschuss ausübt, sollte man sich nachher schon absichern, durch eindeutiges Bildmaterial ist das doch leicht - schon komisch, dass der Hirsch so schnell weg war...
 
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Yumitori

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Zum Gruße,
im Eingangspost war zu lesen "im letzten Sommer, kurz nach Aufgang der Schusszeit..."
Und nach 8 h war der Hirsch beim Wildhändler...
Der Sommer war, wie wir alle wissen, seeehr lang und seehr heiß, es ist also nicht verwunderlich, dass der Hirsch fix zum Händler kam, denn er wäre in der Hitze nicht besser geworden.

Ich bin kein großer Rotwildkenner, kenne aber den Satz dass Rotwild den Charakter versaut.
In m e i n e n Augen verbieten sich jegliche Spekulationen, dass der Hirsch "bestimmt gesund war, sonst...." Mit genau gleicher Berechtigung ließe sich spekulieren, der Schütze habe ehrenwert und im Interesse einwandfreien Wildprets gehandelt.
An anderer Stelle wird genau solches empfohlen.
Im Grunde ist eine RHG eine vertraglich manifestierte Interessengemeinschaft - ich wüßte nicht, wieso man (ohne vorheriges Fehlverhalten etwa) dem Schützen vorschnell Misstrauen entgegenbringen sollte.
K a n n man natürlich, aber vielleicht auch nur, weil Rotwild tatsächlich den Charakter versaut... .
 
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innerhalb 8 Stunden sollte jeder Erleger in der Lage sein 2 oder 3 Vertreter der Hegegemeinschaft zu mobilisieren, welche den Hirsch begutachten, das geht im Zweifel auch im Kühlhaus des Wildhändlers. Wäre nur ein Vertreter der Hegegemeinschaft greifbar, würde ich auch den HL-Leiter hinzu ziehen... Geruch hat die Sache!
 
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Zum Gruße,
im Eingangspost war zu lesen "im letzten Sommer, kurz nach Aufgang der Schusszeit..."
Und nach 8 h war der Hirsch beim Wildhändler...
Der Sommer war, wie wir alle wissen, seeehr lang und seehr heiß, es ist also nicht verwunderlich, dass der Hirsch fix zum Händler kam, denn er wäre in der Hitze nicht besser geworden.

Ich bin kein großer Rotwildkenner, kenne aber den Satz dass Rotwild den Charakter versaut.
In m e i n e n Augen verbieten sich jegliche Spekulationen, dass der Hirsch "bestimmt gesund war, sonst...." Mit genau gleicher Berechtigung ließe sich spekulieren, der Schütze habe ehrenwert und im Interesse einwandfreien Wildprets gehandelt.
An anderer Stelle wird genau solches empfohlen.
Im Grunde ist eine RHG eine vertraglich manifestierte Interessengemeinschaft - ich wüßte nicht, wieso man (ohne vorheriges Fehlverhalten etwa) dem Schützen vorschnell Misstrauen entgegenbringen sollte.
K a n n man natürlich, aber vielleicht auch nur, weil Rotwild tatsächlich den Charakter versaut... .
Das ist doch simpel. Es sind alle Hirsche vorzuzeigen, hat er nicht gemacht. Deshalb reden wir darüber. Glaub mir, jeder in einem Rotwildrevier ist sich dieser Zusammenhänge bewusst. :)
 
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Wenn man keine eigene Möglichkeit hat zu kühlen und somit die Zeit im Sommer gegen das Wildbret arbeitet, dann ist es glaube ich im Jahre 2018 bereits möglich gewesen Fotos zu machen bevor der Wildhändler mit Martinshorn vor Hitze kommt. Die Regeln waren dem Jäger doch im Vorwege bekannt und so konnte er sich in aller Ruhe darauf vorbereiten, was zu tun ist, um die Angelegenheit ordentlich über die Bühne zu bringen. Deine Meinung teile ich hier nicht Yumitori.

Gerade wenn das Thema schon so sensibel im Hegering ist und man extra Regelungen festlegt, dann macht es auch Sinn sich einfach daran zu halten und schon ist alles im grünen Bereich.
 
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Yumitori

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innerhalb 8 Stunden sollte jeder Erleger in der Lage sein 2 oder 3 Vertreter der Hegegemeinschaft zu mobilisieren, welche den Hirsch begutachten, das geht im Zweifel auch im Kühlhaus des Wildhändlers. Wäre nur ein Vertreter der Hegegemeinschaft greifbar, würde ich auch den HL-Leiter hinzu ziehen... Geruch hat die Sache!
Zum Gruße,
das mag sein, ich wehre mich nur gegen die Vorverurteilungen, die durch die Gegend schwirren - warum hat denn niemand den Erleger nach der Adresse des Wildhändlers gefragt oder auch nur versucht, dort etwas zu klären - oder ist uns das nur versehentlich nicht mitgeteilt worden...
 
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weil das niemand tun muß. Der Erleger hat eine Bringschuld, Ihm sollte bekannt sein, dass Trophäenträger vorzuzeigen sind und zwar bei Mitgliedern des Vorstands der Hegegemeinschaft, die Telefonnummern sind frei zugänglich und jeder sollte in der Lage sein diese in Erfahrung zu bringen. Noch dazu wenn Er sich auf einen Hegeabschuß berufen will, lässt man doch keinen Hirsch "verschwinden". Sollte es in diesem Revier überhaupt keine Kühlmöglichkeit geben, dann sollte die Herren die Finger von Hochwild lassen.
 
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Yumitori

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Das ist doch simpel. Es sind alle Hirsche vorzuzeigen, hat er nicht gemacht. Deshalb reden wir darüber. Glaub mir, jeder in einem Rotwildrevier ist sich dieser Zusammenhänge bewusst. :)
Zum Gruße,
n e i n , so simpel ist es eben nicht - die Zusammenhänge sind mir klar, aber wenn eine Hegegemeinschaft sogleich Unrat unterstellt - nicht wittert!- dann ist es keine Gemeinschaft , nie gewesen !
Ich behaupte n i c h t, dass der Erleger sich korrekt verhalten hat, er hätte - so wird uns berichtet - vorzeigen müssen. Wenn
i c h so etwas auf mein jägerisches Gewissen laden wollte, dann hätte ich es klüger angefangen - und ich denke, dass das jeder hier - mal den bösen Willen angenommen - so gemacht hätte:
Der gestreckte Hirsch kriegt mit einem schweren Gegenstand den Laufknochen durch einen Hieb gebrochen, nur eine ärztl.Untersuchung, zu der ja dann kein Anlass mehr bestanden hätte, hätte die Wahrheit aufgedeckt.
S o klug wird auch der Dümmste wohl sein.
 
S

scaver

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innerhalb 8 Stunden sollte jeder Erleger in der Lage sein 2 oder 3 Vertreter der Hegegemeinschaft zu mobilisieren, welche den Hirsch begutachten, das geht im Zweifel auch im Kühlhaus des Wildhändlers. Wäre nur ein Vertreter der Hegegemeinschaft greifbar, würde ich auch den HL-Leiter hinzu ziehen... Geruch hat die Sache!

Der Mangel an Vertrauen, nicht nur bei der Jagd ist beklagenswert. Das Leben könnte so schön sein, wenn ehrliche Menschen konsequent ehrlich wären. Die anderen können ja gerne lügen.
Ein reicher Mann ist, der viele ehrliche Menschen um sich hat. Bin ich froh, dass ich mein Rotwild und Damwild bejagen kann, wie ich will, im Rahmen der zugestandenen Quoten und Jagdzeiten, ohne das Stück zur Leichenschau vorzeigen zu müssen.
sca

p.s. wirkt das Stück krank, egal welche Wildart und ich sehe das zufällig, dann wir es erlegt. Es wird nicht gewartet oder begutachtet oder sonstige Bedenkenträger informiert. Es wird auch nicht spekularisiert ob es morgen wieder genesen ist. Wenn man solchiges, abwegiges Gedankengut pflegen möchte, dann guck halt weg und schiess nicht. Entweder wir erlösen ein Stück oder wir lassen die Natur ihr für Menschen grausammes Werk vollenden. Wir lassen auch Wölfe unsere schutzbefohlenen Schafe, Ziegen, Pferde brutal bei lebendigem Leibe auffressen, weil das so super toll ökogrünpathologisch ist.
Viel zu viele Bedenken, meine Herren, viel zuviele.
Alles Heuchelei in diesem Land.
 
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Nein Yumitori.
Das Revier ist da Mitglied, egal ob sie das möchten oder nicht! Dann haben sie sich gefälligst auch an die Spielregeln zu halten. Sperre und fertig.
Ich habe auch schon mal auffällige Rehe in der Schonzeit erlegt, allerdings vorher mit Vet-Amt und KJM abgesprochen, sowie anschließend eingesandt zur Untersuchung. Wenn ich mich auf Hegeabschuß berufen will, sollte ich auch sensibel damit umgehen...
 
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Schwieriges Thema,

grundsätzlich zeigt ja ein Lahmen an, dass das Tier Schmerzen hat.

Gerade bei Hirschen oder ausserhalb der Schusszeit würde mir dass nicht reichen.
Da würde mich nur eine offensichtliche Verletzung, schlackernder Lauf, Fehlstellung, Schweiss, apathisches Verhalten, mangelnde Scheu, Schwierigkeiten beim Äsen oder dem Rudel zu folgen vom Abschuss überzeugen.

Im Zweifel Versuch des mehrfachen Ansitzes, Info an Nachbarn und Jagdkameraden.

Der Erleger des o.g. lahmenden Hirsches ist meiner Meinung nach in der Beweispflicht.
Bei den genannten Merkmalen hätte er, als kundige Person, ohnehin vor Abgabe nachhaltig prüfen müssen ob der o.g. Hirsch als Lebensmittel taugt.
Da gehört dann meiner Meinung nach zumindest aus der Decke schlagen und für den Hegering mindestens eine Fotodokumentation dazu.
Beim Hirsch ist in unserem Hegering wie oben beschrieben ein Inaugenscheinnahme zu ermöglichen, gerade bei diesen unklaren Umständen.
Wenn nichts nachweisbar ist, kann man sich besprechen.
Unter den o.g. Umständen ist die Sperre gerechtferigt.
Das Argument mit Sommer, schnell ab zum Wildhändler zieht nicht, wer Rotwild erlegt hat eine suffiziente Kühlkammer vorzuhalten, oder zumindest Zugang zu einer solchen zu haben.
 
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Zum Gruße,
n e i n , so simpel ist es eben nicht - die Zusammenhänge sind mir klar, aber wenn eine Hegegemeinschaft sogleich Unrat unterstellt - nicht wittert!- dann ist es keine Gemeinschaft , nie gewesen !
Ich behaupte n i c h t, dass der Erleger sich korrekt verhalten hat, er hätte - so wird uns berichtet - vorzeigen müssen. Wenn
i c h so etwas auf mein jägerisches Gewissen laden wollte, dann hätte ich es klüger angefangen - und ich denke, dass das jeder hier - mal den bösen Willen angenommen - so gemacht hätte:
Der gestreckte Hirsch kriegt mit einem schweren Gegenstand den Laufknochen durch einen Hieb gebrochen, nur eine ärztl.Untersuchung, zu der ja dann kein Anlass mehr bestanden hätte, hätte die Wahrheit aufgedeckt.
S o klug wird auch der Dümmste wohl sein.
Du hast Recht. Es ist keine Gemeinschaft. So is das mit den Rothürsch. :oops:
 
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Guest
Das erste was ich tuen würde.
Anrufen und gleich erfragen, was genau war (Schwellung am Lauf - welcher Lauf ?, offene Wunde - wo?)
Wenn er den Erleger kennt, sollte der Wildhändler nicht die Gelegenheit haben,
sich noch schnell abzusprechen.
Schon mal etwas von Datenschutz und DGSVO gehört? Da hätte der Wildhändler schnell ein Verfahren an der BAcke!
Ansonsten traue ich entweder den Mitgliedern eines "freiwilligen" Ringes oder lasse es sein! Bei 35° im letzten Sommer sollten 8 Stunden genug Zeit sein, einen Hirsch zu begutachten! Warum sind die Verantwortlichen nicht rechtzeitig gekommen? Ermitteln tut die Polizei und nicht der "kleine" Rotwilddetektiv.

PS: Ich bin froh, dass ich mein Wild erlegen kann wann und wie es mir passt! Ohne Vereinsgemeierei oder Ringdetektive!
 
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